Michael Knorre - aus Erfurt, Deutschland auf rechtsanwalt.com
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Michael Knorre

Michael Knorre ist in den Bereichen Disziplinarrecht, Arzthaftungsrecht und Medizinrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht und Zivilrecht tätig.

Rechtsanwalt Knorre zeichnet sich durch seine umfassende Arbeitsweise aus. Er verfügt über Kenntnisse in zahlreichen Rechtsgebieten und ist somit in der Lage, seine Mandanten angemessen und übergreifend zu beraten.

Dabei legt er viel Wert darauf, zunächst die Probleme und Wünsche des Mandanten zu ermitteln, bevor er seine Rolle als Zuhörer verlässt und aktiv nach einer Lösung sucht. Durch diese Arbeitsweise stellt Herr Knorre sicher, dass die Rechtsberatung genau auf den Mandanten zugeschnitten ist und dessen Bedürfnisse im Vordergrund stehen.

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Michael Knorre - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Arzthaftungsrecht 50
  • Gesellschaftsrecht
  • Medizinrecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht
  • Verkehrsstrafrecht

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst die Rechtsnormen in Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Die Grundlage bildet die Straßenverkehrsordnung (StVO). Michael Knorre vertritt seine Mandanten in allen Aspekten, die sich in Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall oder Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung ergeben.

Bei einem Unfall unterstützt der Rechtsanwalt seine Mandanten bei der Geltendmachung und Durchsetzung vom Schadenersatzanspruch. Dazu setzt er sich mit der Versicherung des Unfallgegners in Verbindung. Bei einem Personenschaden fordert er in Ihrem Namen Schmerzensgeld und bei Bedarf eine Abfindung wegen einem Verdienstausfall.

Im Fall einer Ordnungswidrigkeit oder im Verkehrsstrafrecht verteidigt Michael Knorre seine Mandanten im Bußgeldverfahren. Das ist etwa bei einer Geschwindigkeitsübertretung, einem Rotlichtverstoß oder Alkohol am Steuer der Fall. Der Jurist überprüft den Bußgeldbescheid oder Verwarnungsbescheid und geht im Zweifelsfall vor Gericht gegen diesen vor, um den Führerschein seiner Mandanten zu retten.

Beamtenrecht

Zum Beamtenrecht gehören rechtliche Vorgaben für natürliche Personen, die im öffentlichen Dienst tätig sind. Michael Knorre berät seine Mandanten hauptsächlich im Disziplinarrecht. Dieses wird angewendet, wenn ein Beamter gegen seine Pflichten verstößt. Die Rechtsgrundlage bilden das Bundesdisziplinargesetz (BDG) und die Disziplinargesetze der einzelnen Länder.

Michael Knorre unterstützt seine Mandanten, wenn diese sich mit einem Disziplinarverfahren konfrontiert sehen. Er überprüft die Rechtsgültigkeit von Verweis, Geldbuße, Kürzung der Dienstbezüge, Zurückstufung  bzw. Degradierung und Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Auch bei Disziplinarmaßnahmen gegen Beamte im Ruhestand bietet er Hilfe.

Im Idealfall sollten Sie sich direkt an den Rechtsanwalt wenden, sobald Sie Kenntnis von dem Disziplinarverfahren erlangen. Herr Knorre überprüft die Umstände und unterstützt Sie bei der Anfertigung einer schriftlichen Erklärung. Bei Bedarf übernimmt er auch die mündliche Erklärung bei der Anhörung. Liegt gleichzeitig ein Strafverfahren vor, verteidigt der Jurist Sie dort ebenfalls.

Strafrecht

Die Rechtsgrundlage für das Strafrecht bildet das Strafgesetzbuch (StGB). Dort sind Sanktionen enthalten, die der Staat bei bestimmten Vergehen oder Straftaten anwenden darf. Nachdem die Polizei das Verbrechen festgestellt oder eine vorliegende Strafanzeige überprüft hat, wird die Anklage von der Staatsanwaltschaft erhoben. Daraufhin wird die Schuld oder Unschuld des Angeklagten in einem Gerichtsverfahren festgestellt. Mögliche Sanktionen sind Geldstrafen oder Freiheitsstrafen.

