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Privat: Anwaltskanzlei Michael Bauer Zum Kanzleiprofil

Michael Bauer

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Michael Bauer hilft Ihnen in allen mit dem Verkehrsrecht in Verbindung stehenden Fragen weiter, dabei insbesondere im Verischerungsrecht, Verkehrsstrafrecht, Personenbeförderungsrecht und Führerscheinrecht.

Einen Rechtsanwalt zeichnet nach Ansicht Herrn Bauers das selbstständige Arbeiten für den Mandanten sowie die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Ausarbeitung von Problemlösungen aus. Dabei hilft ihm seine langjährige nichtjuristische Berufstätigkeit weiter. Die dort gemachten Erfahrungen ermöglichen es ihm, die Anliegen seiner Mandanten zu verstehen und nicht alles nur durch die juristische Brille zu betrachten.

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Michael Bauer - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Strafrecht 50
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Verwaltungsrecht

Strafrecht: insbesondere Verkehrsstrafrecht

Als Verteidiger im Strafrecht kann Herr Bauer Mandanten unter Tatverdacht bei Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Raub oder einem BTM-Delikt aber natürlich auch bei einem Verkehrsdelikt vertreten.

Da vielen Betroffenen nicht bewusst ist, dass über eine strafrechtliche Verurteilung hinaus auch weitere Konsequenzen drohen können (Disziplinarverfahren bei Beamten oder Soldaten, Widerruf der Waffenbesitzkarte), richtet Herr Bauer sein Augenmerk beim Aufbau einer effektiven Verteidigungsstrategie auch auf besondere persönliche Umstände.

Sind sie Opfer einer Straftat, steht er Ihnen als Nebenklagevertreter oder Zeugenbeistand zur Seite.

Besonders im Verkehrsstrafrecht profitieren Sie von Rechtsanwalt Bauers Erfahrung, also etwa bei Vorwürfen der Unfallflucht (§ 142 StGB – „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort”), Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB), Fahren ohne Führerschein (§ 21 StVG), Verkehrsgefährdung (§ 315 c StGB), Nötigung (§ 240 StGB) oder fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB).

Mit einer möglichen Verurteilung einhergehende Konsequenzen, wie Regulierung und Regress des Kfz-Haftpflichtversicherers, Punkteeintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg, Punkteabbaukurs, verkehrspsychologische Beratung oder Ablegung einer MPU zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis werden dabei mit Ihnen umfassend erörtert.

Schnell können sich nach einem Verkehrsunfall strafrechtliche Tatvorwürfe ergeben. Sei es, dass Ihnen grob fahrlässiges Verhalten vorgeworfen wird, Übermüdung oder sonstige Ablenkung, gesundheitliche Beeinträchtigung oder schließlich gar die absichtliche Verursachung eines Unfalls (provozierter oder gestellter Unfall).

Suchen Sie so früh wie möglich anwaltliche Unterstützung. Es kann dann noch versucht werden, das Ermittlungsverfahren für Sie zu gestalten, eine Stellungnahme für Sie bei der Staatsanwaltschaft einzureichen und es nach Möglichkeit nicht zu einem Strafbefehl oder einer Anklage kommen zu lassen.

Besonders wichtig ist, den Rechtsanwalt frühzeitig bei Tatvorwürfen aufzusuchen, die im Falle einer Verurteilung führerscheinrechtliche Maßnahmen zur Folge haben können. Dies ist vor allem beim Einfluss von Alkohol und Drogen im Straßenverkehr der Fall.

Versicherungsrecht

Im Versicherungsrecht übernimmt Rechtsanwalt Bauer die gesamte Unfallabwicklung und die Korrespondenz mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung nach einem Verkehrsunfall. Herr Bauer hilft Ihnen bei der Regulierung des Unfalls. Beim Unfall treten beim Verursacher und Geschädigten natürlich verschiedene rechtliche Fragen auf. Wer haftet, wer bezahlt den Schaden, welche Ansprüche kann man geltend machen?Zudem erhält man bei einem Unfall im Straßenverkehr oft eine Teilschuld. Es werden sogenannte Quoten gebildet. Hier ist es ratsam, einen im Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwalt zu konsultieren, der den Unfall genau unter die Lupe nimmt, auch unter Heranziehung von Sachverständigengutachten.

Bei einem freundlichen Anruf von der unfallgegnerischen Haftpflichtversicherung zur Übernahme der Unfallschadensregulierung und zur Inanspruchnahme einer vertraglich an diese Versicherung gebundenen Werkstatt oder eines von dieser benannten Sachverständigens sollte man vorsichtig sein. Lassen Sie sich von einem unabhängigen Anwalt wie Herrn Bauer beraten, bevor Sie auf solche und andere „Angebote” des Unfallgegners oder seiner Versicherung eingehen und am Ende weniger Schadensersatz erhalten, als Ihnen zusteht. Unabhängige Schadensregulierung ist regelmäßig die bessere Alternative. Niemand muss nach den Vorstellungen der unfallgegnerischen Versicherung den Unfallschaden ohne Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen und Anwaltes regulieren! Die Unabhängigkeit des Anwalts ist Ihr Vorteil. Als Fachanwalt im Verkehrsrecht kennt Herr Bauer unabhängige Sachverständige. Er stellt für Sie den Kontakt zu einem Gutachter her, der den Schaden an Ihrem Kfz genauestens beziffern und den Unfallhergang in einem Unfallgutachten rekonstruieren kann.

