Marcus Liebig - aus Witten, Deutschland auf rechtsanwalt.com
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Marcus Liebig

Fachanwalt Marcus Liebig berät und vertritt Sie vornehmlich im Arbeitsrecht, allerdings auch im Sozialrecht, Verkehrsrecht und Zivilrecht.

Rechtsanwalt Liebig korrespondiert auch in Englisch.

An seiner Tätigkeit reizt den Volljuristin insbesondere der persönliche und individuelle Umgang mit seinen Mandanten und das Finden von Lösungsmöglichkeiten. Ständige Erreichbarkeit ist ihm sehr wichtig. Nach der Überzeugung des Rechtsanwaltes bedarf es einer über die fachkompetente Beratung hinausgehenden Betreuung, bei der sich der Mandant mitgenommen fühlt und sein Anliegen ohne Zeitdruck entsprechend aufgenommen und bearbeitet wird.

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Marcus Liebig - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Kaufrecht
  • Privatrecht
  • Sozialrecht
  • Verkehrsrecht

Sozialrecht

Rechtsanwalt Liebig berät und vertritt Sie kompetent im Sozialrecht. Das Sozialrecht, welches aus dem Sozialstaatprinzip aus Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes entwickelt wurde, hat die Aufgabe, für eine gerechte Sozialordnung zu sorgen. Auch das Sozialrecht unterliegt aufgrund häufiger Gesetzesänderungen dem ständigen Wandel. Der Jurist begleitet die Mandanten durch die verschiedenen Verfahrensabläufe, angefangen bei der Antragstellung bis hin zum Klageverfahren vor den Sozialgerichten und Verwaltungsgerichten.

Das Sozialrecht und das Sozialversicherungsrecht umfassen unter anderem die Rechtsmaterien Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, das Recht auf soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden, Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld sowie die Anerkennung einer Berufskrankheit.

Häufig sind schwierige sozialrechtliche Fragen für Mandanten zu klären, welche sich befassen mit Themen wie: Erwerbsfähigkeit, teilweise und volle Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit, Unfallrente, private Unfallversicherung, Leistungen nach dem SGB II wie Arbeitslosengeld II (ALG II), Sozialgeld und nach SGB XII, Pflegegeld, Pflegeheimkosten und Hilfe zur Pflege.

Des Weiteren gehört zum Tätigkeitsbereich des Juristen das Schwerbehindertenrecht. Im Zentrum stehen hier insbesondere die Feststellung der Schwerbehinderten-Eigenschaft sowie die Anrechnung des Nachteilsausgleichs wie zum Beispiel beim Kündigungsschutz, beim Zusatzurlaub, beim steuerfreien Pauschalbetrag, bei der Kfz-Steuer oder der vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente. Die Tätigkeit erstreckt sich auch auf die Vertretung von Leistungsträgern, etwa bei der Geltendmachung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen.

Verkehrsrecht

Im Verkehrsrecht stellen sich gerade bei einem Unfall im In- oder Ausland viele Fragen:

  • Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld?
  • Wie finde ich anhand des gegnerischen Kennzeichens die zuständige Versicherung?
  • Erhalte ich Verdienstausfallentgelt?
  • Bekomme ich Nutzungsausfall für mein beschädigtes Motorrad?
  • Wer zahlt die Arztkosten?
  • Warum glaubt mir die gegnerische Versicherung nicht, dass ich ein Schleudertrauma erlitten habe?
  • Wirken sich Unfallkosten bei der Einkommenssteuer oder beim Lohnsteuerjahresausgleich steuersenkend aus?
  • Ist es sinnvoll, sich an den Schadenschnelldienst zu wenden?

