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Klaus Hessel

Rechtsanwalt Klaus F. Hessel ist Spezialist für Zwangsversteigerung, Zwangsvollstreckung, sowie Teilungsversteigerung und Ihr Ansprechpartner auf diesen Gebieten.

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Rechtsgebiete

  • Inkasso 50
  • Zwangsvollstreckungsrecht 0

Zwangsversteigerungsrecht und Teilungsversteigerungsrecht

Noch nie gab es so viele Zwangsversteigerungen. Die Ursachen für eine Zwangsversteigerung sind vielfältig. Zu nennen sind Arbeitslosigkeit, bei Selbstständigen eine schlechte Zahlungsmoral der Kunden, schlechte Finanzierung, Trennung oder Scheidung.

Insbesondere die Schuldner sind im Zwangsversteigerungsverfahren und im Zwangsversteigerungstermin auf juristischen Beistand angewiesen. Schon die Begrifflichkeiten im Termin zur Zwangsversteigerung (geringstes Gebot, Bargebot, Zuschlag, Zuschlagsverkündungstermin, Verkehrswert, Bietstunde, Sicherheitsleistung, Beitritt) bedürfen der Erklärung.

Rechtspfleger sind nach höchstrichterlicher Rechtssprechung des Bundesgerichthofes weder als gesetzlicher Richter anzusehen, noch verpflichtet, dem Schuldner rechtliche Hinweise zu geben. Nur die persönliche und ausführliche Beratung und ein Beistand im Termin macht es dem Schuldner möglich, die zu berücksichtigenden gesetzlichen Vorschriften gemäß Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG), Rechtspflegergesetz (RPflG), Zivilprozessordnung (ZPO) zu berücksichtigen und auf den konkreten Einzelfall anzuwenden.

Aber nicht nur für Schuldner, sondern auch für Gläubiger, Mieter des Objekts, Bieter und Ablösungsberechtigte ist die Zwangsversteigerung von erheblicher Bedeutung. Weil die Rechtsmaterie komplex ist und es auf die Besonderheiten des Einzelfalls ankommt, ist eine Beratung über die Rechte und Möglichkeiten von großer Bedeutung, um nicht Nachteile zu erleiden.

Im Zwangsversteigerungsrecht ist Rechtsanwalt Hessel Ihr Ansprechpartner für:

  • Vertretung von Gläubigern, Schuldnern, Bietern und Ablösungsberechtigten im Zwangsversteigerungsverfahren einschließlich der Wahrnehmung des Versteigerungstermins und des Verteilungstermins
  • Stellung von Einstellungsantrag und Einlegung von Rechtsbehelfen
  • Anträge auf abweichende Versteigerungsbedingungen
  • außergerichtliche Verhandlung mit Banken und sonstigen Gläubigern
  • Beitritt im Teilungsversteigerungsverfahren
  • Geltendmachung von Ansprüchen aus Grundpfandrechten

Zwangsvollstreckungsrecht

Juristischer Beistand ist auch sinnvoll und häufig erforderlich in dem nachgelagerten Verfahren der Zwangsräumung und Räumungsvollstreckung. Schutzanträge nach § 765 a ZPO (Suizid, Gefahr für Leib und Leben, Doppelter Umzug) bedürfen einer sorgfältigen Vorbereitung.

Recht haben, Recht bekommen, Recht durchsetzen: Häufig liegen die tatsächlichen Schwierigkeiten der Gläubiger auf der letzten Stufe. Renitente und findige Schuldner entziehen sich mit teilweise abenteuerlichen Mitteln und einer erstaunlichen Widerspenstigkeit ihren Verpflichtungen. Forderungen werden durch dieses Verhalten häufig faktisch wertlos.

Zur effektiven Durchsetzung von schwierig einzutreibenden Forderungen bedarf es daher einer individuellen, einzelfallbezogenen juristischen Beratung (Kosten-Nutzen-Chancen-Analyse). Klaus Hessel erstellt Ihnen maßgeschneiderte, individuelle Konzepte, die den wirtschaftlichen Verlust ihrer Forderungen verhindern. Ferner ist insbesondere dann anwaltliche Hilfe vonnöten, falls Sie Opfer einer ungerechtfertigten Zwangsvollstreckungsmaßnahme werden, zum Beispiel wenn jemand wegen einer fremden Forderung in ihr Eigentum vollstreckt oder bestimmte Inkassounternehmen, insbesondere unter Ausnutzung körperlich wirkenden Zwangs zur Zahlung anhalten.

Als besonderen Service bietet Herr Hessel einen “Honorar-Airbag”: Die Honorarkosten werden im Vorfeld genau festgelegt und damit negative Kostenüberraschungen für die Mandanten vermieden.

Rechtsanwalt Klaus F. Hessel berät und vertritt Sie im Zwangsvollstreckungsrecht insbesondere bei:

  • außergerichtlichen Mahnverfahren
  • Durchführung gerichtlicher Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Gerichtsvollzieher, richterlicher Pfändungs- und Überweisungsbeschluss [“Kontenpfändungen”], Zwangsversteigerungen) aus Vollstreckungstiteln
  • Abwehr von Zwangsvollstreckungen (Inkasso, Vollstreckung wegen einer fremden Forderung in ihr Eigentum).

Sprachen:

  • Deutsch

Vita

Klaus F. Hessel, 1952 in Legden geboren, studierte in Münster und Freiburg Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat leistete er in Osnabrück und Oldenburg.

Herr Hessel ist seit dem 28.10.1980 als Rechtsanwalt zugelassen und tätig.

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Klaus Hessel

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