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Markus Klotz

Rechtsanwalt Klotz ist Ihnen bei Problemen rund um Kündigung, Arbeitszeugnis, Ehescheidung, Trennungsunterhalt, Testament, Erbfall, Vertragserstellung, Verkehrsunfall oder Verdienstausfall behilflich.

 

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Markus Klotz - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Verkehrsrecht
  • Vertragsrecht

Arbeitsrecht

Markus Klotz berät und vertritt im kollektiven Arbeitsrecht und Individualarbeitsrecht. Zu seinen Mandanten zählen Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer, Angestellte, Betriebsleiter und leitende Angestellte. Herr Klotz betreut Sie beispielsweise in den Bereichen Abfindungsrecht, Abmahnung, Befristung, Elternzeit, fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, Kündigungsschutzprozess, Kurzarbeit, Teilzeitarbeit, Vertragsgestaltung, Weiterbeschäftigung oder Zeugniserteilung.

Als Arbeitgeber ist Rechtsanwalt Klotz Ihr Ansprechpartner beispielsweise für:

  • die Gestaltung von Arbeitsvertrag und Anstellungsvertrag
  • Direktionsrecht
  • Versetzung
  • Kündigung und Änderungskündigung
  • sonstige Bereiche des individuellen Arbeitsrechts (Führung von Kündigungsschutzverfahren et cetera) und
  • kollektives Arbeitsrecht (Beschlussverfahren), soweit ein Betriebsrat vorhanden ist.

Familienrecht

Das Familienrecht beschäftigt sich mit allen Belangen innerhalb der ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Mit anwaltlicher Kompetenz und großer Erfahrung berät Sie Markus Klotz zur Gestaltung des rechtlichen Rahmens des ehelichen oder nichtehelichen Zusammenlebens, der Strukturierung von Familienunternehmen und über Rechte und Pflichten während einer bestehenden Beziehung. Eine kundige Beratung und Vertretung erfolgt in allen mit einer Trennung oder Ehescheidung verbundenen Fragen, wie beispielsweise:

  • Klärung des Anspruchs auf Unterhalt der Kinder und Ehegatten
  • Sorgerecht und Umgangsrecht
  • Klärung und Durchsetzung von Vermögensanspruch gegen den Ehegatten oder Lebenspartner
  • Vermögensauseinandersetzung im Güterrecht (Zugewinnausgleich, Gestaltung von Vereinbarungen bezüglich Privatvermögens oder Betriebsvermögen)
  • Anspruch auf Versorgungsausgleich
  • Ehewohnung und Hausrat
  • Ehevertrag

Erbrecht

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält zum Erbrecht eine große Anzahl von Bestimmungen. Geregelt werden die Rechtsfolgen, falls keine oder nur unzulängliche letztwillige Verfügung getroffen wird, die Haftung der Erben sowie Möglichkeiten für erbrechtliche Gestaltungen. Bei der Aufteilung eines Nachlasses geht es vor allem um die Interessenvertretung von Erben, Miterben oder Pflichtteilsberechtigten. Häufig werden Ansprüche auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, Herausgabe der Erbschaft oder Auskunftsansprüche gegen Miterben geltend gemacht. Außerdem kann sich eine Schenkung des Erblassers auf den Pflichtteilsanspruch oder Pflichtteilsergänzungsanspruch auswirken. Wenn keine eigenen testamentarischen Verfügungen getroffen werden, gilt im Todesfall zwangsläufig das gesetzliche Erbrecht. Diese Erbfolgeregelung entspricht jedoch im Einzelfall nicht immer den Interessen der Betroffenen. Vielmehr wird häufig eine stärkere Begünstigung beispielsweise der Ehepartner gewünscht sein. Dies kann durch Verfügungen von Todes wegen mit Testament oder Erbvertrag, aber auch durch vorweggenommene Erbfolge bereits zu Lebzeiten geschehen. Lassen Sie sich hierzu rechtzeitig von Markus Klotz beraten.

Verkehrsrecht

Im Verkehrsrecht übernimmt Herr Klotz Mandate aus den Bereichen Verkehrszivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Das Verkehrszivilrecht beschäftigt sich mit allen Fragen rund um Ihre Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall. Wer schon einmal in einen Unfall verwickelt war weiß, wie viel Aufwand die Unfallregulierung beanspruchen kann und wie viele Entscheidungen plötzlich zu treffen sind. Brauche ich einen Sachverständigen – welchen soll ich beauftragen? Kann ich mein Fahrzeug reparieren lassen oder liegt ein Totalschaden vor? Kann ich einen Mietwagen nehmen – wer übernimmt die Kosten? Kann ich Schmerzensgeld beanspruchen – wie viel steht mir zu? Wird mir auch ein Verdienstausfall ersetzt? Auf diese und viele andere Ihrer Fragen gibt Ihnen Markus Klotz die Antwort.

Seine Beratungstätigkeit bezieht sich aber nicht nur auf den Kern des jeweiligen Falles, sondern auch auf angrenzende Fragen. So erfahren Sie bei Herrn Klotz nicht nur, wie Sie ein Fahrverbot unter Umständen vermeiden oder eine Führerscheinentzugsfrist abkürzen können, sondern auch, welche Maßnahmen Sie ergreifen müssen, um eine entzogene Fahrerlaubnis auch sicher wieder erteilt zu bekommen und wie Sie die besten Chancen haben, die berühmte und berüchtigte medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erfolgreich zu absolvieren.

Vertragsrecht

Rechtsanwalt Markus Klotz berät und vertritt Sie ferner im Vertragsrecht. Dieses beinhaltet die Gestaltung und Prüfung von Verträgen sowie die Durchsetzung Ihrer Rechte aus bereits vorliegenden Verträgen. Herr Klotz gestaltet oder prüft für Sie beispielsweise Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Arbeitsvertrag, Geschäftsführervertrag, Handelsvertrag, Handelsvertretervertrag, Kaufvertrag (Mobilien / Immobilien), Leasingvertrag, Liefervertrag, Lizenzvertrag, Mietvertrag (privat und gewerblich) oder Vertragshändlervertrag. Rechtsanwalt Klotz erörtert Ihnen gern seine Möglichkeit der Vertragsgestaltung oder Vertragsprüfung.

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Vita

Markus Klotz wurde 1956 in Baden geboren. Nach dem Abitur studierte er Rechtswissenschaften in Bonn und Genf / Schweiz (Stipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung). Nach der Ersten Juristischen Staatsprüfung arbeitete er zunächst sechs Monate in Rechtsanwaltskanzlei in Guatemala. Das daran anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Markus Klotz ist seit 1988 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 1990 erfolgt die Berufsausübung in einer Sozietät mit Rechtsanwalt Hermann Wirxel. Die Beratung in der Rechtsanwaltskanzlei Klotz erfolgt bei Bedarf in Spanisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch und Polnisch.

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Markus Klotz

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