Lars G. Weber - aus Salvador da Bahia, Brasilien auf rechtsanwalt.com
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Brasilien
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Lars G. Weber

Ich bin ein seit 1997 in der Kanzlei Bernardo in Salvador da Bahia tätiger deutscher Rechtsanwalt und brasilianischer Rechtsberater für das deutsche Recht. Neben mir stehen noch brasilianische und schweizer Kollegen bereit, um den vorwiegend ausländischen Mandanten bei allen rechtlichen Angelegenheiten in Brasilien beizustehen. Wir sind hauptsächlich im Bundestaat Bahia aktiv, können aber Fälle in ganz Brasilien übernehmen, da die brasilianische Zulassung sich auf das gesamte Staatsgebiet erstreckt. Zudem wird die Betreuung von Gerichtsverfahren in Brasilien immer ortsunabhängiger, da die die brasilianische Justiz recht zügig auf digitale Verfahren umstellt, welche über das Internet eingereicht und begleitet werden können.

Die Kanzlei bei der ich beschäftigt bin, ist in Bahia die einzige völlig auf die Bedürfnisse ausländischer Mandanten ausgelegte Rundum-Sorglos-Kanzlei mit internationaler Besetzung und einem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt im Bundesstaat Bahia. Da sich unsere Mandantschaft in Brasilien oft im Urlaub oder auf Durchreise befindet, ist es ihr zumeist nicht möglich Behördengänge, langwierige Verhandlungen mit Maklern und Immobilienverkäufern, die Verwaltung von Liegenschaften in Erbfällen, oder die Interims-Geschäftsführung eines neu gegründeten Unternehmens bis zur Erteilung der Daueraufenthaltserlaubnis selbst zu übernehmen. In solchen Fällen springen wir ein: Wir besorgen in Immobilienangelegenheiten die für einen Grundstückserwerb- oder verkauf notwendigen Dokumente sowie die brasilianische Steuernummer (C.P.F.) und übernehmen bei Bedarf  auch die Vertragsverhandlungen. Für neugeründete brasilianische Unternehmen (überwiegend "Limitadas") übernehmen wir die Interims-Geschäftsführung, in ausgewählten Einzelfällen gar die dauerhafte Geschäftsührung. In sich oft lange hinziehenden Nachlaßverfahren übernehmen wir für die im Ausland befindlichen Erben bis zur Erteilung des Erbscheines auch die tatsächliche Verwaltung des Nachlasses, also aller beweglicher und unbeweglicher Gegenstände des in Brasilien gelegenen Erbes.

Auch Unternehmen aus dem deutschsprachigen oder englischsprachigen Raum unterstützen wir bei der Planung und Durchführung von Handels- und Investitionsprojekten.

Entsprechend unseres Schwerpunkts betreuen wir überwiegend ausländische Mandanten insbesondere des deutschen Sprachraums und haben eine nunmehr 20-jährige Erfahrung darin, die Interessen von Ausländern in der brasilianischen rechtlichen und gesellschaftlichen Wirklichkeit umzusetzen.

Termin nach Vereinbarung über unsere Kontaktdaten. Wegführung in unserer Homepage unter Menüpunkt: "KONTAKT – Anfahrt"

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Lars G. Weber - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Eherecht
  • Erbrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Immobilienrecht
  • Migrationsrecht
  • Familienrecht

Die Kanzlei bearbeitet schwerpunktmäßig Fälle aus dem ImmobilienrechtGesellschaftsrecht und Aufenthaltsrecht. Insbesondere begleiten wir ausländische Grundstückskäufer beim Erwerb brasilianischer Immobilien und helfen auch beim Verkauf. Wir gründen zudem brasiliansiche Firmen, übernehmen die Geschäftsführung und schließen diese bei Bedarf auch wieder. Im Zusammenhang mit der Gründung einer brasilianischen Limitada und entsprechenden Investition beantragen wir die Daueraufenthaltserlaubnis, das sogenannte "Investorenvisum". All dies kann mittels Vollmacht auch in Abwesenheit des Mandanten geschehen.

Wir verfügen über einen deutschen Rechtsanwalt und beraten in deutscher, englischer und portugiesischer Sprache.

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Vita

Der deutsche RA Lars G. Weber hat an der Freien Universität in Berlin Rechtswissenschaften studiert und ist seit 1997 in Berlin zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Er war von 1997 - 2005 Jahre 8 lang Vertrauensanwalt des deutschen Honoarkonsulates Bahia und Sergipe unter Honorarkonsul Wolfggang Roddewig. Er hat eine brasiliansiche Zulassung als Rechtsberater des deutschen Rechts.

Der brasiliansiche Kanzleigründer RA Dr. José Luiz A. Bernardo hat sein Rechtsstudium an der staatlichen Universität von Bahia (UFBA) absolviert und ist seit 1990 Rechtsanwalt mit Zulassung in Bahia. Er war Dozent für Recht an der staatlichen Akademie in Cachoeira. Zwei Legislaturperioden war er Gemeinderat für die Gemeinde Cachoeira, in den Jahren 2013, 2014 und 2015 Gemeindedezernent für Kultur und Tourismus.

Die Kanzlei Bernardo unterhält Kooperationen mit Kanzleien in Deutschland aus Berlin, München und Köln, sowie in Kolumbien aus Medllín.

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Lars G. Weber

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