Klaus Hessel
Rechtsanwalt Klaus F. Hessel ist Spezialist für Zwangsversteigerung, Zwangsvollstreckung, sowie Teilungsversteigerung und Ihr Ansprechpartner auf diesen Gebieten.
Die Kanzlei
Kanzlei Hessel berät und vertritt überwiegend Privatleute bundesweit ausschließlich im Zwangsversteigerungsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht.
Die Einzelkanzlei Hessel in Leichlingen wurde im Oktober 1980 von Rechtsanwalt Klaus Hessel direkt nach seiner Zulassung zur Anwaltschaft gegründet.
Gleich zu Beginn der Betreuung werden die Mandanten über die zu erwartenden Gerichtskosten und das fällige Anwaltshonorar aufgeklärt. Bei Bedarf bestehen Kontakte zu Steuerberatern, Notaren sowie zu auf andere Rechtsgebiete ausgerichteten Kollegen.
Beratungstermine können mit dem Sekretariat oder Herrn Hessel vereinbart werden. Feste Bürozeiten gibt es für die Terminvereinbarung nicht. Die Termine können bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb üblicher Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten liegen.
Sie finden die Büroräume der Kanzlei Hessel im Zentrum von Leichlingen in der Nähe der Einkaufsstraße. Ein Parkplatz ist direkt neben dem Gebäude. Ferner ist der Leichlinger Bahnhof etwa siebenhundert Meter entfernt.
Rechtsgebiete
- Inkasso 50
- Zwangsvollstreckungsrecht 0
Zwangsversteigerungsrecht und Teilungsversteigerungsrecht
Ihr kompetenter Partner in Nordrhein-Westfalen und ganz Deutschland in schwierigen Zeiten
Noch nie gab es so viele Zwangsversteigerungen wie heute. Die Ursachen sind vielfältig: Arbeitslosigkeit, bei Selbstständigen eine schlechte Zahlungsmoral der Kunden, ungünstige Finanzierungen, Trennung oder Scheidung. In solchen Situationen ist es entscheidend, einen verlässlichen und erfahrenen Rechtsbeistand an seiner Seite zu haben.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Zwangsversteigerungsrecht
Insbesondere Schuldner sind im Zwangsversteigerungsverfahren und während des Zwangsversteigerungstermins auf juristische Unterstützung angewiesen. Fachbegriffe wie geringstes Gebot, Bargebot, Zuschlag, Zuschlagsverkündungstermin, Verkehrswert, Bietstunde, Sicherheitsleistung und Beitritt können ohne fundierte Erklärung schnell zur Verunsicherung führen.
Wussten Sie, dass Rechtspfleger laut Bundesgerichtshof weder als gesetzliche Richter anzusehen sind noch verpflichtet sind, Schuldnern rechtliche Hinweise zu geben? Deshalb ist eine persönliche und ausführliche Beratung unerlässlich. Wir helfen Ihnen, die relevanten gesetzlichen Vorschriften gemäß Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG), Rechtspflegergesetz (RPflG) und Zivilprozessordnung (ZPO) zu verstehen und auf Ihren individuellen Fall anzuwenden.
Unser Leistungsangebot im Zwangsversteigerungsrecht und Teilungsversteigerungsrecht
Nicht nur Schuldner, sondern auch Gläubiger, Mieter, Bieter und Ablösungsberechtigte können von einer Zwangsversteigerung betroffen sein. Aufgrund der Komplexität und der individuellen Besonderheiten jedes Falls ist eine professionelle Beratung entscheidend, um Ihre Rechte zu wahren und Nachteile zu vermeiden.
Rechtsanwalt Klaus F. Hessel ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für:
– Vertretung von Gläubigern, Schuldnern, Bietern und Ablösungsberechtigten im Zwangsversteigerungsverfahren, einschließlich der Wahrnehmung des Versteigerungs- und Verteilungstermins.
– Stellung von Einstellungsanträgen und Einlegung von Rechtsbehelfen.
– Anträge auf abweichende Versteigerungsbedingungen.
