Michaela Dors - aus Pforzheim, Deutschland auf rechtsanwalt.com
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Privat: Aisenbrey, Weinläder & Partner Zum Kanzleiprofil

Michaela Dors

Die Fachanwältin für Steuerrecht und Steuerberaterin Michaela Dors ist zudem auch Fachanwältin für Erbrecht.  Sie ist in den Gebieten Steuerrecht, Erbrecht, Wirtschaftsrecht und Gesellschaftsrecht sowie Unternehmensrecht tätig.

Der Vorteil der Beratung durch einen Rechtsanwalt und Steuerberater liegt in der sorgfältigen Einbeziehung des Steuerrechts und der Verknüpfung des Steuerrechts mit anderen Rechtsgebieten. So ist bei der Gestaltung stets gewährleistet, dass alle steuerlichen Möglichkeiten für den Mandanten zu seinem Nutzen ausgeschöpft werden.

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Michaela Dors - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Erbrecht 50
  • Erbschaftssteuerrecht (Nachfolgeberatung)
  • Steuerrecht (Steuerstrafrecht)
  • Wirtschaftsrecht

 

Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht und Unternehmensrecht

Einen weiteren Schwerpunkt von Frau Dors bildet das Gesellschafts- Wirtschafts- und Unternehmensrecht. Hier gehören die Beratung bei der Gründung, die Auswahl der optimalen Rechtsform, die Umstrukturierung von Gesellschaften und die sorgfältige Vertragsgestaltung zum Beratungsangebot der Kanzlei. Dabei werden die steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten ausgeschöpft.

 Fachanwalt Steuerrecht

Allgemeines Steuerrecht

Als Fachanwaältin für Steuerrecht und Steuerberaterin berät Frau Dors ihre Mandanten zu einer optimalen Steuergestaltung und vertritt ihre Mandanten in Streitfällen mit dem Finanzamt vor dem Finanzgericht.

Steuerstrafrecht

Rechtsanwältin Dors ist auch als Verteidigerin im Steuerstrafrecht tätig. Der Vorwurf derSteuerhinterziehung oder einer leichtfertigen Steuerverkürzung wird heutzutage schnell erhoben. Betroffene benötigen schnell fachkundigen Rat und kompetente Verteidigung, um gegebenenfalls drohende Konsequenzen zu vermeiden oder zumindest auf ein erträgliches Maß zu reduzieren. Die Komplexität des Steuerstrafrechts erfordert Kenntnisse sowohl der Strafverteidigung als auch des Steuerrechts.

Fachanwalt Erbrecht

Frau Dors ist schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Erbrechts tätig. Ihre Beratung umfasst neben der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen auch die Beratung nach dem Todesfall im Rahmen von Erbauseinandersetzungen, Erbscheinverfahren oder der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen, wobei die Nutzung steuerlicher Möglichkeiten und Vorteile stets besondere Berücksichtung findet.

Gemeinsam mit dem Kanzleimitbegründer, Herrn Steuerberater Horst Weinläder, führt Frau Dors Unternehmensnachfolgen durch. Die Gestaltung der Unternehmensnachfolge ist eine komplexe und interdisziplinäre Aufgabe, die ein systematisches Vorgehen erfordert. Herr Weinläder beschäftigt sich seit über zwei Jahrzehnten mit dem Thema und ist Verfasser zahlreicher Veröffentlichungen, beispielsweise in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ, 25.07.2005, S. 20 “Die Nachfolge systematisch regeln”), sowie Herausgeber des praxisorientierten Arbeitsbuchs “Unternehmensnachfolge — Strategien, Praxis, Recht” (C.H. Beck Verlag).

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Vita

Die Juristin ist seit Anfang 1998 als selbstständige Rechtsanwältin zugelassen. Michaela Dors wurde in Bad Krozingen geboren. Nach dem Abitur studierte sie von 1988 bis 1993 an der Universität Bayreuth Rechtswissenschaften. Auslandssemester belegte sie an der polnischen Adam-Mickiewicz-Universität in Poznañ (Posen). Das anschließende Referendariat absolvierte sie im Landgerichtsbezirk Bamberg, wobei sie sich frühzeitig für das Wahlfach Steuerrecht entschied und im Rahmen von Praktika und Wahlstationen Erfahrungen auf ihrem späteren Fachgebiet sammelte. Frau Dors legte im Jahr 2003 die Steuerberaterprüfung ab. Im gleichen Jahr qualifizierte sie sich zur Führung des Titels “Fachanwältin für Steuerrecht”. Frau Dors beherrscht Englisch verhandlungssicher (Cambridge Proficiency Exam 2004). Daneben verfügt sie über solide Kenntnisse der französischen Sprache.

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Michaela Dors

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