Rechtsanwalt Knorre unterstützt seine Mandanten in allen Bereichen des Strafrechts. Dazu gehören neben schweren Straftaten wie Mord, Totschlag, Körperverletzung, Raub und Diebstahl auch Vergehen aus den Bereichen Verkehrsstrafrecht, Steuerstrafrecht oder Wirtschaftsstrafrecht. Der Jurist verteidigt seine Mandanten etwa bei einer Klage wegen Körperverletzung nach einem Unfall oder wegen Steuerhinterziehung. Auch im Wirtschaftsstrafrecht leistet er Hilfe bei einer Anklage wegen Korruption, einem Insolvenzdelikt oder dem Diebstahl geistigen Eigentums.

Arzthaftungsrecht/Medizinrecht

Das Medizinrecht umfasst die rechtliche Beziehung zwischen Arzt und Patient sowie den anderen Ärzten. Dazu gehören neben dem Arzthaftungsrecht auch die Gebührenordnungen, das Berufsrecht und das Gesundheitsrecht. Das Arzthaftungsrecht entsteht auf Basis vom Behandlungsvertrag, den der Arzt und sein Patient schließen. Verstößt der Mediziner gegen die dort enthaltene Sorgfaltspflicht, kann der Geschädigte eine Forderung von Schadensersatz oder Schmerzensgeld geltend machen.

Herr Knorre unterstützt Patienten, die eine Falschbehandlung erhalten haben. Er überprüft die Ansprüche und macht diese beim jeweiligen Arzt geltend. Kommt es zu keiner Einigung mit dessen Haftpflichtversicherung, setzt er die Ansprüche seines Mandanten vor Gericht durch. Zentral ist dabei der Umstand, dass der Patient den Nachweis für die Schuld des Arztes erbringen muss, wenn kein grober Behandlungsfehler vorliegt. Aus diesem Grund ist die Zusammenarbeit mit einem ärztlichen Gutachter unerlässlich, auf dessen Aussagen sich die Klage stützen kann.

Michael Knorre vertritt auch Ärzte bei Schadensersatzforderungen wegen einem Behandlungsfehler, Aufklärungsfehler, Dokumentationsfehler oder einem Organisationsfehler. Er überprüft zunächst die genauen Umstände und die Gültigkeit der Forderung, bevor er eine Strategie zur Verteidigung ausarbeitet und anwendet.

Privatrecht

Zum Privatrecht oder Zivilrecht gehören zahlreiche Rechtsgebiete wie das Erbrecht, Familienrecht, Personenrecht, Sachenrecht, Schuldrecht und Vertragsrecht. Michael Knorre unterstützt seine Mandanten im Vertragsrecht bei der Gestaltung von Kaufvertrag, Mietvertrag oder Pachtvertrag. Ein erfolgreicher Abschluss ist dabei nur möglich, wenn beide Vertragspartner ihre Einwilligung erteilen. Ist das nicht der Fall, ist der Vertrag ungültig.

Rechtsanwalt Knorre überprüft außerdem bereits bestehende Verträge auf die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Liegt ein Verstoß gegen die vertraglichen Bedingungen vor, macht er eine Schadensersatzforderung wegen Pflichtverletzung geltend oder setzt eine Anfechtung oder einen Rücktritt durch. Auch eine Nachbesserung liegt im Bereich des Möglichen.

Zusätzlich berät Herr Knorre seine Mandanten zu Gewährleistungsfragen und bietet Unterstützung bei der Durchsetzung von einem Zahlungsanspruch oder einer Forderung. Diese setzt er mithilfe von Mahnbescheid oder Zwangsvollstreckungsverfahren durch.

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Vita

Michael Knorre wurde 1971 in Quedlinburg geboren. Sein Studium der Rechtswissenschaften in Jena schloss er 1999 ab und absolvierte sein Referendariat in Erfurt. Die Zulassung als Rechtsanwalt folgte 2001. Herr Knorre ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV). Außerdem war er mehrere Jahre als Lehrbeauftragter der Fachhochschule Jena tätig und hielt Vorträge beim Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) und zum Thema Medizinrecht.    

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Michael Knorre

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