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Nils Finkeldei

Rechtsanwalt Nils Finkeldei ist Ihnen bei Problemen rund um Kündigung, Arbeitszeugnis, Ehescheidung, Trennungsunterhalt, Verkehrsunfall, Verdienstausfall, Abmahnung und Behandlungsfehler behilflich.

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Nils Finkeldei - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Familienrecht
  • Privatrecht
  • Urheberrecht
  • Verkehrsrecht

Arbeitsrecht

Nils Finkeldei berät und vertritt im kollektiven Arbeitsrecht und Individualarbeitsrecht. Zu seinen Mandanten zählen Arbeitgeber sowie ArbeitnehmerAngestellte, Betriebsleiter und leitende Angestellte. Herr Finkeldei betreut Sie beispielsweise in den Bereichen AbfindungsrechtAbmahnung, Befristung,Elternzeit, fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, Kündigungsschutzprozess, Kurzarbeit,Teilzeitarbeit, Vertragsgestaltung, Weiterbeschäftigung oder Zeugniserteilung.

Als Arbeitgeber ist Rechtsanwalt Finkeldei Ihr Spezialist beispielsweise für:

  • die Gestaltung von Arbeitsvertrag und Anstellungsvertrag
  • Direktionsrecht
  • Versetzung
  • Kündigung und Änderungskündigung
  • sonstige Bereiche des individuellen Arbeitsrechts (Führung von Kündigungsschutzverfahren et cetera) und
  • kollektives Arbeitsrecht (Beschlussverfahren), soweit ein Betriebsrat vorhanden ist.

Familienrecht

Das Familienrecht beschäftigt sich mit allen Belangen innerhalb der ehelichen und nichtehelichenLebensgemeinschaft sowie der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Mit anwaltlicher Kompetenz und großer Erfahrung berät Sie Nils Finkeldei zur Gestaltung des rechtlichen Rahmens des ehelichen oder nichtehelichen Zusammenlebens, der Strukturierung von Familienunternehmen und über Rechte und Pflichten während einer bestehenden Beziehung. Eine kundige Beratung und Vertretung erfolgt in allen mit einerTrennung oder Ehescheidung verbundenen Fragen, wie beispielsweise:

  • Klärung des Anspruchs auf Unterhalt der Kinder und Ehegatten
  • Sorgerecht und Umgangsrecht
  • Klärung und Durchsetzung von Vermögensanspruch gegen den Ehegatten oder Lebenspartner
  • Vermögensauseinandersetzung im Güterrecht (Zugewinnausgleich, Gestaltung von Vereinbarungen bezüglich Privatvermögens oder Betriebsvermögen)
  • Anspruch auf Versorgungsausgleich
  • Ehewohnung und Hausrat
  • Durchführung der Scheidung
  • Ehevertrag

Verkehrsrecht

Im Verkehrsrecht übernimmt Herr Finkeldei Mandate aus den Bereichen Verkehrszivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Das Verkehrszivilrecht beschäftigt sich mit allen Fragen rund um Ihre Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall. Wer schon einmal in einen Unfallverwickelt war, weiß, wie viel Aufwand die Unfallregulierung beanspruchen kann und wie viele Entscheidungen plötzlich zu treffen sind. Brauche ich einen Sachverständigen – welchen soll ich beauftragen? Kann ich mein Fahrzeug reparieren lassen oder liegt ein Totalschaden vor? Kann ich einen Mietwagennehmen – wer übernimmt die Kosten? Kann ich Schmerzensgeld beanspruchen – wie viel steht mir zu? Wird mir auch ein Verdienstausfall ersetzt? Auf diese und viele andere Ihrer Fragen gibt Ihnen Nils Finkeldei die Antwort.

Seine Beratungstätigkeit bezieht sich aber nicht nur auf den Kern des jeweiligen Falles, sondern auch auf angrenzende Fragen. So erfahren Sie bei Herrn Finkeldei nicht nur, wie Sie ein Fahrverbot unter Umständen vermeiden oder eine Führerscheinentzugsfrist abkürzen können, sondern auch, welche Maßnahmen Sie ergreifen müssen, um eine entzogene Fahrerlaubnis auch sicher wieder erteilt zu bekommen und wie Sie die besten Chancen haben, die berühmte und berüchtigte medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erfolgreich zu absolvieren.

Urheberrecht

Des Weiteren berät und vertritt Rechtsanwalt Nils Finkeldei seine Mandanten bei einerUrheberrechtsverletzung. Insbesondere Verstöße gegen das Urheberrecht im Internet nehmen immer mehr zu. Die Beschäftigung mit dem Problem illegaler Download und der möglicherweise illegalen Nutzung von Musik, Film, Grafiken oder Texten (Abmahnung), insbesondere über Peer-to-Peer-Tools, wie beispielsweise BitTorrent und eMule, sind für den Juristen keine Seltenheit. Soweit eine erhaltene Abmahnung berechtigt ist, fertigt Rechtsanwalt Nils Finkeldei ggf. eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung für Sie an, um Sie vor einer kostspieligen gerichtlichen Auseinandersetzung zu bewahren.

Medizinrecht

Rechtsanwalt Nils Finkeldei berät und vertritt Ärzte und Patienten ferner in allen Fragen rund um das Arzthaftungsrecht. Bei der Vertretung und Prozessführung von sogenannten „Kunstfehlern” kann er eine langjährige Erfahrung und eine Vielzahl bereits erfolgreich geführter Gerichtsverfahren auf diesem Gebiet vorweisen. Im Bereich der Arzthaftung kann ein Schadensersatzanspruch eines Patienten zum einen auf einen Behandlungsfehler gestützt werden. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt, eine Pflegekraft einer Klinik (Krankenhaus) oder eine Helferin eines niedergelassenen Arztes vorsätzlich oder fahrlässig gegen die anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst verstößt, also fehlerhaft behandelt. Maßstab für die ärztliche Kunst ist dabei der besonnene und gewissenhaft arbeitende Arzt des jeweiligen Fachgebiets.

Zum anderen kommt ein Schadensersatzanspruch des geschädigten Patienten dann in Betracht, wenn der Arzt den Patienten nicht oder nicht ausreichend über Nutzen und Risiken eines vorgesehenen Eingriffs oder mögliche Folgen einer Nichtbehandlung aufgeklärt hat. Eine fehlerhafte Aufklärung (Aufklärungsfehler) stellt einen eigenständigen Haftungstatbestand dar und führt ebenso wie eine fehlerhafte Behandlung zur Haftung des Arztes oder des Krankenhausträgers für die dem Patienten entstandenen Schäden. Im Falle eines Behandlungsfehlers und/oder Aufklärungsfehlers stehen dem geschädigten Patienten Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche zu.

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Nils Finkeldei

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