Eveline van der Schraaf - aus Hilversum, Niederlande auf rechtsanwalt.com
Utrechtseweg 63
1213 TL Hilversum
Niederlande
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Privat: Van Gestel & Van der Schraaf Familierecht Advocaten en Bemiddelaars Zum Kanzleiprofil

Eveline van der Schraaf

Rechtsanwältin Eveline van der Schraaf hat sich auf Mandate aus dem Familienrecht und dabei insbesondere aus dem Scheidungsrecht spezialisiert und ist darüber hinaus Ihre zuverlässige Ansprechpartnerin für Erbrecht und Mediation in Nachlassangelegenheiten.

Dabei können Sie auf ihre sorgfältige und umsichtige Arbeitsweise vertrauen. Frau van der Schraaf sucht stets den Dialog, auch in scheinbar festgefahrenen Situationen. Der Juristin ist an außergerichtlichen Lösungen gelegen, um die Familie zu schonen und nicht zusätzlich durch ein langwieriges und kräftezehrendes Gerichtsverfahren Zwietracht zu säen.

Sie spricht fließend Niederländisch, Deutsch und Englisch.

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Eveline van der Schraaf - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Erbrecht 50
  • Familienrecht

Familienrecht (Spezialisierung)

Rechtsanwältin Eveline van der Schraaf hat sich auf das Familienrecht spezialisiert und schloss 2000 in diesem Bereich eine entsprechend ausgerichtete Fachausbildung ab. Seit vielen Jahren ist sie im Familienrecht tätig und hat bereits umfassende Erfahrungen gesammelt. Regelmäßige Weiterbildungen stellen sicher, dass Sie stets auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung agiert. Ihren Schwerpunkt hat Frau van der Schraaf auf die Beratung von Niederländern und Mandanten aus dem deutschsprachigen und englischsprachigen Ausland im Scheidungsrecht und Kindschaftsrecht gelegt.

Rechtsanwältin van der Schraaf unterstützt internationale Paare, die sich in den Niederlanden scheiden lassen möchten. Stammen nicht beide Ehepartner aus den Niederlanden oder ist das niederländische Ehepaar nicht in den Niederlanden wohnhaft, können im Scheidungsverfahren Komplikationen auftreten. Unterschiede in den Rechtssystemen einzelner Länder, etwa des niederländischen und des deutschen, erschweren oft die Beendigung der Ehe zwischen Angehörigen dieser Länder. Dazu treten internationale Übereinkünfte und Abkommen, die zusätzlich zur Unübersichtlichkeit der Rechtslage beitragen. Wenden Sie sich vertrauensvoll an Frau van der Schraaf: Sie hat auf diesem Gebiet Erfahrung und leitet das Scheidungsverfahren in die Wege. Bei internationalen Angelegenheiten kooperiert sie zusätzlich mit Kanzleien aus den betroffenen Ländern, um ihre Rechtsberatung in allen Angelegenheiten zufriedenstellend abzurunden.

Das Scheidungsverfahren selbst stellt die Eheleute vor noch größere Herausforderungen: Dabei sind vielfältige Entscheidungen in Bezug auf das gemeinsame Vermögen und die gemeinsamen Kinder zu treffen. Es muss geklärt werden, wem in Zukunft die gemeinsamen Vermögenswerte zufallen, zum Beispiel das Haus, der Hausrat oder das Familienauto. Zusätzlich ist die eheliche Gütergemeinschaft aufzulösen, es kann zu Unterhaltsansprüchen der Ehepartner untereinander kommen. Eveline van der Schraaf ist Ihnen beim außergerichtlichen Versorgungsausgleich behilflich und wird vermittelnd zwischen den Parteien tätig. Für sie hat es oberste Priorität, dass das Familienverhältnis durch das Scheidungsverfahren nicht zusätzlich zerrüttet wird und eine gemeinsame Gesprächsbasis dennoch bestehen bleibt. Sind gemeinsame minderjährige Kinder vorhanden, ist das umso wichtiger, denn gerade sie leiden unter dem Konflikt zwischen den Eltern. Mit viel Fingerspitzengefühl agiert Rechtsanwältin van der Schraaf bei der Ausarbeitung des in den Niederlanden verpflichtenden Elternschaftsplans (oudenschapsplan), in dem die Eltern gemeinsam zukünftige Regelungen über die Kinder treffen und die gemeinsame elterliche Sorge konkret ausgestalten. Können sich die Eltern nicht in allen Punkten einigen, wird Frau van der Schraaf vermittelnd tätig und kämpft für die Durchsetzung ihrer Interessen, beispielsweise für ein Besuchsrecht oder die Zahlung von Kindesunterhalt.

