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- Deutsch
- Italienisch
Markus Wenter
Rechtsanwalt Dr. Markus Wenter bearbeitet für Sie die Bereiche Verkehrsrecht und Schadenersatzrecht und Medizinrecht.
Die Kanzlei
Kanzlei Wenter & Marsico betreut Privatleute und gewerbliche Mandanten im Verkehrsrecht, Forderungseinzug, Familienrecht, Arbeitsrecht und Transportrecht.
Die Kanzlei arbeitet seit vielen Jahren mit diversen deutschen und österreichischen Rechtsschutz- und Haftpflichtversicherungen, Krankenversicherungen und Sozialversicherungsträgern sowie Inkassobüros eng zusammen.
Zum Team der Kanzlei gehören neben Herrn Dr. Markus Wenter und Frau Dr. Rosalba Marsico LL.M. auch Frau Dr. Simone Dorigati.
Rechtsanwalt Dr. Markus Wenter und seine Kollegen vertreten ihre Mandanten auf dem gesamten italienischen Staatsgebiet, vor allem bei Verkehrsunfällen, Forderungseintreibungen, Erb- und Vertragsrechtsangelegenheiten, Arbeitsstreitigkeiten, Strafsachen und Bußgeldverfahren.
Beratungstermine können Sie montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbaren. Dabei werden selbstverständlich ihre zeitlichen und räumlichen Wünsche berücksichtigt. So sind bei Bedarf auch Besprechungstermine vor Ort bei den Mandanten möglich, sofern dies erforderlich sein sollte.
Die Kanzleiräume liegen im Zentrum von Bozen, in der Nähe des Waltherplatzes. Die Büroräume sind auch für Rollstuhlfahrer zugänglich. Für Mandanten mit Pkw gibt es Parkhäuser in der näheren Umgebung. Der Bahnhof sowie der Busbahnhof sind in direkter Nachbarschaft, sodass auch die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln problemlos möglich ist.
Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.wenter.it.
Rechtsgebiete
- Familienrecht 50
- AGB-Recht 0
- Verkehrsrecht 0
Verkehrsrecht und Schadensrecht
Rechtsanwalt Dr. Markus Wenter berät und vertritt Sie im Verkehrsrecht. Sollten Sie in Italien in einen Verkehrsunfall mit Sach- oder Personenschaden verwickelt sein und die Kanzlei Dr. Wenter mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen, so bitten die Rechtsanwälte um Zusendung einer kurzen Unfallschilderung mit Zeugenberichten und eventuell des internationalen Unfallberichts. Hilfreich ist es außerdem, wenn Sie Fotos des beschädigten Fahrzeugs, die Reparaturrechnung oder einen Kostenvoranschlag gleich parat haben.
Die Rechtsanwälte bitten Sie davon abzusehen, ein Sachverständigengutachten in Auftrag zu geben, da die diesbezüglichen Kosten nicht anerkannt und erstattet werden. Außerdem können Beträge für die Mehrwertsteuer nur bei Vorlage des Originals der Rechnung geltend gemacht werden. Wichtig ist des Weiteren, bei Unfällen mit Personenschaden alle ärztlichen Unterlagen sowie etwaige Röntgenbilder zu Ihrem Beratungstermin mitzubringen.
Grundsätzlich ist festgehalten, dass Schadensabwicklungen mit italienischen Versicherungsgesellschaften meist sehr schwierig sind und in der Regel über Monate dauern können. Gegen säumige italienische Versicherungsgesellschaften kann nämlich erst nach Ablauf der gesetzlichen Frist ab Übersendung derSchadensmeldung durch den Rechtsanwalt Klage eingereicht werden.
Im Ordnungswidrigkeitenrecht geht es um Fragen rund um die Entziehung der Fahrerlaubnis, Rotlichtfahrten oder Punktesystem.
- Welche Messverfahren sind erlaubt?
- Ist das verhängte Fahrverbot wirksam?
- Droht ein Bußgeldverfahren?
Welche Möglichkeiten Sie haben, sich gegen Ihnen vorgeworfene Ordnungswidrigkeiten zur Wehr zu setzen, wird Ihnen von Herrn Wenter und seinem Team gerne erklärt.
