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Mag. Wolfgang Kempf
Rechtsanwalt Mag. Wolfgang Kempf beantwortet Ihre Fragen zum Immobilienbau, zur Zahlungsunfähigkeit, zur Scheidung sowie zivilrechtliche Fragen.
Er zeichnet sich durch umfassende Berufserfahrung und Praxis aus und wird vom Bezirksgericht und Landesgericht Linz laufend als Interessenverwalter in kleinen Insolvenzen bestellt.
Die Kanzlei
Die Rechtsanwaltskanzlei von Mag. Wolfgang Kempf bietet Privatleuten und Unternehmen Rechtsberatung in den Bereichen Privatrecht und Kaufrecht, Immobilienrecht und Maklerrecht sowie Insolvenzrecht und Sanierungsrecht und Familienrecht.
Die Kanzlei im oberösterreichischen Linz wurde im August 2000 gegründet. Die Kanzleiräume sind in der Bürgerstraße 41, neben dem Hessenplatz und in der Nähe der Raiffeisen Landesbank und des Österreichischen Rundfunks (ORF). In der näheren Umgebung bestehen gute Parkmöglichkeiten. Mit der Tram (Linien 1, 2 und 3) finden Sie die Kanzlei in der Nähe der Haltestelle “Bürgerstraße” bzw. nächst des Hessenplatzes.
Beratungstermine können montags bis donnerstags von 08.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Augenschein- und Auswärtstermine können bei Bedarf auch außerhalb dieser Zeiten und vor Ort beim Mandanten vereinbart werden.
Das breite Spektrum der von der Kanzlei Kempf angebotenen Leistungen deckt den gesamten Beratungsbedarf des Zivilrechts der Privatpersonen als auch der Unternehmen primär des Mittelstandes ab. Es gehört auch die Zusammenarbeit mit spezialisierten Regiepartnern im In- und Ausland zum Konzept der Kanzlei. Eine enge und erfolgreiche Zusammenarbeit besteht zudem mit Steuerberatern. Per E-Mail können Sie die Kanzlei unter folgender Adresse erreichen: [email protected].
Rechtsgebiete
- Familienrecht 50
- Gesellschaftsrecht 0
- Immobilienrecht 0
- Insolvenzrecht 0
- Privatrecht 0
- Sanierungsrecht 0
- AGB-Recht 0
- Verwaltungsrecht 0
Familienrecht
Auch in den Kreisen einer Familie kann es früher oder später einmal zu Streitigkeiten kommen. Häufige Fälle, die juristischen Beistand bedarf sind Trennungen oder Scheidungen.
Denn oftmals bringt eine Scheidung auch ein gewisses Konfliktpotential mit sich. Insbesondere dann, wenn aus der Ehe gemeinsame Kinder hervorgehen und es darum geht sich über das Sorgerecht einig zu werden. Weiterhin kommen bei diesem Streitpunkt auch Themen wie Besuchsrecht und Unterhalt zur Geltung.
Um für den möglichen Fall einer Scheidung vorzusorgen besteht auch die Möglichkeit einen Ehevertrag aufzusetzen.
In Friedenszeiten lässt sich meist vernünftiger über die Scheidung betreffende Aspekte diskutieren. Außerdem können viele aufwendige Streitigkeiten im Scheidungsfall auf diese Weise vermieden werden.
Im Scheidungsfall oder bei anderweitigen familienrechtlichen Fragen, berät Sie Rechtsanwalt Kemp zuverlässig und kompetent.
Schadensersatzrecht
Ein Tätigkeitsschwerpunkt Herrn Kempfs ist insbesondere das gesamte Schadenersatzrecht (Schadensersatzrecht). Dabei unterscheidet man zwischen Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher und vorvertraglicher Hauptpflichten oder Nebenpflichten und außervertraglichem Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung oder Gefährdungshaftung (zum Beispiel nach dem EKHG). Zum Schadenersatzrecht gehört auch die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (zum Beispiel die Verletzung der Streupflicht bei Glatteis oder Mängel an einer Treppe, die zu einem Sturz führen). Mag. Wolfgang Kempf berät Sie dabei sowohl als Geschädigten als auch als Schädiger. Oft gibt es in solchen Fällen auch eine Versicherung, die den Schaden bezahlt. Dabei kann häufig durch professionelle Verhandlungen mit der Gegenseite eine schnellere Einigung erzielt werden.