– Außergerichtliche Verhandlungen mit Banken und sonstigen Gläubigern.
– Beitritt im Teilungsversteigerungsverfahren.
– Geltendmachung von Ansprüchen aus Grundpfandrechten.
Zwangsvollstreckungsrecht – Wir setzen Ihr Recht durch
Auch im nachgelagerten Verfahren der Zwangsräumung und Räumungsvollstreckung ist juristischer Beistand häufig erforderlich. Schutzanträge nach § 765a ZPO*(z. B. bei Suizidgefahr, Gefahr für Leib und Leben, doppelter Umzug) müssen sorgfältig vorbereitet werden.
Effektive Forderungsdurchsetzung
Recht haben, Recht bekommen, Recht durchsetzen: Oft liegen die eigentlichen Herausforderungen für Gläubiger in der letzten Phase. Renitente Schuldner entziehen sich mitunter ihren Verpflichtungen durch kreative Methoden und erstaunliche Widerspenstigkeit. Solches Verhalten kann Forderungen faktisch wertlos machen.
Für die effektive Durchsetzung schwierig einzutreibender Forderungen benötigen Sie eine individuelle, einzelfallbezogene juristische Beratung. Rechtsanwalt Klaus F. Hessel entwickelt maßgeschneiderte Konzepte, um den wirtschaftlichen Verlust Ihrer Forderungen zu verhindern.
Sollten Sie Opfer einer ungerechtfertigten Zwangsvollstreckungsmaßnahme werden – etwa wenn in Ihr Eigentum wegen einer fremden Forderung vollstreckt wird oder bestimmte Inkassounternehmen unzulässigen Druck ausüben – ist schnelle und kompetente anwaltliche Hilfe unerlässlich.
Transparenz dank Honorar-Airbag
Als besonderen Service bieten wir Ihnen einen „Honorar-Airbag“: Die Honorarkosten werden im Vorfeld genau festgelegt. So vermeiden wir negative Kostenüberraschungen und Sie behalten stets den Überblick.
Unsere Leistungen im Zwangsvollstreckungsrecht
Rechtsanwalt Klaus F. Hessel berät und vertritt Sie im Zwangsvollstreckungsrecht, insbesondere bei:
– Außergerichtlichen Mahnverfahren.
– Durchführung gerichtlicher Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie Gerichtsvollzieher, richterlicher Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (z. B. Kontenpfändungen), Zwangsversteigerungen aus Vollstreckungstiteln.
– Abwehr von Zwangsvollstreckungen, etwa wenn wegen einer fremden Forderung in Ihr Eigentum vollstreckt wird.
Warum Sie uns vertrauen können
Mit langjähriger Erfahrung und fundiertem Fachwissen im Zwangsversteigerungsrecht und Teilungsversteigerungsrecht stehen wir Ihnen zur Seite. Wir verstehen Ihre Sorgen und setzen uns mit vollem Engagement für Ihre Anliegen ein.
Kontaktieren Sie uns jetzt (Siehe linke Seite)!
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre rechtlichen Herausforderungen meistern. Rechtsanwalt Klaus F. Hessel ist für Sie da.
Sprachen:
- Deutsch
Vita
Klaus F. Hessel, 1952 in Legden geboren, studierte in Münster und Freiburg Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat leistete er in Osnabrück und Oldenburg.
Herr Hessel ist seit dem 28.10.1980 als Rechtsanwalt zugelassen und tätig.
Bloß Finger weg von diesem Anwalt!
Leider eine ganz schlechte Erfahrung mit dem Anwalt gemacht: Ich habe ihm nach über drei Monaten wegen des mangelnden Vertrauens in die Qualität seiner Arbeit das Mandat entzogen. Er war über die ganze Zeit zu passiv gewesen und hatte kaum einen „Biss“ entwickelt. Als es aber zur Rechnungstellung an mich kam, da hatte er plötzlich die Energie, die Vorstellungskraft und das Durchsetzungsvermögen. Fazit: Bloß Finger weg von diesem Anwalt!