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Marc Voit

Rechtsanwalt Marc Voit bietet Rechtsberatung und Rechtsvertretung zu Arbeitsvertrag und dessen Kündigung, Prüfung von Vertrag und Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Unfallregulierung, Abmahnung oder zu einer Mieterhöhung.

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Marc Voit - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • IT-Recht
  • Mietrecht
  • Verkehrsrecht
  • Vertragsrecht

Arbeitsrecht

Kaum ein Rechtsgebiet bietet derart viele Ansatzpunkte für Konflikte wie das Arbeitsrecht. Rechtsanwalt Marc Voit berät und begleitet Arbeitgeber, Betriebsräte und Arbeitnehmer im Individualarbeitsrecht und kollektiven Arbeitsrecht bei der Vorbereitung und der Durchführung von arbeitsrechtlichen Vorhaben und Verhandlungen. Sein anwaltliches Beratungsangebot und Vertretungsangebot betrifft insbesondere das Arbeitsvertragsrecht (Formen der Anstellung, der Regelungen zur Ausgestaltung oder zur Beendigung durch Aufhebung und Kündigung), das Betriebsverfassungsrecht und das Tarifvertragsrecht (Formen der Mitwirkung in Mitbestimmung oder Betriebsvereinbarung). Der Jurist wird aber auch im Zusammenhang mit einer Einigungsstelle oder bei einem Interessenausgleichsverfahren und Sozialplanverfahren für Sie tätig. Primär hat seine Beratung und Vertretung jedoch den Anspruch der Vermeidung von gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Auseinandersetzungen, auch vor dem Arbeitsgericht, lassen sich dennoch nicht immer vermeiden. Die Bandbreite der Streitigkeiten reicht hier von der Rechtmäßigkeit einer ausgesprochenen Kündigung, die Geltendmachung von ausstehendem Arbeitslohn, Prüfung der Berechtigung einer Abmahnung wegen angeblich fehlerhafter Arbeitsleistung oder Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten über Fragen der Arbeitszeit, Urlaubsgewährung, Versetzung bis hin zur Durchsetzung des Anspruchs auf Erteilung eines Zeugnisses oder die Korrektur desselben, um nur einige wenige Beispiele zu nennen. Sind Streitfälle zwischen Arbeitnehmern oder dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber aber nicht zu vermeiden, vertritt Sie Marc Voit bundesweit vor den Arbeitsgerichten und den Landesarbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht.

Vertragsrecht

Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Marc Voit im Vertragsrecht konzentriert sich in erster Linie auf die Vertragsprüfung, die Vertragsgestaltung und den Vertragsentwurf. Ein guter Vertrag ist systematisch aufgebaut, logisch gegliedert und enthält klare und vollständige Vereinbarungen. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Für bestimme Verträge hat der Gesetzgeber besondere Formvorschriften vorgesehen, hier sei der Gesellschaftsvertrag als Beispiel genannt. Um Probleme zu vermeiden oder bereits vorhandene Probleme zu lösen, ist Herr Voit für Sie der geeignete Ansprechpartner.

Verkehrsrecht

Die Unfallabwicklung oder Unfallregulierung gestaltet sich für den Betroffenen vielfach mühselig und zeitaufwändig. Insbesondere die Korrespondenz mit Versicherung, Polizei und Werkstatt führt zu erheblichen Problemen. Im Rahmen der vorgerichtlichen Abwicklung kann durch Rechtsanwalt Voit eine entscheidende Weichenstellung vorgenommen werden. Im Schadensfall sorgt er dafür, dass Sie Ihr Recht und Geld schnell und unkompliziert bekommen. Herr Voit übernimmt die gesamte Abwicklung des Schadens mit der Versicherung des Unfallgegners, die Kontrolle des Sachverständigengutachtens und die Durchsetzung aller Ihnen zustehenden Schadenspositionen, wie Reparaturkosten, merkantiler Minderwert, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld und Auslagenpauschale – ohne Aufwand Ihrerseits.

Ferner bietet er Ihnen eine effiziente Verteidigung bei Geschwindigkeitsverstoß, Ruhezeitverstoß, Lenkzeitverstoß, Rotlichtverstoß, Halterverfahren, Fahren unter Alkoholeinfluss, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort sowie bei allen weiteren Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren im Straßenverkehr.

IT-Recht

Das Recht der Informationstechnologie – kurz: IT-Recht – hat im letzten Jahrzehnt massiv an Wichtigkeit gewonnen, da die Informationsgesellschaft von der Funktionsfähigkeit ihrer Systeme essenziell abhängt. Außerdem gibt es hier immer noch zahlreiche Fallkonstellationen, bei denen juristisches Neuland betreten wird. Gerade die populären Online – Auktionsbörsen („eBay”) oder Online – Shops werfen immer wieder Haftungsfragen auf. Zum Beispiel ist der Ausfall seines Online-Shops für einen Internetanbieter von großer Bedeutung, da ihm zum einen konkrete Geschäfte entgehen, zum anderen Kunden, die ihren Bedarf anderweitig decken, häufig nicht mehr wiederkehren. Das IT-Recht umfasst eine Vielzahl von Einzeldisziplinen. Neben dem klassischen Vertragsrecht, insbesondere Softwareerstellungsvertrag oder Hardwarekauf und Softwarekauf, finden sich häufig AGB-rechtliche Themen bis hin zu neueren Vertragstypen wie Outsourcing-Vertrag und Service-Level-Agreement. Zudem sind europarechtliche Kartellthemen wie Vertriebsbeschränkung oder, soweit der Online-Bereich betroffen ist, urheberrechtliche, markenrechtliche oder wettbewerbsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Für diese oder ähnliche Probleme ist Rechtsanwalt Voit Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Mietrecht

Das Mietrecht beinhaltet das Wohnraummietrecht sowie das gewerbliche Mietrecht. Nicht immer hat man Glück mit seinem Vertragspartner. Der Vermieter entpuppt sich als kaum erträglicher Erbsenzähler, die Mieter sind in Wirklichkeit ungehobelte und laute Zeitgenossen. Ein Mietverhältnis kann auf dieser Basis keinen Bestand haben. Statt dauernder Auseinandersetzungen über Hausordnung, Berechtigung der Mietminderung oder Mieterhöhung, Mangel, Nebenkosten oder Nebenkostenvorauszahlung, Kaution, Eigenbedarf, Kündigungsfrist, Mietsicherheit, Schönheitsreparaturen oder Modernisierungsmaßnahmen müssen Lösungen gefunden werden, die auch langfristig Bestand haben. Vertrauen Sie hier auf Rechtsanwalt Marc Voit.

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Vita

Marc Voit wurde 1968 in Braunschweig geboren. Er studierte an der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover. Nach dem ersten juristischen Staatsexamen arbeitete Herr Voit von Dezember 2001 bis März 2002 als Rechtsberater für ein mittelständisches Unternehmen in Hannover. Dem anschließenden Rechtsreferendariat im Landgerichtsbezirk Essen folgten 2005 die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft sowie 2006 die Kanzleigründung. Rechtsanwalt Voit verfügt über gute Sprachkenntnisse in Englisch und Französisch. Er ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV).

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Marc Voit

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http://www.ra-marcvoit.com Zum Impressum LinkedIn