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Wim Braams

Rechtsanwalt Wim Braams berät und vertritt seine Mandanten im Verwaltungsrecht, Allgemeinen Verfassungsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.

 

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Rechtsgebiete

  • Mietrecht 50
  • Verfassungsrecht
  • Verwaltungsrecht (und Verwaltungsprozessrecht)
  • Wohnungseigentumsrecht

Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht

Das Verwaltungsrecht ist ein Oberbegriff für das Recht des staatlichen Handelns auf dem Gebiet des nichtverfassungsrechtlichen öffentlichen Rechts. Grundsätzlich teilt man das Verwaltungsrecht in das allgemeine Verwaltungsrecht und das besondere Verwaltungsrecht ein. Das Verwaltungsrecht als eigenes Rechtsgebiet hat ferner ein eigenes Prozessrecht, das auch als Bestandteil des Verwaltungsrechts angesehen wird. Das allgemeine Verwaltungsrecht hat die für alle Gebiete der öffentlichen Verwaltung geltenden Regeln zum Gegenstand (Verwaltungsorganisation, Erlass und Rücknahme von Verwaltungsakt, das Verwaltungsverfahren einschließlich verwaltungsgerichtliches Verfahren). Das besondere Verwaltungsrecht gliedert sich in zahlreiche Fachgebiete, zum Beispiel Beamtenrecht, Kommunalrecht, Vergaberecht, Ausschreibungsrecht, Polizeirecht, Gewerberecht, Wegerecht, Schulrecht und Wasserrecht. Durch seine Tätigkeit für die Stadtverwaltung hat Herr Braams große Erfahrung auf dem Gebiet Verwaltungsrecht erworben.

 

Allgemeines Verfassungsrecht

Als Verfassungsrecht wird die Lehre von den rechtlichen Grundlagen des Staates bezeichnet. Hierzu zählt vor allem die Lehre von der Organisation des Staates. Regelmäßig sind die verfassungsrechtlichen Grundlagen in einer Verfassungsurkunde (Verfassung im formellen Sinne) niedergelegt. Aufgrund seiner Erfahrung können Sie sicher sein, dass Rechtsanwalt Braams Ihre verfassungsrechtlichen Interessen optimal vertritt. Als Ihr Rechtsanwalt für Verfassungsrecht wird er auch stets die europarechtlichen und menschenrechtlichen Bezüge Ihrer Angelegenheit beachten.

 

Mietrecht

Das Mietrecht beinhaltet das Wohnraummietrecht sowie das gewerbliche Mietrecht (Gewerbemietrecht). Rechtsanwalt Braams berät und vertritt dabei sowohl Vermieter als auch Mieter. Der Jurist unterstützt Sie kompetent bei allen Fragen, die von der Begründung bis zur Beendigung eines Mietverhältnisses auftreten können. Regelmäßig beziehen sich seine Mandate auf folgende Angelegenheiten: Mietvertrag, Pachtvertrag, Vertragsprüfung, Vertragsentwurf, Zeitmietvertrag, Mietkaution, Mieterhöhung, Modernisierung, Mietmangel, Gutachten, Mietminderung, Mängelbeseitigung, Schönheitsreparaturen, Betriebskosten, Miete, Pacht, Zahlungsverzug, ordentliche Kündigung, Eigenbedarf, fristlose Kündigung, Kündigungsfrist, Mieterschutz, Räumungsklage, Mietprozess, Endrenovierung, Schadensersatz (auch: Schadenersatz), Zwangsvollstreckung, Räumung, Räumungsschutz oder Zwangsräumung.

 

Wohnungseigentumsrecht

Im Wohnungseigentumsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Wim Braams vollumfänglich in Bezug auf sämtliche Rechtsfragen und Steuerfragen, insbesondere:

 

  • Beratung zur Vorgehensweise und zur Vertragsgestaltung bei Kauf, Verkauf, Schenkung, Erbschaft, Neubau oder Umbau von Wohnungseigentum
  • Umschreibung von Immobilien, insbesondere infolge Erbschaft oder familienrechtlicher Regelung
  • Beratung bei der Gestaltung der gewerblichen und privaten Nutzung von Immobilien
  • Recherchen: Einholung und Überprüfung von Grundbuchauszug und sonstigen Dokumenten

 

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Vita

Wim Braams wurde 1958 geboren. Er studierte von 1990 bis 1996 an der Universität in Tilburg Jura und ist seit 1997 als Rechtsanwalt tätig. Zuvor war er in der Stadtverwaltung beschäftigt. Er spricht fließend Deutsch und Englisch. Herr Braams ist Mitglied einer Vereinigung von Mietrechtsanwälten. Außerdem ist er Mitglied des Beschwerdeausschusses einer regionalen Bildungseinrichtung.  

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