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Privat: Wilhelm & Büchel Rechtsanwälte Zum Kanzleiprofil

Christoph Büchel, LL.M. (Bruges)

Rechtsanwalt Christoph Büchel hat sich fachlich auf die Gebiete Vertragsrecht, internationales Privatrecht, Europarecht, Familienrecht, Erbrecht und Wirtschaftsrecht ausgerichtet.

Herr Büchel kann auf eine erfolgreiche anwaltliche Berufspraxis zurückgreifen und ist somit kompetenter Ansprechpartner für Ihre Belange. Für den Volljuristen sind stets der persönliche und individuelle Umgang mit seinen Mandanten und das Finden von Lösungsmöglichkeiten bei gleichzeitiger realistischer Einschätzung der Erfolgsaussichten wichtig. Aus diesem Grunde werden von Rechtsanwalt Büchel unnötige Rechtsstreitkosten bereits im Vorfeld vermieden, wobei der Anspruch des Rechtsanwaltes, dem Mandanten zu seinem Recht zu verhelfen, im Mittelpunkt seines Wirkens steht.

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Christoph Büchel, LL.M. (Bruges) - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Erbrecht 50
  • Familienrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Internationales Recht
  • Vertragsrecht
  • Verwaltungsrecht

Vertragsrecht

Im Vertragrecht geht es vorwiegend um die Erarbeitung von individuell ausgestalteten Verträgen sowie um die Prüfung von Verträgen, die vom Vertragspartner stammen. Die Vielfalt der Lebenssachverhalte erfordert zur Bestands- und Durchsetzungskraft von Verträgen in nie auszuschließenden Konflikten unbedingt ein Eingehen auf die individuellen Bedürfnisse und Situationen des Klienten. Vertrag ist eben nicht gleich Vertrag! Aus diesem Grund legt die Kanzlei bei der Vertragserrichtung besonderen Wert auf genaue Kenntnis der Einzelfallproblematik, was natürlich eine detaillierte Sachverhaltsaufnahme sowie rege Einbindung des Klienten verlangt. Aber auch Gewährleistungsrechte auf der Grundlage von Vertragsmängeln sowie vertragliche Pflichtverletzungen umfasst das Vertragsrecht. Es überschneidet sich oftmals mit dem Schadensersatzrecht und Haftungsrecht. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist es daher unerlässlich, einen Rechtsanwalt neben sich zu wissen, der die komplexe Rechtsmaterie in Ihrem Interesse anzuwenden versteht.

Christoph Büchel widmet sich besonders grenzüberschreitenden Verträgen und Vorgängen, in denen durch die ausländische Nationalität eines oder mehrerer Beteiligter neben inländischem Recht auch ausländisches Recht in Betracht zu ziehen ist. Bei der Lösung von internationalen Fallgestaltungen sind zwei Komplexe rechtlich zu prüfen: Zuerst ist zu ermitteln, welche der in Betracht kommenden Rechtsordnungen bei einem Sachverhalt anzuwenden ist, der Bezüge zu mehr als einem Staat aufweist. Sollte die Prüfung ergeben, dass die Rechtsordnung eines ausländischen Staates einschlägig ist, ist die Angelegenheit sodann nach ausländischem Recht zu beurteilen oder es muss in der Vertragsgestaltung gebührend darauf Rücksicht genommen werden.

Internationales Privatrecht

Zum besonderen Metier des Juristen gehört das Internationale Privatrecht. Rechtsanwalt Büchel ist durch intensive internationale Ausbildung und Tätigkeit stark mit der Lösung internationaler Rechtsprobleme befasst. Bedeutung erlangt dieses, wenn Sie Geschäfte mit Auslandsberührung getätigt haben, also beispielsweise einen Kauf oder eine Reise im Ausland, oder aber mit der dortigen Rechtsordnung (beispielsweise bei einem Verkehrsunfall) in Kontakt geraten sind. Somit betrifft das Internationale Privatrecht sämtliche Angelegenheiten, die neben ihrem Bezug zur inländischen Rechtsordnung auch einen solchen zu Rechtsordnungen anderer Staaten aufweisen.

Europarecht

Da der Jurist sich wissenschaftlich mit europarechtlichen Themenkomplexen befasst und weite Bereiche seines Mandantenstamms seine Fachkompetenz in diesem Bereich zu schätzen wissen und in Anspruch nehmen, liegt auf diesem Rechtsgebiet ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt seiner Arbeit. Das europäische Recht wirkt auf nationale Rechtsordnungen ein und muss in die Rechtsberatung, gerade auch im wirtschaftsrechtlichen Bereich mit einbezogen werden. Ohne profunde Kenntnisse des europäischen Gemeinschaftsrechts können heute viele vertrags-, handels- und gesellschaftsrechtliche sowie arbeitrechtliche Probleme nicht mehr gelöst werden. Herr Büchel wurde nicht nur durch sein Studium, seine anwaltliche Tätigkeit und langjährige juristische Praxis geprägt, sondern auch durch seine wissenschaftliche Tätigkeit an der Universität Bruges. Dank seiner Kompetenz und des umfangreichen Wissens sowie des Eingehens ohne Zeitdruck auf Wünsche und Bedürfnisse seiner Mandanten ist es ihm gelungen, zu seinen Mandanten ein langjähriges Vertrauensverhältnis aufzubauen.

