Kai Schäfer
Rechtsanwalt Kai Schäfer bietet umfassende Rechtsberatung in den Bereichen Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Verkehrszivilrecht und Werkvertragsrecht.
Kai Schäfer wurde 1960 in Bernau am Chiemsee geboren. Nach dem Abitur studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Würzburg und an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Den Referendardienst absolvierte Herr Schäfer in Rosenheim und Traunstein. Seit 1989 ist der Volljurist als Rechtsanwalt zugelassen und als solcher tätig.
Rechtsanwalt Kai Schäfer sieht in der Lösung von Rechtsproblemen eine persönliche Herausforderung. Er schätzt den täglichen Umgang mit Menschen und die Materie Recht. Der Jurist versteht sich als Diplomat und sieht seine Stärken in Verhandlungsgeschick mit der Gegenseite und in der Abwägung der jeweiligen Interessen, um im Ergebnis stets die optimalen Lösungen für seine Mandanten zu erreichen.
Die Kanzlei
Die Rechtsanwaltskanzlei Haubner, Schäfer & Partner berät ihre Klienten in den Bereichen Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Verkehrszivilrecht und Werkvertragsrecht.
Die Kanzlei wurde 1970 gegründet und war früher eine reine Steuerkanzlei. Seit 1990 besteht sie als Partnergesellschaft unter Beteiligung von fünf gleichberechtigten Partnern mit Kai Schäfer als Rechtsanwalt und vier Steuerberatern. Die Kanzlei beschäftigt über 40 Mitarbeiter und kann in enger Zusammenarbeit zwischen dem Volljuristen und den Steuerberatern eine umfassende Rechtsberatung bei Berücksichtigung aller steuerlichen Aspekte gewährleisten. Diese wirtschaftliche und rechtliche Beratung “in einem Haus” ist sehr vorteilhaft für die Bearbeitung von Mandaten.
Sie finden die Büroräume der Kanzlei in Willing, einem ländlichen Ortsteil von Bad Aibling. Willing ist nur circa fünf Minuten Fahrtweg von der Autobahnabfahrt Bad Aibling entfernt. Parkmöglichkeiten stehen ausreichend vor der Haustür der Kanzlei zur Verfügung.
Das Sekretariat vereinbart während der Bürozeiten Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr gerne Beratungstermine. Bei Bedarf führt Rechtsanwalt Kai Schäfer selbstverständlich auch Termine vor Ort beim Mandanten und außerhalb der genannten Zeiten durch.
Rechtsgebiete
- Arbeitsrecht 50
- Erbrecht
- Gesellschaftsrecht
- Verkehrsrecht
- Vertragsrecht
Gesellschaftsrecht
Überdies bearbeitet der Rechtsanwalt Mandate im Gesellschaftsrecht. Als Mandant von Kai Schäfer können Sie bei einer Gesellschaftsgründung eine detaillierte Beratung erwarten hinsichtlich der Rechtsformwahl von GbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts), GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), OHG (offene Handelsgesellschaft), KG (Kommanditgesellschaft), GmbH & Co KG et cetera. Herr Schäfer steht Ihnen mit seinem Rat um stille Beteiligung, Kommanditbeteiligung, Haftung der Gesellschafter, Eintritt in die Gesellschaft bei vorhandenen Bankkrediten, Risiko und so weiter zur Verfügung und wird Ihnen alle möglichen rechtlichen Konsequenzen aufzeigen.
Erbrecht
Außerdem wird Rechtsanwalt Schäfer im Erbrecht für seine Mandanten tätig. Hier steht der Volljurist zur Verfügung für eine erbrechtliche Beratung und die Gestaltung von Erbvertrag, Testament, Ehegattentestament, Nachlassregelung, Vorsorgeregelung, Patiententestament und Nachfolgeregelung. Sofern Sie als potentieller Erblasser Ihren Erben schon vor Eintritt des Erbfalles Vermögensgüter zukommen lassen wollen, wird Herr Schäfer die vorweggenommene Erbfolge für Sie regeln. Im Fall einer Erbschaft ist es ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der die Erbauseinandersetzung zwischen den Hinterbliebenen regelt. Im Erbfall kommt es fast unvermeidbar zu Streitigkeiten zwischen den Erben. Herr Schäfer vertritt Ihre Interessen als hinterbliebene Angehörige und sichert Ihre Ansprüche. Obendrein können Sie den Rechtsanwalt in Anspruch nehmen bei Problemen mit dem sogenannten Pflichtteilsanspruch. Bestimmte Personen, wie zum Beispiel die Kinder des Erblassers, sind hiernach berechtigte Personen, die Anspruch auf einen festen Pflichtteil an der Erbmasse haben. Bei Differenzen hierüber berechnet der Jurist Ihren Erbanteil und setzt Ihren Anspruch gegenüber den anderen Erben durch. Zudem kann eine Erbschaftsausschlagung relevant werden. Kai Schäfer nimmt eine Prüfung der Sachlage vor, um seinen Mandanten bei der Entscheidung zur Seite zu stehen, den Erbschein zu beantragen oder aber die Erbschaft besser auszuschlagen.
