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Jürgen Wahl Hanau

Jürgen Wahl ist Fachanwalt für Medizinrecht sowie Fachanwalt für Versicherungsrecht und berät seine Mandanten zudem bei der Approbation bis zur Praxisübergabe, bei Problemen mit einer privaten Versicherung oder der gesetzliche Krankenversicherung sowie nach einem Verkehrsunfall.

Der Jurist spricht fließend Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Russisch.

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Rechtsgebiete

  • Medizinrecht 50
  • AGB-Recht 0
  • Verkehrsrecht 0
  • Versicherungsrecht 0

Sozialversicherungsrecht

Im Sozialversicherungsrecht betreut Herr Wahl vorrangig im Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V). In diesem Rechtsgebiet kann Beratungsbedarf für gesetzlich versicherte Patienten, Verbände und Unternehmen sowie Krankenkassen selbst entstehen. Das Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung ist höchst komplex, da es an die Stelle eines freien Marktes ein staatlich reguliertes System für die Erbringung und Nachfrage einer Gesundheitsleistung setzt. Der Beratungsbedarf variiert dabei nach der Perspektive des jeweiligen Teilnehmers, ob als Anbieter, Nachfrager oder Kostenträger.

Rechtsanwalt Wahl berät und vertritt Patienten bei allen Fragen rund um die Leistungserbringung und Kostenübernahme der medizinischen Leistungen, auf die der Versicherte nach §§ 27, 28, 12, 2 SGB V Anspruch hat.

Unternehmen oder Unternehmensverbände bedürfen insbesondere der rechtlichen Beratung hinsichtlich der vielfältigen und komplexen Möglichkeiten ihre Produkte und Dienstleistungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung anbieten und erbringen zu dürfen. In diesen Kontext gehören insbesondere die Selektivverträge zwischen den einzelnen Krankenkassen oder ihren Verbänden mit den Leistungserbringern und die Frage der Geltung des Vergaberechts und Wettbewerbsrechts in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Auch in diesem Bereich ist Herr Wahl Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Verkehrsrecht

Bei Verkehrsunfällen kommt zumeist die gegnerische Haftpflichtversicherung für den Schaden auf. Doch Vorsicht! Viele Versicherer rechnen falsch ab, wenn sich der Unfallgegner keinen Rechtsanwalt nimmt. Es werden unzulässige Abzüge vorgenommen oder Belege und Beweise eingefordert, die für die Schadensabwicklung nicht notwendig sind. Wer keinen Rechtsanwalt hinzu zieht, gibt zu erkennen, dass er einen Rechtsstreit scheut. Im Übrigen machen Sie Versicherungen natürlich nicht freiwillig auf weitere Schadenspositionen aufmerksam, die Sie ersetzt verlangen könnten. Nach einem Verkehrsunfall kann Rechtsanwalt Jürgen Wahl zum Beispiel Fahrtkosten zur Werkstatt, zum Gutachter oder ins Krankenhaus, Gutachterkosten, entgangene Freizeit, versäumten Urlaub oder verdorbene Urlaubsfreunden, langfristige Verletzungen und Schmerzen, Heilbehandlungen und Medikamente, Porto und Telefonkosten, Rechtsanwaltskosten, erhöhte Versicherungsprämien (meist über Jahre), entgangener Gewinn, Werteinbußen des geschädigten Gegenstandes, Mietkosten für eine Ersatzsache (meist Mietwagen), entgangene Gebrauchsvorteile / Genussmöglichkeiten, Ersatz bei Verletzung eines haushaltsführenden Familienmitgliedes (Haushaltsführungskosten) oder Ersatz für den Verlust der Arbeitskraft oder der Erwerbsfähigkeit bei der gegnerischen Versicherung geltend machen.Fachanwalt Medizinrecht

Rechtsanwalt Jürgen Wahl ist bundesweit sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in allen Bereichen des Medizinrechts tätig. Er berät und vertritt Ärzte in allen Fragen rund um das Arztrecht, Arzthaftungsrecht einschließlich Vertragsarztrecht (Kassenarztrecht) sowie bei Plausibilitätsprüfungen. Auch bei der Vertretung und Prozessführung von sogenannten „Kunstfehlern” kann er eine langjährige Erfahrung und eine Vielzahl bereits erfolgreich geführter Gerichtsverfahren auf diesem Gebiet vorweisen. Im Bereich der Arzthaftung kann ein Schadensersatzanspruch zum einen auf einen Behandlungsfehler gestützt werden. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt, eine Pflegekraft eines Krankenhauses oder eine Helferin eines niedergelassenen Arztes vorsätzlich oder fahrlässig gegen die anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst verstößt, also fehlerhaft behandelt. Maßstab für die ärztliche Kunst ist dabei der besonnene und gewissenhaft arbeitende Arzt des jeweiligen Fachgebiets.

