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Mirjam Bollmann

Rechtsanwältin Mirjam Bollmann berät Mandanten im Arzthaftungsrecht, Schadensrecht und Verwaltungsrecht.

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Rechtsgebiete

  • Arzthaftungsrecht 50
  • Schadensersatz 0
  • Versicherungsrecht 0
  • Verwaltungsrecht 0

Arzthaftungsrecht

Im Arzthaftungsrecht bietet Rechtsanwältin Bollmann ihren Rechtsrat und juristischen Beistand an. Sie berät und vertritt sowohl geschädigte Patienten, wenn diese von einem Schaden durch ihren behandelnden Arzt betroffen sind, als auch Ärzte und Krankenhäuser. Beispielsweise ein ärztlicher Behandlungsfehler, ärztlicher Kunstfehler oder eine fehlgeschlagene ärztliche, zahnärztliche oder kosmetische Behandlung können erhebliche Schäden bei einem Patienten verursachen. Frau Bollmann übernimmt für Sie die Interessenvertretung und wird einen Sorgfaltspflichtverstoß des Arztes, einen Verstoß gegen die ärztliche Aufklärungspflicht oder eine mangelnde Risikoaufklärung geltend machen. Sie beziffert den Umfang des Schadens, Haushaltsführungsschadens und sonstigen materiellen Schadens und wird Schadenersatz in Form von Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder einen Rentenanspruch durchsetzen. Die Juristin führt in diesem Zusammenhang die Auseinandersetzung mit der Versicherung des Arztes und wird Ihnen zum Schadenersatz verhelfen. Gerade wenn es zu Störungen im Arzt-Patienten-Verhältnis kommt, ist seitens des Patienten anwaltlicher Beistand geboten.

Verwaltungsrecht

Eine weitere Spezialität von Rechtsanwältin Bollmann ist das Verwaltungsrecht. Dies ist ein weites Feld und umfasst unter anderem das öffentliche Baurecht, Bauplanungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Beamtenrecht, Vermögensrecht, Kommunalrecht, Vergaberecht, Umweltrecht, Abfallrecht, Staatrecht oder Amtshaftungsrecht. Jeder Bürger wird mehrmals im Jahr mit dem Verwaltungsrecht konfrontiert, meist in der Form von behördlichen Bescheiden, sei es ein Abwasser-Kostenbescheid, ein Einberufungsbescheid oder eine ordnungsbehördliche Maßnahme. In diesen Fällen stellt sich häufig die Frage, ob und wie man einen solchen belastenden Verwaltungsakt anfechten kann. Nicht weniger häufig begehrt der Bürger von der Verwaltung den Erlass eines Bescheides, zumeist eine Genehmigung (zum Beispiel Baugenehmigung) oder eine soziale Leistung. Lehnt die Verwaltung ab, möchte der rechtsuchende Bürger wissen, ob er die Verwaltung durch rechtliche Mittel zum Erlass des Bescheides zwingen kann. In allen Fällen stellt das Gesetz dem Bürger zahlreiche Rechtsbehelfe zur Seite, mit denen er seine Ansprüche gegenüber dem Staat durchsetzen kann. Rechtsanwältin Bollmann ist Ihnen hierbei gerne behilflich.

Schadenersatzrecht

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt Mirjam Bollmanns ist das gesamte Schadenersatzrecht (Schadensersatzrecht). Dabei unterscheidet man zwischen Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher und vorvertraglicher Hauptpflichten oder Nebenpflichten und außervertraglichem Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung oder Gefährdungshaftung (zum Beispiel nach dem Straßenverkehrsgesetz). Zum Schadenersatzrecht gehört auch die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (beispielsweise die Verletzung der Streupflicht bei Glatteis oder Mängel an einer Treppe, die zu einem Sturz führen). Rechtsanwältin Bollmann berät Sie dabei sowohl als Geschädigten als auch als Schädiger. Oft gibt es in solchen Fällen auch eine Versicherung, die den Schaden bezahlt. Dabei kann häufig durch professionelle Verhandlungen mit der Gegenseite eine schnellere Einigung erzielt werden.

Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht ist ein Schwerpunkt in der anwaltlichen Tätigkeit von Frau Rechtsanwältin Bollmann. Als Teilrechtsgebiet des Handelsrechts und des bürgerlichen Rechts befasst es sich mit allen Fragen rund um die Beziehung zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmern. Mirjam Bollmann vertritt in diesem Rechtsgebiet sowohl die Interessen von Privatpersonen als auch die Interessen von (Versicherungs-) Unternehmen.

Hierzu gehört sowohl die Durchsetzung von Ansprüchen, die sich aus den rechtlichen Bestimmungen von Versicherungsverträgen ergeben, als auch die Abwehr von geltend gemachten Ansprüchen durch die Parteien im Versicherungsvertrag. Die Tätigkeit von Rechtsanwältin Mirjam Bollmann ist dabei keineswegs auf einzelne Versicherungssparten beschränkt. Ihre Mandanten können jederzeit auf eine kompetente Beratung zu allen Arten von Versicherungen vertrauen, egal ob es sich um eine Kfz-Versicherung, eine Lebensversicherung, eine Hausratversicherung oder um andere Versicherungsformen handelt.

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Vita

Mirjam Bollmann wurde in Bassum in Niedersachsen geboren. Nach dem Abitur studierte sie von 1998 bis 2003 an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Rechtswissenschaften. Während des Studiums verbrachte sie einen Auslandsaufenthalt in London. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte sie im Oberlandesgerichtsbezirk Bremen. Rechtsanwältin Bollmann ist seit Februar 2007 als Volljuristin zugelassen. Seitdem arbeitet sie auch in der Kanzlei Dr. Chevalier & Reinartz in Syke und steht Ihnen im Arzthaftungsrecht, Schadensrecht und Verwaltungsrecht zur Verfügung. Frau Bollmann spricht fließend Englisch, das sie bei Bedarf als Korrespondenzsprache anwenden kann. Sie ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Dieser stellt seit 1871 die Interessensvertretung der deutschen Rechtsanwälte dar und repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft.  

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