Marcus Weidner – Rechtsanwalt - aus Berlin, Deutschland auf rechtsanwalt.com
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Privat: Bergemann & Weidner Rechtsanwälte Zum Kanzleiprofil

Marcus Weidner – Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Marcus Weidner berät Sie bei Fragen in den Rechtsgebieten Strafrecht und Verkehrsrecht.
Er ist Inhaber der Bergemann & Weidner Rechtswälte.

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Marcus Weidner – Rechtsanwalt - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Strafrecht 50
  • Verkehrsrecht

Strafrecht

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Rechtsanwalt Weidner legt bei der Strafverteidigung im Sinne seiner Mandanten großen Wert auf eine kooperative Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden (Staatsanwaltschaft, Polizei) und den Strafgerichten. Als Strafverteidiger vertritt er die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich gehört hier auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum Service von Rechtsanwalt Weidner.

 

Verkehrsrecht

Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Weidner ist das Verkehrsrecht, welches sich mit allen rechtlichen Aspekten rund um den Straßenverkehr, Verkehrsunfällen sowie Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung befasst. Herr Weidner steht Ihnen als Ansprechpartner zur Geltendmachung oder Wahrung Ihrer Rechte zur Verfügung. Zu denken ist hier unter anderem an Schadensersatz (auch: Schadenersatz) und Schmerzensgeld aus einem Verkehrsunfall, insbesondere Reparaturkosten, Wertminderung, Mietwagenkosten und Nutzungsausfall. Im Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht geht es vorwiegend um Alkohol am Steuer, Verkehrskontrolle, Rotlichtverstoß, Nötigung im Straßenverkehr, Geschwindigkeitsübertretung und Geschwindigkeitsmessung, Abschleppkosten, Fahrerflucht, Führerscheinentzug, Fahrtenbuchauflage, Fahrverbot, medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) et cetera. Im Falle einer angeordneten MPU kann der Mandant auf Wunsch an einen Psychologen weitergeleitet werden, der sich mit medizinisch-psychologischen Untersuchungen befasst, um ein für den Mandanten positives Ergebnis der Untersuchung zu erreichen.

Im Verkehrsversicherungsrecht steht Ihnen die Kanzlei gegenüber Ihrem Haftpflichtversicherer oder Kaskoversicherer beratend und vertretend zur Seite, soweit es um die Geltendmachung Ihrer Ansprüche oder die Abwehr erhobener Regressansprüche durch die Versicherung geht. Zudem begleitet er Sie bei der Unfallregulierung.

 

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Vita

Marcus Weidner studierte an der Humboldt Universität in Berlin Jura. Während des Studiums war Herr Weidner etwa vier Jahre als selbständiger Unternehmensberater und Finanzdienstleister tätig. Im Anschluss an das Studium absolvierte er das Rechtsreferendariat in Berlin. Er erarbeitete sich in dieser Zeit das Kapital für den späteren Kauf seiner ersten Kanzlei an den Hackeschen Höfen in Berlin-Mitte. Herr Weidner ist seit 1997 zur Anwaltschaft zugelassen. Im Jahre 2001 bildete er schließlich eine Sozietät mit dem, besonders im Bereich des Verkehrsrechts, namhaften Rechtsanwalt Bergemann, bei dem Herr Weidner auch sein erstes Anwaltsjahr verbracht hatte. Die so fusionierte Kanzlei Bergemann & Weidner wird, seit dem sich Herr Rechtsanwalt Bergemann zur Ruhe gesetzt hat, durch Herrn Rechtsanwalt Weidner allein geführt. Herr Weidner spricht fließend Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Russisch.

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