Verkehrsrecht
Der Volljurist übernimmt auch Mandate im Verkehrszivilrecht. In diesem Bereich können Sie Herrn Schäfer bei der Unfallschadenregulierung in Anspruch nehmen. Er befasst sich mit der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall. Wenn Sie Beteiligter oder Geschädigter eines Unfalls sind, sollten Sie in jedem Fall einen Rechtsanwalt aufsuchen. Ohne anwaltlichen Rat werden Sie in der Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung Ansprüche verlieren. Kai Schäfer steht Ihnen zur Seite bei einem Unfallschaden mit oder ohne Personenschaden. Zur Regulierung Ihrer Schadenspositionen macht er für Sie Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend. Des Weiteren nimmt Ihnen Herr Schäfer die lästige Auseinandersetzung mit der Gegenpartei und ihrer Versicherung um Haftung, Schuldfrage und Verantwortlichkeit ab und wird diesbezüglich Ihre Rechtsvertretung übernehmen.
Werkvertragsrecht
Ein weiterer Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit liegt im Werkvertragsrecht. Hier bietet er juristischen Rat und Interessenvertretung an, wenn sich Unternehmer, Subunternehmer oder am Bau beteiligte Handwerker mit Bauherr oder Besteller des Werkes streiten. Der Rechtsanwalt klärt alle rechtlichen Fragen um Gewährleistung, Garantie, Schadensersatz, Mängelbeseitigung, Rücktritt vom Vertrag, Abnahme und so weiter. Kai Schäfer wird insbesondere im privaten Baurecht anwaltlich tätig. Er berät Sie bezüglich Inhalt und Abschluss von Bauvertrag und Bauträgervertrag. Schon während der Bauausführung kann sich ein Mangel an der Bausache zeigen, der es notwendig macht, einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Der Jurist steht Ihnen in solchen Fällen bei der Klärung mit der Gegenseite hinsichtlich Ursache, Verantwortlichkeit und Umfang der Mängel zur Verfügung und macht die Ihnen zustehenden Ansprüche auf Nachbesserung, Schadensersatz et cetera für Sie geltend.
Außerdem übernimmt Herr Schäfer auch die Forderungsdurchsetzung für Unternehmen und Privatpersonen. Er leitet für die ausstehenden Forderungen das Mahnverfahren ein und wird gegebenenfalls die gerichtliche Auseinandersetzung um die ausstehenden Forderungen für den Gläubiger führen und im Anschluss Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten.
Fachanwalt Arbeitsrecht
Kai Schäfer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Hier wird Kai Schäfer insbesondere im Individualarbeitsrecht für seine Mandanten tätig. Dieses Gebiet regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Bevor Sie einen Arbeitsvertrag abschließen, ist es sinnvoll, diesen von Herrn Schäfer auf Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten überprüfen zu lassen. Während eines Arbeitsverhältnisses können sich zwischen den Arbeitsvertragsparteien Streitigkeiten ergeben über Arbeitsvergütung, Urlaub, Arbeitszeit, Teilzeitregelung, Befristung eines Arbeitsvertrages, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Zeugnis, Mutterschutz oder Schwerbehinderung (SGB IX). Der Rechtsanwalt wird die Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einer rechtlichen Lösung zuführen. Außerdem können Sie Herrn Schäfer in Anspruch nehmen bei einer Abmahnung oder Änderungskündigung, die meist Vorboten einer Kündigung sind. Hat Ihr Arbeitgeber bereits eine betriebsbedingte Kündigung, ordentliche Kündigung oder fristlose Kündigung ausgesprochen, übernimmt der Arbeitsrechtler Ihre Interessenvertretung und wird gegebenenfalls zur Durchsetzung Ihrer Rechte eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben. Bei Fragen um Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Abfindung et cetera können Sie sich ebenso an Kai Schäfer wenden.
Sprachen:
- Deutsch
- Englisch
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