Forderungseinzug
Sollten Sie eine offene Forderung gegenüber einer italienischen Firma oder gegen eine in Italien ansässige Privatperson haben, die trotz Zahlungsaufforderung Ihrerseits nicht gewillt ist, den Ausgleich vorzunehmen, ist oft die Beauftragung eines Rechtsanwalts die letzte Lösung. Wenden Sie sich dazu gern an Herrn Wenter. Er bittet darum, dass Sie alle relevanten Kopien der offenen Rechnungen sowie eine Liste mit Ihren offenen Posten zur Beratung mitzubringen. Grundsätzlich ist festgehalten, dass die Schuldner üblicherweise mitFristsetzung aufgefordert werden, die Forderung zu begleichen, bevor Klage eingereicht wird.
Transportrecht
Als beratender Partner unterstützt Dr. Wenter vor allem Logistikdienstleister und Transportunternehmenaus dem deutschsprachigen Ausland in sämtlichen rechtlichen Belangen, die sich im Rahmen derer Tätigkeit in Italien ergeben:
- Durchsetzung von Regressforderungen
- Abwehr von Schadensersatzforderungen
- Allgemeine Forderungseintreibungen
- Verkehrsunfälle
- Verkehrsbußgeldangelegenheiten
- Strafverteidigung
Ehe- und Familienrecht
Die Klärung und Erledigung von Streitigkeiten wegen Unterhaltszahlungen für den getrennt lebenden Ehegatten oder Kinder ist eine der wichtigsten Fragen, die anwaltliche Hilfe und Vertretung erforderlich machen. Die Klärung der Unterhaltsfrage folgt einer Trennung praktisch unmittelbar nach. Mit der Trennung ist zu entscheiden, wer in der Wohnung bleibt, sei es, dass diese im Eigentum eines oder beider Ehegatten steht oder gemietet ist. Der Hausrat ist zu verteilen. In der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Wenter werden des Weiteren Verfahren vor dem Jugend- und Vormundschaftsgericht durchgeführt und die Durchführung sämtlicher mit einer Verlassenschaft zusammenhängenden Obliegenheiten bearbeitet.
Arbeitsrecht
Im Vordergrund des Arbeitsrechts steht die Beratung und Vertretung sowohl von Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern in allen Streitigkeiten und Gestaltungsfragen wie beispielsweise zum Arbeitsvertrag und dessen Auslegung, bei Problemen mit der Vergütung, der Arbeitszeit, dem Urlaub, aber auch mit der Teilzeitregelung, der Befristung Ihres Arbeitsverhältnisses oder bei einem Probearbeitsverhältnis. Im Falle einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses werden für betroffene Arbeitnehmer die Einrichtung einerKündigungsschutzklage sowie mögliche Abfindungszahlungen geprüft. Auf Arbeitgeberseite wird die Zulässigkeit solcher Maßnahmen geprüft und entsprechende Kündigungsanfechtungen abgewehrt.
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Vita
Markus Wenter absolvierte sein Rechtsstudium in Padua und ist an sämtlichen Landes- und Oberlandesgerichten Italiens sowie an den Obersten Gerichtshöfen in Rom zugelassen. Er ist darüber hinaus bei der Rechtsanwaltskammer Bozen eingetragen.
Durch Folgendes war er in der Vergangenheit bereits in der Öffentlichkeit präsent:
- Publikation über "Die Regulierung von Personenschäden im italienischen Recht" in der Januarausgabe 2012 der ZFS im Deutschen Anwaltverlag.
- Vortrag beim 50. Verkehrsgerichtstag in Goslar Arbeitskreis I: "Die Ansprüche naher Angehöriger von Unfallopfern im italienischen Schadensrecht"
- 1. DAV VerkehrsanwaltsTag 2012 am 20./21.04.2012 in Berlin organisiert von der ARGE Verkehrsrecht des deutschen Anwaltsvereines E.V.
- Seminare über das italienische Schadens- und Strafrecht beim Verkehrsanwaltstag der ArgeVerkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein am 20.04.2012 sowie u.a. bei folgenden Anwaltsvereinen: Dortmund, Münster, Duisburg, Ingolstadt, Regensburg und RAK München, Stuttgart und Nürnberg.
- Referat über die Rechtsgrundlagen von Regressansprüchen ausländischer Sozialversicherungsträger:
- beim Vierten Auslandsregresstag der SVT am 27.06.2011 in Berlin
- bei der Rechtstagung Pensionsversicherungsanstalt am 19.-21.10.2011 in Wien.
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