 

Es gibt Antworten auf diese oder ähnliche Fragen. Gerade das Schadenmanagement der regulierenden gegnerischen Haftpflichtversicherungen mag zwar auf den ersten Blick freundlich und zuvorkommend wirken. Zu bedenken gilt es, dass diese aber nicht die Interessen des Geschädigten vertreten — und gar gegen sich selbst durchsetzen —, sondern deren eigene. Von Marcus Liebig werden Sie bei einem Verkehrsunfall umfassend und fachkundig beraten.

Im Verkehrsrecht erstreckt sich die Vertretung der rechtlichen Interessen über Schadensregulierung, Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Im zivilrechtlichen Bereich geht es vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Hier sind Schäden wie Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und vor allem bei Personenschaden auch Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Insbesondere für Berufskraftfahrer gilt es, jeden Punkt in Flensburg zu vermeiden.

Allgemeines Zivilrecht (Privatrecht und Kaufrecht)

Im Allgemeinen Zivilrecht umfasst die anwaltliche Leistung unter anderem Vertragsrecht und Schadensersatzrecht. Im Vertragrecht geht es überwiegend um die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Verträgen nach deutschen und international geltenden Rechtsstandards. Aber auch Gewährleistungsrechte auf der Grundlage von Vertragsmängeln sowie vertragliche Pflichtverletzungen umfasst das Vertragsrecht. Es überschneidet sich oftmals mit dem Schadensersatzrecht und Haftungsrecht. Zur Durchsetzung Ihrer rechtmäßigen Ansprüche ist es daher unerlässlich, einen Rechtsanwalt neben sich zu wissen, die diese komplexe Rechtsmaterie in Ihrem Interesse anzuwenden versteht.Fachanwalt Arbeitsrecht

Marcus Liebig berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Angelegenheiten des Arbeitsrechts. Zu seinen Mandanten zählen Arbeitnehmer und kleinere bis mittelständische Unternehmen. Bei Rechtsanwalt Liebig finden Sie Antworten im Individualarbeitsrecht auf Ihre Fragen zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, Kündigung, Gehalt, Vergütung, zu Fällen von Mobbing und Diskriminierung, zu Mutterschutz und Schwerbehindertenrecht, zu Kündigungsschutzklage, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Sperrzeiten, Zeugnisformulierungen oder zum Wettbewerbsverbot und anderen Maßnahmen zum Kundenschutz. Sollte dann doch eine personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung erforderlich sein, werden Sie oder Ihre Personalabteilung bei der rechtlich korrekten Umsetzung Ihrer personellen Maßnahmen durch den Juristen unterstützt. Abmahnung, Kündigungsvorbereitung — zum Beispiel in Fällen, die dem Schwerbehindertenschutz unterliegen —, Prozessführung sowie Aushandeln und Abwickeln von Aufhebungsverträgen gehören hier zu den Leistungen von Marcus Liebig.

Im kollektiven Arbeitsrecht berät Rechtsanwalt Marcus Liebig zum Betriebsverfassungsrecht, etwa im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat, der Betriebsratsarbeit, der Anhörung des Betriebsrates oder der Betriebsratswahl. Eine wesentliche Bedeutung im kollektiven Arbeitsrecht haben der Tarifvertrag, die Tarifbindung, Tarifanwendung und die Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf Tarifverträge.

Das Arbeitsrecht ist in der Regel aufgrund vieler Nebengesetze, tariflicher Bestimmungen und der sich im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten schnell ändernden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer zu überblicken. Hier helfen Ihnen das fachliche Verständnis, die vernünftige Kompromissbereitschaft sowie das praktische Herangehen — das bedeutet Denken in betrieblichen Abläufen und keine sture juristische Betrachtungsweise — von Rechtsanwalt Liebig beim Umgang mit dieser schwierigen Materie.

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Vita

Das erste juristische Staatsexamen legte Marcus Liebig nach seinem Studium der Rechte an der Universität Bielefeld ab. Seine Referendarzeit absolvierte Herr Liebig am Landgerichtsbezirk Dortmund. Der Jurist ist seit 2005 als Rechtsanwalt zugelassen.

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