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Oliver Wohlfahrter

Die Tätigkeitsschwerpunkte von Oliver Wohlfahrter liegen im Vertragsrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht und Verkehrsrecht (insbesondere Unfallregulierung, Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstrafrecht).

Der Jurist schätzt an seinem Beruf den unmittelbaren Kontakt zu Menschen mit ihren persönlichen Schicksalen und Lebenssachverhalten sowie die Möglichkeit, bei der Bewältigung unterschiedlichster Problemstellungen Hilfe leisten zu können. Er legt hierbei großen Wert auf persönlichen Kontakt und enge vertrauensvolle Zusammenarbeit. Er spricht die Sprache seiner Mandanten, um auch „Nichtjuristen“ die Rechtsmaterie und die besondere Problematik des Einzelfalles in verständlicher Weise zu vermitteln. Im Umgang mit seinen Mandanten zeigt Herr Wohlfahrter viel Geduld und Einfühlungsvermögen. In der juristischen Auseinandersetzung mit seinem Gegner ist er sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich überaus ausdauernd und durchsetzungsstark. Sein Ziel ist stets, die rechtlichen Probleme seiner Mandanten zu deren persönlicher Zufriedenheit zu lösen, wozu selbstverständlich auch gehören kann, durch die frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Gegenseite langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren zu vermeiden.

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Oliver Wohlfahrter - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Mietrecht 0
  • Verkehrsrecht 0
  • Verkehrsstrafrecht 0
  • Vertragsrecht 0
  • Verwaltungsrecht 0

Vertragsrecht

Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Oliver Wohlfahrter im Vertragsrecht konzentriert sich in erster Linie auf die Gestaltung von Verträgen für den jeweiligen Einzelfall sowie die Überprüfung von bestehenden Verträgen. Bei Verträgen, die über alltägliche Geschäfte des Lebens hinausgehen, sollte immer bedacht werden, dass ein Vertrag nicht nur das „Grundgesetz“ für die spätere Vertragsdurchführung darstellt, sondern insbesondere im Falle von auftretenden Vertragsstörungen ein nicht zu unterschätzendes Mittel zur Schadensbegrenzung und –vermeidung sein kann. Aus diesem Grund sollte ein Vertrag systematisch aufgebaut, logisch gegliedert und vollständige sowie widerspruchsfreie Vereinbarungen enthalten, wozu ebenfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gehören können. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Für bestimme Verträge hat der Gesetzgeber zudem besondere Formvorschriften vorgesehen, die zu beachten sind. Um Verträge jeglicher Art (Mietvertrag, Ehevertrag, Pachtvertrag, Werkvertrag etc.) aufzusetzen und damit Probleme zu vermeiden oder bereits vorhandene Probleme zu lösen, ist Rechtsanwalt Wohlfahrter für Sie der geeignete Ansprechpartner.

Aber selbst wenn der Vertrag schon geschlossen ist, steht Ihnen der Jurist beratend hinsichtlich ihrer vertraglichen Rechte und Pflichten hilfreich zur Seite. Ob es sich um Ansprüche aus einem Mietvertrag, einem Werkvertrag oder einem Kaufvertrag handelt — zum Beispiel Gewährleistung, Minderung, Mängel, Umtausch, Rückabwicklung, Schadensersatz —, Rechtsanwalt Wohlfahrter informiert Sie über Ihre Möglichkeiten und setzt diese gegenüber dem Vertragspartner durch.

Verkehrsrecht

Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht erstreckt sich über die Bereiche Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Im Bereich des Zivilrechts geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung, also die Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Die dem Geschädigten zustehenden Schadenersatzansprüche umfassen nicht nur den eigentlichen Fahrzeugschaden, sondern auch weitergehende Schäden wie der Nutzungsausfall, eine etwaige merkantile Wertminderung und nicht zuletzt Mietwagenkosten, die immer wieder zu Streit mit den Versicherern führen. Im Rahmen der Unfallregulierung geht es zudem darum, bei einem durch einen Verkehrsunfall erlittenen Personenschaden einen Schadensersatzanspruch u.a. in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber dem Versicherer durchzusetzen. Um eine sachgerechte und reibungslose Schadenregulierung für den Unfallgeschädigten zu erreichen, arbeitet Herr Wohlfahrter eng und vertrauensvoll mit Sachverständigen für verschiedene Fachbereiche (z.B. für Kraftfahrzeuge und für Fahrräder) zusammen.

Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren (Bußgeldverfahren) umfasst die anwaltliche Vertretung bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen und sonstigen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Dem betroffenen Mandanten wird durch die Inanspruchnahme des Rechtsanwaltes die Möglichkeit gegeben, Rechtsmittel einzulegen, Einsicht in die Behördenakten zu nehmen und den Bußgeldbescheid auf seine Rechtmäßigkeit hin (z.B. ordnungsgemäße Identifizierung des Fahrzeugführers, fehlerfreies Messverfahren, Eintritt der Verfolgungsverjährung, ordnungsgemäße Zustellung des Bußgeldbescheides usw.) überprüfen zu lassen.

Auch im Verkehrsstrafrecht steht Ihnen der Volljurist mit Rat und Tat zur Seite. Strafbare Handlungen im Straßenverkehr werden von dem Gesetzgeber streng geahndet und können u.a. den Verlust des Führerscheins zur Folge haben. Darüber hinaus können Straftaten im Verkehr (z.B. Unfallflucht) ebenfalls erhebliche Auswirkungen auf den Haftpflicht- oder Kaskoversicherungsschutz haben. Gerade in solchen Fällen ist es von besonderer Bedeutung, dass durch die frühzeitige Einschaltung eines Rechtsanwaltes keine unnötigen Fakten geschaffen werden. Aufgrund der langjährigen Erfahrung von Herrn Wohlfahrter im Bereich des Verkehrsrechts sowie der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit Sachverständigen können die Sie entlastenden Sachverhalte und technischen Besonderheiten herausgearbeitet und zu Ihrer Verteidigung eingesetzt werden. Wenn es um die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), die Entziehung der Fahrerlaubnis oder die problematische Wiedererteilung derselben geht, wird der Betroffene ebenso kompetent beraten und betreut.

Mietrecht und Pachtrecht

Der Volljurist bearbeitet zudem Mandate im Mietrecht und Pachtrecht. Er berät und vertritt sowohl Mieter als auch Vermieter. Streitigkeiten zwischen den Mietvertragsparteien ergeben sich meist über Mietmängel, Schönheitsreparaturen, Feuchtigkeitsschäden und die damit verbundenen Ansprüche auf Mietminderung oder Schadenersatz. Auch Betriebskosten- und Heizkostenabrechnungen sind oft Streitgegenstand. Wenn ein Mietverhältnis beendet wird, stellen sich Fragen über die Wirksamkeit einer Kündigung, Bestehen eines Kündigungsgrundes, Räumung der Mietwohnung, Kautionsrückzahlung, Wohnungsrenovierung und so weiter. Herr Wohlfahrter wird hierbei Ihre Interessen vertreten und Ihre Ansprüche gegenüber der Gegenseite geltend machen. Der Jurist wird Ihnen darüber hinaus die rechtliche Situation aufzeigen und die Korrespondenz mit der anderen Partei übernehmen, wodurch für Sie persönlich eine erhebliche Entlastung stattfindet.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst alle Rechtsfragen, die dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber Rechte und Pflichten auferlegen und vorgeben. Oliver Wohlfahrter vertritt in arbeitsrechtlichen Fragen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Im Individualarbeitsrecht, welches das einzelne Arbeitsverhältnis betrifft, geht es vorrangig um die Voraussetzungen und Folgen einer Kündigung. Herr Wohlfahrter informiert Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und vertritt Sie in einem arbeitsrechtlichen Prozess vor Gericht. Sollte Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten worden sein oder wollen Sie einen Aufhebungsvertrag vorschlagen, ist eine anwaltliche Beratung vor Unterzeichnung unbedingt notwendig, da hiermit mittelbar negative Auswirkungen (Kürzung der staatlichen Leistungen) verbunden sein können. Doch nicht nur wenn ein Arbeitsvertrag beendet werden soll, sondern auch während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses kann eine Beratung notwendig oder nützlich sein. Rechtsanwalt Oliver Wohlfahrter berät Sie ebenso kompetent und ausführlich bei Fragen betreffend Abänderungsvertrag, Mutterschutz, Schwerbehindertenrecht, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsfragen oder Arbeitszeugnis.

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Vita

Oliver Wohlfahrter wurde 1970 in Köln geboren. Er studierte in Köln Rechtswissenschaften und absolvierte dort das anschließende Referendariat. Nach seiner Zulassung zum Rechtsanwalt im Jahre 2000 arbeitete Herr Wohlfahrter zunächst als Mitarbeiter in einer renommierten Anwaltskanzlei, bevor er sich im Jahre 2007 mit seiner eigenen Kanzlei selbständig machte.

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Oliver Wohlfahrter

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