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Lic. iur. Ruth Schierbaum Rechtsanwältin Zum Kanzleiprofil

Lic. iur. Ruth Schierbaum

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Rechtsgebiete

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  • Gesellschaftsrecht 0
  • Erbrecht 0
  • Zivilrecht 0
  • Familienrecht 0

Vertragsrecht

Frau Schierbaum ist im allgemeinen Vertragsrecht tätig und zeichnet sich durch umfangreiche Erfahrung in der Praxis bei Privatleuten, klein- und mittelständischen Unternehmen aus. Hierunter fallen insbesondere Fragen und Probleme aus dem Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Gewährleistungsrecht, Schadensersatzrecht sowie auch dem Produkthaftungsrecht. Ein guter Vertrag ist allzeit systematisch aufgebaut und logisch strukturiert. Er ist die Basis Ihrer Kooperation mit Ihren Kunden oder Geschäftspartnern. Dies erfordert eine differenzierte Abstimmung der einzelnen Interessen der jeweiligen Partner sowie eine klare Formulierung, um etwaige Streitpotentiale auch in Zukunft zu vermeiden.

Rechtsanwältin Schierbaum bietet Ihnen eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei allen Vertragsverhandlungen ebenso wie bei allen anderweitigen Rechtsstreitigkeiten. Dies umfasst Kaufvertrag, Lizenzvertrag, Mietvertrag, Gesellschaftsvertrag, Gründungsvertrag einer GmbH, Ltd. oder AG, Kooperationsvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag, Arbeitsvertrag, Vertrag für freie Mitarbeit, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Vorrechtsvereinbarung et cetera. Bestimmte Verträge erfordern auch die Einhaltung gewisser Formvorschriften. Insbesondere ist hier der Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer GmbH zu nennen. Die spezifische und individuelle Gestaltung von Verträgen und Dokumenten sowie eine sorgfältige und zuverlässige Vertretung außergerichtlich und vor Gerichten durch Rechtsanwältin Schierbaum macht sie zu einer unverzichtbaren Partnerin im Vertragsrecht.

Gesellschaftsrecht

Ein weiterer Schwerpunkt der Juristin ist das Gesellschaftsrecht. Das ist das Recht von Personenvereinigungen des Privatrechts, die durch Rechtsgeschäft gegründet werden, um einen bestimmten gemeinsamen Zweck zu erreichen. Es umfasst daher insbesondere alle Rechtsnormen in Bezug auf die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die stille Gesellschaft (StG), die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die eingetragene Genossenschaft, die Reederei sowie den Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Das Gesellschaftsrecht beinhaltet zahlreiche wirtschaftlich wichtige Bereiche wie zum Beispiel die Gründung und Umgründung von Gesellschaften unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte, die Einbringung, Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung und Realteilung von Unternehmen sowie die Errichtung von Gesellschaftsvertrag, Syndikatsvertrag und Kooperationsvertrag.

Im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsgebieten ist der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit im Gesellschaftsrecht nicht die forensische, sondern die beratende Tätigkeit. Ziel der Beratung durch Rechtsanwältin Schierbaum ist es, dem Mandanten die für seine Situation beste Rechtsform zu empfehlen, einen Gesellschaftsvertrag entsprechend zu entwerfen oder anzupassen und die Gründung, Umwandlung oder Anpassung der Gesellschaft zu betreiben. Darüber hinaus berät Rechtsanwältin Schierbaum Sie bei Beendigung, Liquidation und Konkurs einer Gesellschaft, Stiftung und Treuhandschaft. Sie plant und setzt zudem eine Unternehmensnachfolge um, wobei Fragen der Rechtsformwahl, die Rechtsnachfolge im Familienunternehmen, die Errichtung eines Abtretungsvertrags, die Unternehmensübertragung, der Unternehmenskauf, die Privatstiftung sowie die Erwirkung einer Firmenbucheintragung immer zu berücksichtigen sind.

Erbrecht

Frau Schierbaum berät Sie auch professionell und individuell im Erbrecht. Hier können zu Lebzeiten steuerliche Vorteile gewahrt werden, der Wille des Erblassers kann hier abseits der gesetzlichen Erbfolge individuell festgelegt werden. Das vermeidet unerwünschte Ergebnisse und Erbstreitigkeiten. Gerade bei Vermögenswerten der Eltern oder bei Vorhandensein minderjähriger Kinder ist eine Regelung wichtig. Das Erbrecht regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung, Erbschein und Pflichtteil sind wesentliche Bereiche des Erbrechts, nicht zu vergessen das Erbschaftsteuerrecht. Da das Erbrecht die Summe der Rechte und Pflichten darstellt, die dem Erben mit dem Erbfall aus der Erbschaft erwachsen, kommt es nicht selten zu lang andauernden Konfrontationen. Daher sollte eine anwaltliche Beratung bereits frühzeitig erfolgen, um die gewünschten Anordnungen beizeiten zu treffen. Rechtsanwältin Schierbaum vertritt Sie im Nachlassverfahren oder errichtet für Sie ein Testament, Legat, einen Übergabevertrag oder Schenkungsvertrag.

Allgemeines Zivilrecht

Ruth Schierbaum ist auch im allgemeinen Zivilrecht inklusive Sachenrecht erfahren. Hierunter fallen insbesondere Fragen und Probleme aus den Bereichen Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Gewährleistungsrecht und Schadensersatzrecht. Die häufigsten Streitigkeiten betreffen beispielsweise die mangelhafte oder verspätete Erfüllung vertraglicher Pflichten und ihre Rechtsfolgen. Zum allgemeinen Zivilrecht gehört auch das Recht der unerlaubten Handlung (Deliktsrecht), welches die Folgen eines Verhaltens regelt, das anderen Menschen Schaden zufügt, sowie das Sachenrecht, das die rechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Eigentum und dem Besitz an beweglichen Gegenständen und Immobilien regelt. Wenden Sie sich bei diesen oder ähnlichen Problemen an Rechtsanwältin Schierbaum.

Familienrecht

In familienrechtlichen Angelegenheiten bearbeitet Rechtsanwältin Ruth Schierbaum regelmäßig Themen wie Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Hausratsteilung, Zuweisung der Ehewohnung, Regelung des Umgangs und der elterlichen Sorge, Vermögensauseinandersetzung (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft und die Vereinbarung von Güterständen), Versorgungsausgleich, Ehescheidung, Recht des nichtehelichen Kindes und der nichtehelichen Mutter, Rechte der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und Recht der Lebenspartnerschaft sowie Fälle nach dem Gewaltschutzgesetz.

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