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Michael Goebel

Rechtsanwalt Michael Goebel ist seit März 2004 Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit März 2007 gleichzeitig Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Ferner betreut er Mediziner bei Praxisübernahme oder Praxisübergabe.

 

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Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Arztrecht
  • Immobilienrecht
  • Kündigungsschutzrecht
  • Mietrecht
  • Wohnungseigentumsrecht

Arztrecht

Michael Goebel betreut Mediziner bei der Abgabe/Übernahme von Praxen einschließlich der Vertragsgestaltung undVertragsverhandlung. Der Jurist ist seinen Mandanten bei der Veräußerung oder Übergabe ihrerZahnarztpraxis oder Arztpraxis behilflich. Er berät Sie bei der Vertragsgestaltung zur Praxisübergabe, der Ermittlung des Praxiswertes sowie der damit zusammenhängenden steuerlichen Gestaltung.Fachanwalt Arbeitsrecht

Michael Goebel ist seit März 2004 berechtigt die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht” zu führen.

Rechtsanwalt Michael Goebel berät und begleitet Arbeitgeber, Betriebsräte und Arbeitnehmer im Individualarbeitsrecht und kollektiven Arbeitsrecht bei der Vorbereitung und der Durchführung von arbeitsrechtlichen Vorhaben und Verhandlungen. Auseinandersetzungen, auch vor dem Arbeitsgericht, lassen sich nicht immer vermeiden. Die Bandbreite der Streitigkeiten reicht hier von der Rechtmäßigkeit einer ausgesprochenen Kündigung, die Geltendmachung von ausstehendem Arbeitslohn, Prüfung der Berechtigung einer Abmahnung wegen angeblich fehlerhafter Arbeitsleistung oder Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten über Fragen der Arbeitszeit, Urlaubsgewährung, Versetzung bis hin zur Durchsetzung des Anspruchs auf Erteilung eines Zeugnisses oder die Korrektur desselben, um nur einige wenige Beispiele zu nennen. Sind Streitfälle zwischen Arbeitnehmern oder dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber aber nicht zu vermeiden, vertritt Sie Herr Goebel bundesweit vor den Arbeitsgerichten und den Landesarbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht.

Michael Goebel hält als Fachanwalt für Arbeitsrecht regelmäßig Vorträge zu arbeitsrechtlichen Themen.

Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Seit März 2007 ist Rechtsanwalt Goebel ferner befugt die Bezeichnung „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht” zu führen.

Der Erwerb von Wohnungseigentum erfreut sich großer Beliebtheit, sei es aus steuerlichen Gründen, sei es für die Altersvorsorge oder aus sonstigen Gründen. Das Wohnungseigentumsrecht, das im Wesentlichen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) normiert ist, befasst sich einerseits mit Problemen von Wohnungseigentümern untereinander, anderseits mit den Aufgaben von Hausverwalter und Hausverwaltung. Die Hauptprobleme aus juristischer Sicht bestehen vor allem im letztgenannten Bereich. Meist geht es um die Beitreibung von Hausgeldvorauszahlung, Jahresabrechnung oder die gerichtliche Vertretung von Eigentümern bei Fragen rund um Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum. Das WEG stellt hierbei ein sehr spezielles Rechtsgebiet dar, das – um nur eine Besonderheit zu nennen – der freiwilligen Gerichtsbarkeit unterliegt. Praxiserfahrungen sind in diesem Bereich für die optimale Mandatsbetreuung ebenso unabdingbar wie das Wissen um effektive Vollstreckungsmaßnahmen. Rechtsanwalt Michael Goebel betreut Sie beispielsweise bei der:

  • Beratung von Hausverwaltung insbesondere in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung oder sonstigen Verwaltertätigkeiten
  • Geltendmachung und Beitreibung von Hausgeldrückständen
  • Anfechtung von Beschlüssen
  • Prüfung von Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan

Im Mietrecht besteht traditionell ein starkes Spannungsverhältnis zwischen den beteiligten Parteien. Während das Mietobjekt für den Vermieter einen erheblichen Vermögenswert mit großer wirtschaftlicher Bedeutung darstellt, besteht für den Mieter ein starkes soziales Interesse an seinen Wohnräumen als Mittelpunkt seines täglichen Lebens. Die Beratungstätigkeit von Rechtsanwalt Goebel im Mietrecht umfasst beispielsweise folgende Gesichtspunkte:

  • Erstellung und Prüfung von Mietvertrag und Pachtvertrag
  • Überprüfung mietvertraglicher Klauseln auf deren Wirksamkeit
  • Geltendmachung und Durchsetzung mietrechtlicher Ansprüche
  • Überprüfung von Nebenkosten
  • Prüfung und Abwehr einer Kündigung
  • Durchsetzung von Kündigung und Räumung
  • Räumungsklage
  • Mietpreisgestaltung nach Modernisierungsmaßnahmen
  • Schadensersatzanspruch und Gewährleistungsanspruch
  • Überprüfung von Mietminderung.

Dabei geht der Jurist selbstverständlich bei Bedarf auf die besonderen Anforderungen des gewerblichen Mietrechts ein, insbesondere auf die Berücksichtigung des Konkurrentenschutzes, des Ausschlusses von Gewährleistungsansprüchen und der besonderen Instandhaltungsregelungen und Instandsetzungsregelungen.

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Vita

Michael Goebel studierte an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und absolvierte das folgende Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf. Nach der Zulassung zur Anwaltschaft im April 2000 begann Herr Goebel seine berufliche Tätigkeit als Rechtsanwalt in Dresden. Seit April 2007 ist er als selbständiger Rechtsanwalt tätig, im Januar 2012 eröffnete er den Standort von SNP in Dresden. Bei Bedarf spricht der Jurist gut Englisch.

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Michael Goebel

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