In erster Linie findet das Schadenersatzrecht jedoch Anwendung bei einem Verkehrsunfall. Die kompetente Regulierung von Verkehrsunfällen unter Kenntnis der aktuellen Rechtssprechung ist seit Jahren eine Spezialität der Kanzlei Kempf. Das Verkehrsrecht erstreckt sich auf die rechtliche Vertretung in Verwaltungsstrafverfahren insbesonders Verkehrsrecht. Es geht vorwiegend im zivilrechtlichen Gebiet um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und speziell bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Die sachlich fundierte Beratung und Vertretung erfordert gleichermaßen Kenntnisse in den Rechtsgebieten Zivilrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht. Bei Rechtsanwalt Mag. Kempf werden Sie kompetent und ausführlich beraten, denn Ihre Interessen stehen im Vordergrund.
Immobilienrecht und Liegenschaftsrecht
Ein weiteres Fachgebiet der Rechtsanwaltskanzlei Kempf liegt im Immobilienrecht und Liegenschaftsrecht. Mit dem Begriff Liegenschaftsrecht ist das Recht der unbeweglichen Sachen gemeint. Damit sind die Grundstücke, die grundstücksgleichen Rechte wie zum Beispiel das Baurecht sowie die dinglichen Rechte an diesen Gegenständen wie beispielsweise Hypotheken und Dienstbarkeiten gemeint.
Das materielle Grundstücksrecht regelt die notwendigen Erklärungen, wie Einverleibungen in jener Form (zum Beispiel Eintragung ins Grundbuch), welche notwendig ist, um ein dingliches Recht (Eigentum, Baurecht, Dienstbarkeit, Nießbrauch, Wiederkaufsrecht, Vormerkung, Vorkaufsrecht, Reallast, Hypothek et cetera) an einem Grundstück zu begründen, zu übertragen, inhaltlich zu ändern oder aufzuheben.
Das formelle Grundstücksrecht enthält vor allem Vorschriften im österreichischen Grundbuchgesetz (GBG), die angibt, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form die materiell-rechtlich vollzogenen Tatbestände ins Grundbuch einzutragen sind.
Im Immobilienrecht betreut der Jurist alle Mandate rund um die Themen Haus, Wohnung oder Grundstück. Rechtsanwalt Mag. Wolfgang Kempf prüft dabei die rechtliche Situation mit der gebotenen Sorgfalt und betreut Sie auch nach dem Kauf einer Immobilie. Dies beinhaltet die Klärung allgemeiner Fragen zu Immobilienkauf, Kaufvertrag, Vorkaufsrecht, Grunderwerbssteuer und die Abwicklung als Treuhänder.
Darüber hinaus steht Rechtsanwalt Kempf in wohnungseigentumsrechtlichen Fragen sowohl einzelnen Eigentümern sowie Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften als kompetenter Berater in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts (WEG), insbesondere in Bezug auf bauliche Maßnahmen, Streitfragen des Sonder- und Wohnungseigentums zur Verfügung. Das WEG zeichnet sich durch eine außerordentliche Komplexität aus. Rechtsanwalt Mag. Wolfgang Kempf macht für Sie rückständige Beiträge geltend oder berät bei Streitigkeiten über Abrechnungen oder bauliche Veränderungen in Wohnungseigentümergemeinschaften.
Mietrecht
Ein Unterfall des Liegenschaftsrechts ist das Mietrecht. Darin geht es vornehmlich um die Gestaltung und Prüfung von Verträgen im privaten und gewerblichen Mietrecht sowie um die Betreuung bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen. Das Mietrecht regelt unter anderem die Rechte und Pflichten des Mieters (Art und Umfang des Gebrauchs, Instandhaltung, Verbesserung und Aufwandsersatz, Lasten, Abgaben und Betriebskosten, Mietzins, Vertragsübernahme und Zinsanhebung), die Rechte und Pflichten des Vermieters sowie die Beendigung des Bestandverhältnisses (Kündigung, außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, das heißt fristlose Kündigung samt Räumungsklage). Herr Kempf prüft beispielsweise eine Mieterhöhung, berät zu Kündigung und Räumung, bei Problemen mit der Zahlung des Mietzinses und zum Thema Betriebskostenabrechnung.