Verwaltungsrecht: Führerschein und Entzug

Im Verwaltungsrecht löst Michael Bauer ihre Probleme mit dem Führerschein, den Punkten in Flensburg und dem Führerscheinentzug.

Das Führerscheinrecht wird in seiner Bedeutung gerne unterschätzt. Immerhin gibt es Schätzungen zufolge über 50 Millionen Führerscheine in Deutschland. Für alle Führerscheininhaber hat das Fahrerlaubnisrecht Bedeutung. Das Führerscheinrecht ist in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt. Auch die Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse ist in der FeV geregelt (zum Beispiel EU-Führerschein). Es gibt vielfältige Möglichkeiten für Fahrerlaubnisinhaber mit der FeV in Berührung oder gar in Konflikt zu kommen. Sanktionen wie Bußgeld, Punkte, Fahrverbot und Führerscheinentzug, die nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) oder dem Strafgesetzbuch (StGB) für Verstöße gegen Verkehrsregeln erfolgen, können auch zu Maßnahmen der Führerscheinbehörde nach der FeV führen.

Knapp 10 Millionen Verkehrsteilnehmer sind im Verkehrszentralregister (VZR), der Verkehrssünderkartei beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Flensburg, erfasst. Am Straßenverkehr teilnehmen, letztlich einen Führerschein besitzen und benutzen darf nur, wer die erforderliche Eignung besitzt. Zweifel an der Fahreignung kann die Führerscheinbehörde haben, wenn ihr Tatsachen bekannt werden, die gegen sie sprechen könnten. Es kann dann etwa eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) oder ein fachärztliches Gutachten angeordnet werden. Bekannt ist die MPU, weil sie erforderlich wird, wenn man mit zu viel Alkohol am Steuer von der Polizei angehalten wurde. Wer ein Fahrzeug (auch Fahrrad) mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von mindestens 1,6 Promille führt oder mehrfach mit geringeren Werten aufgefallen ist (schon bei zweimal mit 0,5 Promille), muss zwingend eine MPU absolvieren und erfolgreich überstehen. Je nach Höhe der Alkoholisierung kann dazu eine bis zu einjährige Alkoholabstinenz (zumindest nachweisbar kontrollierter Alkoholkonsum) erforderlich werden und diese muss durch eigens hierfür zertifizierte Institute nachgewiesen sein. Wer alkoholisiert im Verkehr auffällt, sollte sich also besser einem Rechtsanwalt anvertrauen.

Gerade einem Führerscheininhaber, der mit dem Fahrrad (ab 1,6 Promille) „erwischt” wurde, ist diese Konsequenz, dass er die Fahrererlaubnis auf dem Umweg über die MPU verlieren kann, oft nicht bewusst, da in solchen Fällen kein Führerscheinentzug wie bei motorisierten Verkehrsteilnehmern durch das Strafgericht erfolgt. Die Zeit zur Vorbereitung auf die MPU (bis zu einem Jahr) wird so oft nicht genutzt, denn die Aufforderung durch die Führerscheinbehörde zur MPU ist regelmäßig nur mit einer Frist von drei Monaten versehen.

Zweifel an der Fahreignung kann die Behörde auch bei krankheitsbedingten Einschränkungen von Führerscheininhabern haben (etwa Diabetes oder Herzinfarkt). Eine längere Auflistung solcher „Tatbestände” findet sich in der Anlage 4 zur FeV.

Nicht nur im Straßenverkehr können Sie Ihren Führerschein aufs Spiel setzen. Auch, wenn Sie außerhalb auffällig werden, kann die Führerscheinbehörde zu Maßnahmen (MPU, Facharztgutachten) gegen den Führerscheininhaber berechtigt sein. Dies ist dann der Fall, wenn der Behörde solche Auffälligkeiten bekannt werden. Wird der Führerscheinbehörde bekannt, dass der Führerscheininhaber Delikte unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Aggression außerhalb des Straßenverkehrs begangen hat, kann es bei Anträgen auf Verlängerung Probleme geben, etwa beim Personenbeförderungsschein oder Lkw-Führerschein. Gerade bei Inhabern von solchen und anderen „Sonderberechtigungen” können erhöhte Anforderungen an deren Eignung für den Straßenverkehr gestellt werden. Konflikte mit der FeV kann es für Verkehrsteilnehmer also auf vielfältige Art und Weise geben. Herr Bauer hilft Ihnen, Ihren Führerschein wenn möglich zu erhalten oder wieder zu erlangen.

