Natalia Zaleska-Weglarz - aus Breslau, Polen auf rechtsanwalt.com
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Privat: Radcy Prawnego Natalia Zaleska-Weglarz Zum Kanzleiprofil

Natalia Zaleska-Weglarz

Die Rechtsanwältin Natalia Zaleska-Weglarz bietet Rechtsberatung bei Unklarheiten in Bezug auf die Steuerprüfung, den Vollstreckungstitel, das Insolvenzverfahren, die Vaterschaftsanfechtung oder das Testament. 

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Natalia Zaleska-Weglarz - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Erbrecht 50
  • Familienrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Inkasso
  • Insolvenzrecht
  • Zwangsvollstreckungsrecht (ausländische Vollstrechungstitel)

Gesellschaftsrecht

Rechtsberaterin Natalia Zaleska-Weglarz unterstützt und vertritt die Mandanten in allen Bereichen des polnischen Gesellschaftsrechts. Sie berät bei der Gründung einer GmbH, beim Verkauf eines Geschäftsanteils und bei der Vertragsvorbereitung. Außerdem unterstützt die Juristin auch bei der Erstellung von Gesellschafterbeschlüssen, der Durchführung von Generalversammlung und Hauptversammlung und meldet Ihre gesellschaftsrechtlichen Änderungen beim polnischen Handelsregistergericht an. Frau Zaleska-Weglarz vertritt Sie ferner in Wirtschaftssachen vor den polnischen Gerichten und im Falle einer Steuerprüfung vor dem Steueramt. Bei der Gründung der Gesellschaft hilft sie den Mandanten auch einen Ort für den Sitz der Gesellschaft, ein Buchhaltungsbüro und qualifizierte Arbeitnehmer zu finden. Auch bei der Suche nach passenden Wohnräumen oder Geschäftsräumen in Polen ist Ihnen die Kanzlei Zaleska-Weglarz behilflich.

Zwangsvollstreckungsrecht

Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei ist die Zwangsvollstreckung aus ausländischen Vollstreckungstiteln. Frau Zaleska-Weglarz ist Ihnen gern behilflich, falls Sie aufgrund eines in Deutschland, Österreich oder in der Schweiz erwirkten Vollstreckungstitels in Polen die Zwangsvollstreckung durchführen möchten. Das Verfahren betrifft vor allem die Vollstreckung in sich in Polen befindliches Vermögensaufgrund eines Europäischen Zahlungsbefehls und Vollstreckbaren Ausfertigungen der ausländischen Titel. Darüber hinaus werden Mandanten vor den polnischen Gerichtsvollziehern vertreten. Die Kanzlei hilft Ihnen außerdem bei der Vorbereitung von Klagen, die Sie im Ausland einreichen und dann in Polen vollstrecken möchten. Das betrifft vor allem die nach polnischen Vorschriften korrekte Benennung der Beklagten, wenn es um Privatpersonen oder Gesellschaften geht.

Insolvenzrecht

Der Service der Kanzlei im Rechtsgebiet Insolvenzrecht beinhaltet vor allem die Anmeldung der deutschen, schweizerischen oderösterreichischen Forderungen bei dem polnischen Insolvenzgericht. Im Geschäftsverkehr passiert es manchmal, dass der polnische Geschäftspartner seine fälligen Verbindlichkeiten nicht erfüllt und das Insolvenzverfahren beantragt. In diesem Fall meldet Frau Zaleska-Weglarz die Forderungen den Mandanten beim polnischen Insolvenzgericht an und vertritt die Mandanten im Insolvenzverfahren.

Familienrecht

Das polnische Familienrecht stellt ein weiteres Tätigkeitsgebiet der Kanzlei Zaleska-Weglarz in Wroclaw dar. Die Juristen beraten und vertreten ausländische Mandanten bei Scheidung und Trennung von polnischen Ehegatten und im Zusammenhang mit den damit verbundenen Rechtsfragen Vermögensteilung und Unterhaltszahlung. Des Weiteren werden Mandanten bei einer Vaterschaftsfeststellung oder Vaterschaftsanfechtung beraten und vertreten. Doch nicht nur bei einer Scheidung, sondern auch vor einer Eheschließung stehen Ihnen die Rechtsanwälte der Kanzlei juristisch zur Seite. Auch zu den Themen Ehevertrag oder eheliche Gütertrennung werden Sie kompetent betreut. Ferner erfolgt die Beratung und Vertretung der ausländischen Mandanten in Unterhaltssachen oder in Sachen der Anerkennung von ausländischen Urteilen, wie beispielsweise Scheidungsurteilen vor den polnischen Gerichten.

Erbrecht

Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt bildet das Erbrecht. Auch in diesem Bereich vertritt Natalia Zaleska-Weglarz ihre Mandanten in Verfahren vor den polnischen Gerichten. Das betrifft vor allem Fälle der Erbschaft von Immobilien. Nach polnischen Vorschriften sind polnische Gerichte bei Erbschaften von polnischen Immobilien zuständig. Es passiert oft, dass Ausländer in Polen Immobilien als Form der Geldanlage besitzen. Im Falle des Todes des Immobilieneigentümers sind auch die ausländischen Nachfolger (Erben)gezwungen, das Erbverfahren in Polen durchzuführen. Wenden Sie sich hier vertrauensvoll an Natalia Zaleska-Weglarz.

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