Insolvenzrecht
Einen seiner Tätigkeitsschwerpunkte stellt darüber hinaus das Konkursrecht (Insolvenzrecht) dar. Gerade in der aktuell wirtschaftlich schwierigen Zeit werden Fachleute auf dem Gebiet des Konkursrechts gebraucht. Gründe für einen Konkurs sind entweder Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Rechtsanwalt Mag. Kempf arbeitet einerseits als ein vom Gericht bestellter Interesseverwalter und berät andererseits schon seit Jahren Konkursschuldner. Er kennt damit sowohl die Gläubiger- als auch die Schuldnerseite bestens. So kann Herr Kempf Sie in jeder Hinsicht im Falle eines Privatkonkurses und kleinen Firmenkonkurses (maximal fünf Dienstnahmen) umfassend beraten und vertreten. Er begleitet Sie in einem Konkursverfahren, hilft Ihnen bei der Durchsetzung von Forderungen, berät Sie zu Möglichkeiten der Unternehmenssanierung, führt gegebenenfalls eine Nachlassverwaltung im Falle einer Überschuldung des Erblassers durch oder vertritt Sie im Finanzstrafverfahren.
Gesellschaftsrecht
Im Gesellschaftsrech gibt es viele Gesichtspunkte, bei denen eine Rechtsberatung hilfreich sein kann. Dies beginnt bereits bei der Gesellschaftsgründung und der damit verbundenen Wahl der richtigen Gesellschaftsform (GbR, GmbH, AG)
Ebenso bei Fragen zu Gesellschaftsauflösung, Gesellschaftsumwandlung oder einem Unternehmenskauf erhalten sie umfassende Beratung.
Auch weitere vertragliche Aspekte bei Verträgen zwischen Gesellschaftern fallen in den Bereich des Gesellschaftsrecht. Wenn sie Unterstützung beim Aufsetzen oder bei der Prüfung eines Gesellschaftsvertrages benötigen, steht Ihnen Rechtsanwalt Kempf gerne zur Seite.
Des Weiteren fällt die allgemeine Beratung von Geschäftsführern in sein Tätigkeitsgebiet.
Zwangsvollstreckungsrecht
Stehen Ihnen noch Zahlungen eines Schuldners zu? Rechtsanwalt Kempf übernimmt das weitere Mahnverfahren und beantragt gegebenenfalls einen rechtswirksamen Mahnbescheid um Ihre Interessen und Forderungen durchzusetzen.
Im Zuge des Forderungseinzugs wird im weiteren Verlauf auch bei Vorlage des entsprechenden Titels die Zwangsvollstreckung durchgeführt.
Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht ist für die Rechtsbeziehungen zwischen Bürgern, Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen zuständig. Wenn Sie eine Baugenehmigung benötigen oder Bedenken über Baumaßnahmen anderer Parteien haben.
Auch bei weitern Fragen zu Verwaltungsverfahren werden sie beraten.
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Vita
Wolfgang Kempf wurde 1968 in Linz geboren. Nach der Matura und des Bundesheeres studierte er von 1987 bis 1994 an der Johannes-Kepler-Universität (JKU) in Linz Rechtswissenschaften. Das anschließende Gerichtspraktikum absolvierte er im Bezirks- und Landesgericht in Linz. Der Jurist, seit August 1999 als selbständiger Rechtsanwalt zugelassen, vertritt vor allen Gerichten. Bevor er 2000 seine eigene Kanzlei eröffnete, arbeitete er zunächst in einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei sowie als Partner in einer weiteren Kanzlei in Linz. Herr Kempf verfügt über gute Kenntnisse in Englisch.Es gibt noch keine Bewertungen. Schreiben Sie selbst die erste Bewertung!