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Lukas Laska

Rechtsanwalt Lukas Laska bearbeitet Fälle aus den Bereichen Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Immobilienrecht, Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht, Vertragsrecht.

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Lukas Laska - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Immobilienrecht 50
  • Mietrecht
  • Verkehrsrecht
  • Vertragsrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Wohnungseigentumsrecht

Verkehrsrecht

Ein weiteres großes Tätigkeitsfeld von Anwalt Laska ist das Verkehrsrecht. Hier kümmert er sich um die Abwicklung von Verkehrsunfällen gegenüber den Versicherungen und die gerichtliche Durchsetzung sämtlicher Schadensersatzansprüche. Er übernimmt die Vertretung in Bußgeldsachen und allen verkehrsrechtlichen Strafsachen. Zudem setzt er sich für die Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen und Zukunftsschäden ein.

Verwaltungsrecht

Im Verwaltungsrecht übernimmt Rechtsanwalt Laska die Vertretung gegenüber Gemeinde- und Stadtverwaltungen sowie sämtlichen Behörden, die Durchführung aller Rechtsstreitigkeiten gegen die Behörden vor den Verwaltungsgerichten und die Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen. Er unterstützt Sie, wenn Sie Widerspruch gegen einen behördlichen Bescheid beziehungsweise einen Verwaltungsakt erheben möchten. Rechtsanwalt Laska bearbeitet Fälle aus dem Kommunalrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, Gewerberecht, Umweltrecht und anderen verwaltungsrechtlichen Bereichen.

Vertragsrecht

Anwalt Laksa bietet Ihnen juristische Beratung im Vertragsrecht. Er gestaltet Verträge im Zivil- und Handelsrecht und vertritt seine Mandanten beim Abschluss von Kauf- und Handelsgeschäften. Er kümmert sich auch um die Gestaltung und Wirksamkeitskontrolle der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und deren Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung.

Immobilienrecht

Rechtsanwalt Laska bearbeitet Mandate aus dem Immobilienrecht. Im Bereich Immobilienrecht geht es in erster Linie um die rechtliche Beratung rund um den Kauf und den Verkauf von Immobilien. Anwalt Laska berät und vertritt dabei seine Mandanten bei allen Auseinandersetzungen in Bezug auf das Immobilien- und Wohnungseigentum. Auch die Gestaltung von Wohnungseigentumskaufverträgen übernimmt der Anwalt.Fachanwalt Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt Laska ist Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. In den seltensten Fällen sind sich Mieter und Vermieter in Angelegenheiten rund um das Mietverhältnis einig. Häufig kommt es zu Auseinandersetzungen, die schlimmstenfalls vor Gericht enden, da sich die Parteien nicht einigen können. Juristische Unterstützung durch einen Rechtsexperten ist bei solchen Mietrechtkonflikten häufig unverzichtbar. Fachanwalt Laska kennt sich im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht bestens aus und berät seine Klienten umfassend bei allen rechtlichen Unklarheiten, angefangen bei Fragen zum Mietzins und der Kaution, über Mietmängel bis hin zur Räumungsklage. Auf Wunsch seiner Klienten gestaltet und prüft Rechtsanwalt Laska unter anderem Miet- sowie Pachtverträge und kümmert sich um die Korrespondenz zwischen Mieter und Vermieter, insbesondere wenn es um die Beratung und den Ausspruch von Kündigungen geht. Bei der Beendigung des Wohnraummietverhältnisses überprüft der Anwalt, ob eine außerordentliche Kündigung rechtmäßig ist. Anwalt Laska führt Räumungs- und Zahlungsprozesse durch und ist bei Bedarf für die die Räumungs- und Zahlungsvollstreckung zuständig. Weiterhin übernimmt der Anwalt auch die gerichtliche sowie außergerichtliche Vertretung von Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften, insbesondere wenn mietrechtliche Konflikte oder Fragen zum Wohnungseigentumsrecht auftreten, beispielsweise in Bezug auf eine vorzunehmende Modernisierung, bauliche Maßnahmen oder Probleme bei Sonder- und Wohnungseigentum. Besonders das Wohnungseigentumsrecht ist eine komplexe Materie, das zum einen das allgemeine Wohnungseigentum und zum anderen das Dauerwohnrecht regelt. In diesem Rechtsbereich erfolgt eine Unterscheidung zwischen dem Wohneigentum und dem Teileigentum. Während ersteres das Sondereigentum an der konkreten Wohnung bezeichnet, handelt es sich beim Teileigentum um das Sondereigentum an einzelnen Räumen, welche nicht zum Wohnen gedacht sind, wie es beispielsweise bei Garagen der Fall ist. Fachanwalt Lukas Laska übernimmt die umfassende Beratung und Vertretung seiner Klienten in allen Belangen des Mietrechts und Wohnungseigentumsrecht und setzt für seine Mandanten unter anderem rückständige Mietzahlungen durch oder klärt Klienten darüber auf, wer für die Durchführung von Schönheitsreparaturen zuständig ist bzw. wann der Vermieter die Modernisierungsmaßnahme ankündigen muss. Der Jurist ist außerdem Ihr Ansprechpartner bei Fragen rund um die Themen Mietzins, Kaution, Mieterhöhung, Mietminderung, Betriebskosten- und Nebenkostenabrechnung.

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Vita

Lukas Laska wurde 1981 in Troisdorf geboren. Er studierte in Bonn Rechtswissenschaften, wo er auch das anschließende Referendariat absolvierte. Herr Laska korrespondiert auch in Englisch. Er ist Mitglied bei der Rechtsanwaltskammer Köln sowie im Deutschen Anwaltverein (DAV). Er ist berechtigt, die Bezeichnung "Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht" zu führen. An seinem Beruf schätzt Herr Laska vor allem den Kontakt mit den Mandanten sowie die Befriedigung beim Erzielen eines bestmöglichen, wirtschaftlich sinnvollen Ergebnisses für den Mandanten. Die jeweils unterschiedlichen Problemstellungen machen seine Tätigkeit für Herrn Laska dabei besonders interessant.

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Lukas Laska

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