Ist ein Ehepartner Unternehmer oder führen beide Ehepartner das Unternehmen gemeinschaftlich, werden im Scheidungsverfahren auch darüber Regelungen zu treffen sein. Frau van der Schraaf unterstützt eine Unternehmerfamilie bei der Scheidung.

Zudem übernimmt die Juristin noch andere Angelegenheiten aus dem Kindschaftsrecht, die nicht unmittelbar mit einer Scheidung in Zusammenhang stehen. So ist sie Ihre Ansprechpartnerin bei einer Adoption. Planen Sie die Adoption eines Kindes aus dem Ausland oder aus den Niederlanden, ist Ihnen Frau van der Schraaf sehr engagiert dabei behilflich. Auch bei der Anfechtung oder Anerkennung der Vaterschaft unterstützt die Rechtsanwältin ihre Klienten, wenn nötig auch vor Gericht.

Erbrecht

Rechtsanwältin van der Schraaf ist zusätzlich im Erbrecht tätig. Bei Testamentsstreitigkeiten sind Sie bei ihr an der richtigen Adresse: Die Rechtsanwältin ist ausgebildete Mediatorin und verfügt somit über das nötige Handwerkszeug, um Konflikte zwischen den Erben für alle Seiten zufriedenstellend niederzulegen. Sie stellt fest, welche Interessen bestehen und miteinander kollidieren und ermittelt darauf aufbauend eine tragfähige Lösung. Wurden mehrere Personen vom Erblasser im Testament als Erben eingesetzt oder bestimmt die gesetzliche Erbfolge eine Erbengemeinschaft, muss das Erbe gemeinsam auseinandergesetzt werden. Frau van der Schraaf setzt sich für eine außergerichtliche Lösung ein, vertritt einzelne Erben allerdings auch vor Gericht. Ebenso wie im Familienrecht ist hier besonderes Fingerspitzengefühl gefragt, da Konflikte zwischen Verwandten zu lösen sind und es deshalb von besonderer Wichtigkeit ist, dass die Beziehungen zwischen den Beteiligten nicht unnötig zerrüttet werden.

Wurden Sie enterbt, haben aber einen Pflichtteilsanspruch? Eveline van der Schraaf ist an ihrer Seite und setzt diesen Anspruch gegen den oder die anderen Erben durch. Selbstverständlich können Sie sich auch bei allen anderen erbrechtlichen Fragen jederzeit auf die Hilfe von Frau van der Schraaf verlassen: Die Juristin klärt in Zusammenarbeit mit einem Steuerunternehmen alle steuerrechtlichen Angelegenheiten und bietet Ihnen insbesondere in der Frage Rat, ob sich eine Annahme des Erbes tatsächlich lohnt oder man die Erbschaft lieber ausschlagen sollte. Eine Ausschlagung bietet sich vor allem dann an, wenn die Erbmasse zum großen Teil aus Verpflichtungen und Verbindlichkeiten gegenüber Dritten besteht, denn auch Schulden sind vererbbar.

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Vita

Eveline van der Schraaf, 1958 in De Bilt bei Utrecht geboren, studierte von 1989 bis 1995 an der Universität Utrecht Rechtswissenschaften, nachdem sie mehrere Jahre lang im Bereich Kommunikation und Public Relations tätig gewesen ist. Sie sammelte dabei auch viele Erfahrungen im Ausland, arbeitete sowohl in Deutschland als auch in den USA und war eine Zeitlang in Großbritannien ansässig. Frau van der Schraaf ist seit 1997 in den Niederlanden als Rechtsanwältin zugelassen. Zusätzlich absolvierte sie umfassende Weiterbildungen im Familienrecht und verfügt seit 2000 über eine Spezialisierung in diesem Bereich. Sie ist Mitglied im Verein VFAS (Vereniging van Familierechtadvocaten Scheidingsmediators), in den nur entsprechend ausgebildete Familienrechtsanwälte aufgenommen werden. Seit 2000 arbeitet Frau van der Schraaf außerdem als Mediatorin und hat auch eine entsprechende Zusatzqualifikation erfolgreich abgeschlossen. Neben VFAS ist Eveline van der Schraaf Mitglied bei der Vereinigung Collaborative Divorce Holland und bei dem Interessenverband für Mediatoren MfN (Mediatorsfederatie Nederland). Eveline van der Schraaf spricht fließend Niederländisch, Deutsch und Englisch.

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Eveline van der Schraaf

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