Personenbeförderungsrecht

Rechtsanwalt Bauer verfügt über weitreichende Kenntnisse im Personenbeförderungsrecht, in welchem der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) geregelt ist. Überdies sind der Verkehr von Taxi, Mietwagen, Reisebus, Linienbus und Straßenbahn hier geregelt. Der grundlegende Gesetzestext für das Personenbeförderungsgewerbe in der Bundesrepublik ist das Personenbeförderungsgesetz (PBefG). 

Rechtliche Probleme ergeben sich im Zusammenhang mit der Konzession und Genehmigung für Taxiunternehmer, Mietwagenunternehmer sowie Unternehmen im Gelegenheits- oder Linienverkehr mit Omnibussen. Es bestehen Marktzugangsregeln. Der Zugang zum Taxigewerbe ist reglementiert, eine Taxikonzession wird also nicht ohne Weiteres erteilt. Die grundrechtlich verbriefte Berufsfreiheit aus Artikel 12 GG wird hier eingeschränkt. Dies wird aber in einer Verhältnismäßigkeitsprüfung damit gerechtfertigt, dass es beim Taxigewerbe auch um das Gemeinwohl und die Gesundheit der Fahrgäste geht. Es soll verhindert werden, dass zu viele Taxiunternehmer sich gegenseitig in einem Preiskampf an den Rand des finanziellen Ruins treiben und so am Ende an der Wartung des Taxis oder der Qualifikation des Personals sparen müssen. Die Konsequenz wäre nämlich, dass die Sicherheit der Fahrgäste bedroht und aufs Spiel gesetzt würde.  

Gleiches gilt für den Linienverkehr von Busunternehmen. Die Genehmigung hierzu kann ebenfalls nur unter der Vorgabe von der zuständigen Genehmigungsbehörde erteilt werden. Vielfach geht es um die Zulassung zu diesem großenteils staatlich regulierten und geregelten Markt, um Fragen der Zuverlässigkeit der Unternehmer oder sonstiger Beschäftigten im Personenbeförderungsgewerbe. Für Verkehrsmittel des ÖPNV, zu dem auch (eingeschränkt) das Taxi gerechnet wird, besteht Beförderungspflicht. Fahrgäste müssen also, soweit nicht besondere Gründe entgegenstehen, von diesen Verkehrsmitteln befördert werden. Auch Fragestellungen um die Rechte und Verpflichtungen von Fahrgästen in Verkehrsmitteln des ÖPNV oder Gelegenheitsverkehrs mit Taxis und Mietwagen lassen sich mit und aus dem PBefG und seinen Nebengesetzen klären.

Rechtsanwalt Bauer hat praktische Erfahrung im Personenbeförderungsgewerbe als langjähriger Taxiunternehmer und ist zudem Autor eines Fachkommentars zum PBefG.

Fachanwalt Verkehrsrecht

Als Fachanwalt im Verkehrsrecht löst Herr Bauer die Probleme nach einem  Verkehrsunfall betreffend Versicherung, Regulierung oder Schadensersatz, sowie Probleme mit dem Führerschein oder dem Verkehrsstrafrecht.  

Im Frühjahr 2005 wurde nach mehrjährigem Engagement insbesondere der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein von der Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer die Einführung der Fachanwaltschaft Verkehrsrecht beschlossen.

Rechtsanwalt Bauer hatte bereits im Jahr 2002 an einem „Spezialisierungslehrgang für Verkehrsrecht” der Deutschen Anwaltakademie erfolgreich teilgenommen. Längst konnte er im Verkehrsrecht die erforderlichen „Fallzahlen” auf dem Fachgebiet nachweisen. Deshalb wurde ihm bereits im August 2005 von der Rechtsanwaltskammer München die Befugnis zur Führung der Bezeichnung „Fachanwalt für Verkehrsrecht” zuerkannt. Somit verfügt er nachweislich über große Erfahrung im gesamten rechtlichen Bereich, der mit dem Verkehrsrecht zu tun hat.

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Vita

Michael Bauer wurde 1956 in der Nähe von München geboren. Der verheiratete Vater von zwei erwachsenen Kindern arbeitet seit seiner Zulassung 1996 als selbstständiger Rechtsanwalt in München.

Vor seinem Jurastudium an der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) absolvierte er ein Studium der politischen Wissenschaften an der Hochschule für Politik in München.  Parallel war er als Taxiunternehmer tätig. Seine Zeit als Rechtsreferendar verbrachte er ebenfalls in der bayrischen Landeshauptstadt.

Aufgrund seiner früheren beruflichen Tätigkeit als selbstfahrender Taxiunternehmer in München war das Verkehrsrecht für ihn von großem Interesse. Es entwickelte sich zu seinem Tätigkeitsschwerpunkt.

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