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Markus Bungter

Markus Bungter berät und vertritt Sie  im Familienrecht und Erbrecht als Fachanwalt.

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Markus Bungter - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Erbrecht 50
  • Familienrecht
  • Zwangsvollstreckungsrecht

Fachanwalt für Familienrecht

Im Falle einer Trennung oder Scheidung werden die finanziellen Möglichkeiten der ehemaligen Partner und die Gestaltung ihres weiteren Lebens über einen gerechten Vermögensausgleich, die Regelungen zum Unterhalt sowie zum Umgang mit den Kindern häufig bis zum Lebensende entscheidend geprägt. Markus Bungter berät und vertritt Sie als Fachanwalt für Familienrecht zu folgenden Themen:

  • Ehevertrag
  • Vollmacht für den Pflegefall und Betreuungsfall
  • Scheidung
  • Unterhalt und Zugewinnausgleich
  • Umgangsrecht für Kinder
  • Sorgerecht für Kinder
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht für Kinder
  • Laufende Betreuung in allen familienrechtlichen Angelegenheiten
  • Zwangsversteigerung

Fachanwalt für Erbrecht

Thematisch oft mit dem Familienrecht verbunden ist das Erbrecht. Dieses regelt die Rechtsnachfolge in das Vermögen Verstorbener. Hier betreut Markus Bungter als Fachanwalt für Erbrecht kompetent, wenn es beispielsweise um die Gestaltung von Testament und Erbvertrag, die Gestaltung von Schenkungsvereinbarung, Ehegattenerbrecht, die Beratung bei Vorerbschaft und Nacherbschaft, Testamentsvollstreckung, die Beratung und Vertretung bei Erbauseinandersetzung, die Beratung bei Erbausschlagung oder die Beratung und Vertretung bei Nachlassüberschuldung/Nachlasshaftung geht.

Zu Lebzeiten möchte man sich in der Regel keine Gedanken darüber machen, was mit dem Vermögen nach dem Tod geschieht. Aus diesem Grunde haben wohl auch nur etwa zwanzig Prozent der Bundesbürger ein Testament oder einen Erbvertrag errichtet. Dies ist sicherlich verständlich, wer möchte sich schon gerne damit auseinandersetzen. Vergessen Sie jedoch nicht, dass Sie durch Errichtung eines Testaments späteren Streitigkeiten innerhalb der Familie vorbeugen können. Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Gesetzliche Erben neben dem Ehegatten sind die Kinder oder falls solche nicht vorhanden sind, die Eltern des Verstorbenen, ersatzweise deren Kinder, also die Geschwister, des verstorbenen Ehegatten. Dies ist in den meisten Fällen von den Ehegatten so nicht gewünscht. Scheuen Sie sich nicht, zumindest ein Beratungsgespräch bei einem Fachmann in Anspruch zu nehmen. Sie können zwar ein Testament eigenhändig und handschriftlich verfassen, dies birgt jedoch gewisse Risiken. Sind beispielsweise manche Verfügungen unwirksam oder nicht eindeutig, ist der Streit vorprogrammiert. Wenden Sie sich daher rechtzeitig an Markus Bungter. Er betreut Sie auch rund um die Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

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Vita

Markus Bungter, 1973 in Willich geboren, studierte Rechtswissenschaften und Politologie an der Universität in Trier. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er im Landgerichtsbezirk Krefeld. Herr Bungter ist seit 2001 als Rechtsanwalt zugelassen und für die Kanzlei tätig. Seit 2005 ist er Fachanwalt für Familienrecht und seit 2008 zusätzlich Fachanwalt für Erbrecht. Markus Bungter engagiert sich als Schiedsrichter für Erbstreitigkeiten bei der deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. (DSE). Der Jurist ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Erbrecht im Deutschen Anwalt Verein (DAV) und der Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht im DAV.

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