Das Gemeinschaftsrecht lässt sich in primäres und sekundäres Gemeinschaftsrecht unterteilen. Primäres Gemeinschaftsrecht sind die Gründungsverträge der Gemeinschaften (zum Beispiel der EG-Vertrag) einschließlich der Anlagen, Protokolle und späteren Änderungen. Das Primärrecht regelt die Organisation der Gemeinschaft und beschreibt die Gesetzgebungskompetenzen. Das sekundäre oder abgeleitete Gemeinschaftsrecht umfasst die von den Organen der Europäischen Gemeinschaft erlassenen Rechtsnormen, insbesondere Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen. Verordnungen wirken direkt und haben unmittelbaren Einfluss auf den alltäglichen Ablauf der EU-Bürger. Grundsätzlich hat das Gemeinschaftsrecht Anwendungsvorrang vor dem nationalen Recht. Rechtsanwalt Büchel ist in diesem Gebiet erfahren. Zu seinen Leistungen zählen neben der Prüfung von Maßnahmen nach europäischen Rechtsstandards auch Klageverfahren.

Familienrecht

Rechtsanwalt Christoph Büchel ist Ansprechpartner für alle anfallenden Rechtsfragen, wie zum Beispiel im Eherecht, Unterhaltsrecht, Scheidungsrecht, Kindschaftsrecht sowie im Betreuungsrecht. Insbesondere im Betreuungsrecht herrscht ein hoher Beratungsbedarf. Der demografische Wandel in der Gesellschaft ist unvermeidlich. Der Anstieg der Bevölkerungsgruppe der Übersiebzigjährigen ist Realität. Oftmals sieht sich diese Gesellschaftsgruppe unzureichend vertreten und betreut. Wenn in einem Fall von Amts wegen ein amtlicher Betreuer bestellt wird, ist die Frage berechtigt, wie die Rechte des Betreuten von einer ihm fremden Person optimal gewahrt werden können oder ob hier eine für den zu Betreuenden günstigere Lösung eingreifen könnte. Hier setzt das Betreuungsvermeidungsrecht an. Durch dieses wird die Bestellung eines amtlichen Betreuers vermieden und durch vertragliche Ausgestaltung der hilfsbedürftigen Person zu Dritten eine privatrechtliche Regelung gefunden. Vertrauen Sie hier auf Rechtsanwalt Christoph Büchel. Seine jahrelange Erfahrung in diesem speziellen Rechtsgebiet gewährleistet Ihnen als “Hilfsbedürftigem” oder als Angehörige eine fachkompetente Beratung und Vertretung, damit Ihre Rechte auch in der Zukunft gewahrt sind.

Erbrecht

Die Auseinandersetzung mit dem Tod ist unvermeidlich. Rechtsanwalt Büchel berät Sie in allen Fragen rund um das Erbrecht. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt. Hier sucht der Jurist den Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen Todesfall. Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die gewillkürte Erbfolge wird durch ein Testament erstellt, die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten, bleibt hingegen erhalten. Die Gestaltung der Erbfolge durch Erbeinsetzung, durch die Testamentserrichtung und die Planung der Vermögensnachfolge — unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte — ist von Ihrem Willen abhängig. Im Wege der Vorsorgevollmacht können Handlungsanweisungen für Alter und Tod entwickelt werden. So kann für den Fall krankheitsbedingter oder altersbedingter Geschäftsunfähigkeit die gerichtliche Bestellung eines Betreuers durch die vorzeitige eigene Bestimmung vermieden werden. Die anwaltliche Beratung durch Christoph Büchel hilft Ihnen, Ihren Willen zu verwirklichen.

Wirtschaftsrecht, Unternehmensrecht und Gesellschaftsrecht

Das Wirtschafts-, Unternehmens- und Gesellschaftsrecht stellen wesentliche Tätigkeitsschwerpunkte des Rechtsanwalts dar. In diesen Rechtsgebieten berät Sie der Jurist von der Gründung einer Gesellschaft bis hin zur rechtmäßigen Auflösung ebendieser. Wie in vielen anderen Rechtsgebieten besteht auch in diesem ein übergreifender Zusammenhang zu weiteren Rechtsgebieten, vorwiegend zum Handelsrecht. Hier ist Rechtsanwalt Christoph Büchel für Sie auf den Gebieten Franchisevertrag, Lizenzvertrag, Handelsvertretervertrag sowie Urheberrecht und Markenrecht tätig. Zu seinen Leistungen zählen des Weiteren vertragliche Gestaltung und Beratung bei Gründung und Betrieb von Personen- und Kapitalgesellschaften, Beratung bei der Auswahl der Gesellschaftsform, Umwandlung, Verträge zwischen Gesellschaftern, Beratung bei Verwaltungsrats- und Gesellschaftsversammlungen.

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Vita

Christoph Büchel wurde 1967 in Vaduz geboren. An der Universität St. Gallen und Bruges nahm er seine Studien der Rechte auf. Sein Gerichtsjahr absolvierte er am Bezirksgericht Vaduz. Der Jurist, 2003 als Rechtsanwalt zugelassen, ist vor allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt. Rechtsanwalt Christoph Büchel korrespondiert auch in Englisch und Französisch.

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Christoph Büchel, LL.M. (Bruges)

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