Sprachen:
- Deutsch
Markus Bungter
Markus Bungter berät und vertritt Sie im Familienrecht und Erbrecht als Fachanwalt.
Die Kanzlei
Die Fachanwaltskanzlei KORN VITUS bietet umfassende Rechtsberatung in den Bereichen Arbeitsrecht, Baurecht und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Handelsrecht und Wirtschaftsrecht, Internetrecht, Mietrecht und Wohneigentumsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Wettbewerbsrecht sowie Kaufrecht.
Die Anwaltskanzlei wurde im Januar 1978 von Herrn Rechtsanwalt Reinhard Korn als Einzelkanzlei gegründet. Durch den Zusammenschluss von drei Kanzleien entstand im Februar 1991 die Sozietät Korn Voigtsberger und Partner GbR. Durch den Zusammenschluss mit der Kanzlei Vitus Rechtsanwälte entstand die Fachanwaltskanzlei KORN VITUS in der heutigen Form. In der Kanzlei sind derzeit die Rechtsanwälte Heinz Rulands, H.-Jürgen Klaps, Thomas Müting, Michael Rost, Markus Bungter, Jürgen Elfes, Oliver Maubach, Andreas Hammelstein, Dr. Vanessa Staude, Ralf Maus, Daniel Aretz und Sascha Fellner für die Mandanten tätig.
Das Büro der Fachanwaltskanzlei KORN VITUS befindet sich in der Innenstadt von Mönchengladbach in unmittelbarer Nähe der Hindenburgstraße und des Minto. Dadurch besteht ein sehr guter Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr. Für Mandanten mit PKW stehen ausreichend Parkmöglichkeiten in den nahegelegenen Parkhäusern „Marienhof”, „Minto” und „Theatergalerie” zur Verfügung.
Termine werden nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Dafür steht Ihnen das Sekretariat täglich von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr, sodann von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr zur Verfügung. Bei der Terminvergabe werden selbstverständlich Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt. So sind bei Bedarf auch Vororttermine möglich. Die Mandate werden je nach Fachgebiet oder Mandantenwunsch auf die einzelnen Rechtsanwälte verteilt.
Rechtsgebiete
- Erbrecht 50
- Familienrecht
- Zwangsvollstreckungsrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Im Falle einer Trennung oder Scheidung werden die finanziellen Möglichkeiten der ehemaligen Partner und die Gestaltung ihres weiteren Lebens über einen gerechten Vermögensausgleich, die Regelungen zum Unterhalt sowie zum Umgang mit den Kindern häufig bis zum Lebensende entscheidend geprägt. Markus Bungter berät und vertritt Sie als Fachanwalt für Familienrecht zu folgenden Themen:
- Ehevertrag
- Vollmacht für den Pflegefall und Betreuungsfall
- Scheidung
- Unterhalt und Zugewinnausgleich
- Umgangsrecht für Kinder
- Sorgerecht für Kinder
- Aufenthaltsbestimmungsrecht für Kinder
- Laufende Betreuung in allen familienrechtlichen Angelegenheiten
- Zwangsversteigerung
Fachanwalt für Erbrecht
Thematisch oft mit dem Familienrecht verbunden ist das Erbrecht. Dieses regelt die Rechtsnachfolge in das Vermögen Verstorbener. Hier betreut Markus Bungter als Fachanwalt für Erbrecht kompetent, wenn es beispielsweise um die Gestaltung von Testament und Erbvertrag, die Gestaltung von Schenkungsvereinbarung, Ehegattenerbrecht, die Beratung bei Vorerbschaft und Nacherbschaft, Testamentsvollstreckung, die Beratung und Vertretung bei Erbauseinandersetzung, die Beratung bei Erbausschlagung oder die Beratung und Vertretung bei Nachlassüberschuldung/Nachlasshaftung geht.
Zu Lebzeiten möchte man sich in der Regel keine Gedanken darüber machen, was mit dem Vermögen nach dem Tod geschieht. Aus diesem Grunde haben wohl auch nur etwa zwanzig Prozent der Bundesbürger ein Testament oder einen Erbvertrag errichtet. Dies ist sicherlich verständlich, wer möchte sich schon gerne damit auseinandersetzen. Vergessen Sie jedoch nicht, dass Sie durch Errichtung eines Testaments späteren Streitigkeiten innerhalb der Familie vorbeugen können. Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Gesetzliche Erben neben dem Ehegatten sind die Kinder oder falls solche nicht vorhanden sind, die Eltern des Verstorbenen, ersatzweise deren Kinder, also die Geschwister, des verstorbenen Ehegatten. Dies ist in den meisten Fällen von den Ehegatten so nicht gewünscht. Scheuen Sie sich nicht, zumindest ein Beratungsgespräch bei einem Fachmann in Anspruch zu nehmen. Sie können zwar ein Testament eigenhändig und handschriftlich verfassen, dies birgt jedoch gewisse Risiken. Sind beispielsweise manche Verfügungen unwirksam oder nicht eindeutig, ist der Streit vorprogrammiert. Wenden Sie sich daher rechtzeitig an Markus Bungter. Er betreut Sie auch rund um die Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
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- Deutsch
Vita
Markus Bungter, 1973 in Willich geboren, studierte Rechtswissenschaften und Politologie an der Universität in Trier. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er im Landgerichtsbezirk Krefeld. Herr Bungter ist seit 2001 als Rechtsanwalt zugelassen und für die Kanzlei tätig. Seit 2005 ist er Fachanwalt für Familienrecht und seit 2008 zusätzlich Fachanwalt für Erbrecht. Markus Bungter engagiert sich als Schiedsrichter für Erbstreitigkeiten bei der deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. (DSE). Der Jurist ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Erbrecht im Deutschen Anwalt Verein (DAV) und der Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht im DAV.Es gibt noch keine Bewertungen. Schreiben Sie selbst die erste Bewertung!