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Monika Kufner

Rechtsanwältin Monika Kufner bearbeitet Mandate aus dem Privaten Baurecht, Arbeitsrecht, Allgemeinen Vertragsrecht, Familienrecht und Wohnungseigentumsrecht. Regelmäßig ist sie in ihren Rechtsgebieten für Firmen, oftmals sogar als erweiterte Rechtsabteilung, tätig.

Am  Anwaltsberuf an sich schätzt  Frau Kufner die konstruktiv gestalterische Seite, den hohen Grad der Umsetzung von Lösungen sowie die Selbständigkeit. Ebenso engagiert setzt sie sich jedoch auch bei notwendigen streitigen Auseinandersetzungen ein.

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Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • AGB-Recht 0
  • Familienrecht 0
  • Vertragsrecht 0
  • Wohnungseigentumsrecht 0

Arbeitsrecht

Ein Schwerpunkt von Rechtsanwältin Kufner ist das Arbeitsrecht. Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, können Sie die Juristin damit betrauen, Ihren Arbeitsvertrag zu gestalten oder zu überprüfen. Sie berät und vertritt Sie auch im Kündigungsschutzrecht. Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung, Änderungskündigung oder gar eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, ist es Ihnen zu empfehlen, den Rat eines Anwalts einzuholen. In einem solchen Fall können Sie von Monika Kufner die Klärung der Rechtslage hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten erwarten. Bei mangelnder sozialer Rechtfertigung Ihrer Kündigung erhebt sie für Sie eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht.

Eine gleichfalls kompetente Ansprechpartnerin ist Frau Kufner bei Themen wie Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitsverhältnis, Betriebsübergang, Verbraucherschutz, Arbeitszeugnis, Abfindung, Betriebsrat, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitszeit. Die Juristin steht sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern mit ihrem Fachwissen bei einer Kündigung und sich daraus ergebenden Kündigungsschutzklage sowie bei Abmahnung, Mutterschutz oder Urlaubsanspruch auch im Insolvenzverfahren zur Seite. Aber auch die Durchsetzung von Lohnanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Abfindung gehören zu ihrem Fachbereich.

 

Privates Baurecht

Eine weitere Stärke von Rechtsanwältin Kufner ist das private Baurecht. Dieses stellt die Gesamtheit der Normen und Gesetze dar, die das Bauen betreffen. Im objektiven Sinne regelt das Baurecht die Bebauung von Grundstücken. Wichtige privatrechtliche Vorschriften für den Bauherrn und die am Bau beteiligten Handwerker, Architekten und anderen Fachplaner sind die Regelungen über den Baubetreuungsvertrag, die Verdingungsordnungen und den Werkvertrag.

Rechtsanwältin Monika Kufner berät und vertritt Sie professionell baubegleitend oder bei vertragsrechtlichen Fragen wie zum Beispiel: Abschluss und Inhalt von Verträgen, Pflichten der Handwerker sowie die plangerechte und mangelfreie Erstellung des Bauwerkes. Im Bereich der Haftung für eine mangelhafte Architekten- und Ingenieurleistung steht Ihnen Frau Kufner beispielsweise bei fehlender Genehmigungsfähigkeit der Planung, ordnungsgemäßer Auswahl der ausführenden Unternehmer, technischen Planungsmängeln, bei einer Kostenüberschreitung und Rechtsfolgen eingetretener Bauaufsichtsfehler zur Seite. Baurechtsprozesse sind für den Bauherrn, Handwerker, Architekten, Generalunternehmer oder Subunternehmer durch den besonderen Umfang und spezifische Rechtsprobleme gekennzeichnet, wodurch eine versierte Hilfe unablässig wird.

 

Vertragsrecht und Forderungseintreibung:

Ein weiterer Schwerpunkt der Juristin ist das Vertragsrecht. Sie zeichnet sich durch umfangreiche Erfahrung hierin aus. Rechtsanwältin Kufner bietet Ihnen eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei Vertragsverhandlungen ebenso wie bei allen anderweitigen Rechtsstreitigkeiten. Das Vertragsrecht umfasst Kooperationsvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag, Arbeitsvertrag, Vertrag für freie Mitarbeit, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Lizenzvertrag, Vorrechtsvereinbarung. Der Vertrag erfordert eine differenzierte Abstimmung der Interessen der jeweiligen Partner sowie eine klare Formulierung, um etwaige Streitpotentiale auch in Zukunft zu vermeiden.

Rechtsanwältin Monika Kufner bearbeitet regelmäßig Themen wie Vertragsgestaltung und Widerrufsrecht, Anfechtungsrecht (etwa wegen arglistiger Täuschung oder Irrtums), Rücktritt (beispielsweise wegen Gewährleistung oder Wegfall der Geschäftsgrundlage) oder Schadensersatz, etwa wegen positiver Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsschluss. Die spezifische und individuelle Gestaltung von Verträgen sowie die sorgfältige und zuverlässige Vertretung außergerichtlich und vor Gerichten durch Frau Kufner machen sie zu einer unverzichtbaren Partnerin im Vertragsrecht.

Des Weiteren ist der Bereich Inkasso ein primäres Arbeitsfeld des Juristen. Bei Haftungsfragen, Forderungseinzug und Forderungseintreibung, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid oder der gerichtlichen Geltendmachung von Außenständen steht Ihnen Rechtsanwältin Kufner mit Rat und Tat zur Seite.

 

Familienrecht:

Monika Kufner berät und vertritt Sie außerdem gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen rund um das Familienrecht, wie sie sich in der Ehe, anlässlich der Trennung der Ehepartner im Scheidungsverfahren, aber auch bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ergeben können. Hierzu gehört neben der Ehescheidung die Klärung, wie hoch Ihr Unterhaltsanspruch (Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt) und Vermögensanspruch real sind. Auch rund um das Sorgerecht und Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern, bei Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich und bei einem Ehevertrag – der zu Beginn und während der Ehe gestaltet werden kann – steht Ihnen Rechtsanwältin Kufner zur Verfügung. Sie ist Expertin für Scheidung und alle angrenzenden Rechtsfragen, Trennungsvereinbarung und Scheidungsvereinbarung.

 

Wohnungseigentumsrecht:

Darüber hinaus steht Frau Kufner sowohl einzelnen Eigentümern als auch Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften als kompetente Beraterin in allen Fragen aus dem Wohnungseigentumsrecht (WEG) zur Verfügung, insbesondere in Bezug auf bauliche Maßnahmen und Streitfragen des Sonder- und Wohnungseigentums. Das WEG zeichnet sich durch eine außerordentliche Komplexität aus. Im WEG wird zwischen Wohnungseigentum und Teileigentum unterschieden. Das erste bedeutet dabei Sondereigentum an einer Wohnung, Teileigentum ist das Sondereigentum an Räumen, die nicht dem Wohnen im Speziellen dienen (beispielsweise Tiefgaragenstellplätze und Garagen). Rechtsanwältin Monika Kufner berät Sie unter anderem auch bei Streitigkeiten über baulichen Veränderungen in Wohnungseigentümergemeinschaften.

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Vita

Monika Kufner wurde 1970 in München geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universität in Passau. Nebenbei absolvierte sie die Fachspezifische Fremdsprachenausbildung für Juristen (FFA) in Englisch und Italienisch. 1997 wurde sie als Rechtsanwältin zugelassen.

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