Zum anderen kommt ein Schadensersatzanspruch des geschädigten Patienten dann in Betracht, wenn der Arzt den Patienten nicht oder nicht ausreichend über Nutzen und Risiken eines vorgesehenen Eingriffs oder mögliche Folgen einer Nichtbehandlung aufgeklärt hat. Für die Aufklärung ist das persönliche Gespräch mit dem Patienten unerlässlich. Eine fehlerhafte Aufklärung stellt also einen eigenständigen Haftungstatbestand dar und führt ebenso wie eine fehlerhafte Behandlung zur Haftung des Arztes oder des Krankenhausträgers für die dem Patienten entstandenen Schäden. Im Falle eines Behandlungsfehlers und/oder Aufklärungsfehlers stehen dem geschädigten Patienten Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche zu.

Im Bereich der Arzthaftung wird Rechtsanwalt Wahl tätig für Ärzte und Haftpflichtversicherer, die sich Ansprüchen ausgesetzt sehen, als auch für Patienten, die Ansprüche geltend machen. Bei größeren Personenschäden liegt der Schwerpunkt der Fallbearbeitung häufig auf medizinischem Gebiet, wobei es unerheblich ist, woraus der Schadensfall resultiert (zum Beispiel aus einem Verkehrsunfall).

Fachanwalt Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht ist ein weiterer zentraler Punkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Jürgen Wahl. Versicherungen bieten Schutz vor bestimmten Risiken. Allen Sparten ist gemein, dass der Inhalt der Verträge im Wesentlichen durch die Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) bestimmt wird. Wichtige Risiken, die häufig versichert werden, sind beispielsweise Gebäude, Feuer, Sturm, Leitungswasser, Hausrat, Haftpflicht, Kasko, Leben, Rente, Berufsunfähigkeit, Unfall, Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Denknotwendig stehen sich in Versicherungsfällen zwei sehr ungleiche Partner gegenüber, nämlich die professionelle Versicherungsgesellschaft auf der einen Seite und der/die versicherte Laie auf der anderen Seite. Es besteht nicht nur ein erhebliches Wissensgefälle, sondern auch die Interessenlage beider Seiten ist gegensätzlich: Der Versicherte will die ihm versprochene Versicherungsleistung, in der Regel Geld. Für die Gesellschaft stellt sich ein Schadenfall ihres Kunden naturgemäß als eigener Vermögensschaden dar. In allen Sparten prüft eine spezielle Abteilung, bevor eine Zahlung geleistet wird, ob und in welcher Höhe gemäß den AVB gezahlt wird. Es ist kaum zuverlässig bekannt, wieviele Ansprüche bezahlt und wieviele abgelehnt werden. Tatsache ist, dass Ablehnungen oftmals hingenommen werden. Der/die Versicherte gibt auf, anstatt den Fall konsequent durch einen unabhängigen Experten im Versicherungsrecht prüfen zu lassen, vielleicht auch aus Angst vor weiteren Kosten. Dadurch wird oft auf namhafte Ansprüche verzichtet. Sie sollten daher nicht zögern, sich der Hilfe von Jürgen Wahl zu bedienen. Auf diese Weise sind objektiv richtige Beratung sowie Realisierung der berechtigten Ansprüche aus Versicherungen gewährleistet.

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Vita

Jürgen Wahl, geboren 1977 in Hanau, studierte an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität in Würzburg Rechtswissenschaft mit Begleitstudium im Europarecht. Darüber hinaus absolvierte er zusätzlich ein Doppelstudium der Philosophie und Musikwissenschaft (Magister) sowie ein Zusatzstudium Journalismus und Recht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Nach dem Rechtsreferendariat in den Landgerichtsbezirken Aschaffenburg und Hanau folgten 2006 die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft sowie die Gründung der eigenen Kanzlei. Zur Schärfung seines Profils absolvierte Herr Wahl eine Zusatzausbildung zum Mediator an der European School of Governance (EUSG) sowie an der Akademie für Wirtschaftsmediation und Verhandlungsmanagement (AWMV) in Berlin. Jürgen Wahl ist seit 2011 berechtigt die Bezeichnung „Fachanwalt für Medizinrecht" zu führen. Ferner wurde ihm 2013 der Titel „Fachanwalt für Versicherungsrecht" verliehen.

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