Sprachen:
- Deutsch
Joachim Weiss
Rechtsanwalt Weiss berät Sie bei Problemen aus den Rechtsgebieten Familienrecht und Verkehrsrecht.
Rechtsgebiete
- Familienrecht 50
- Unterhaltsrecht
- Verkehrsrecht
Fachanwalt Familienrecht
Im Familienrecht können Sie den Fachanwalt mit Ihrer Ehescheidung und deren Folgesachen betrauen. Nach einer Trennung ergeben sich immer Streitigkeiten um Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Getrenntlebendenunterhalt und Nachscheidungsunterhalt. Der Jurist zeigt Ihnen Ihren Unterhaltsanspruch auf und verhilft Ihnen zur Durchsetzung gegenüber der anderen Partei. Er klärt darüber hinaus die Vermögensauseinandersetzung und Uneinigkeiten um Ehewohnung, Hausrat, gemeinsames Bankkonto sowie Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht (Zugewinnausgleich). Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, sollten Sie Herrn Weiss konsultieren, um vernünftige Regelungen zu erarbeiten um Sorgerecht, Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Zum Wohle der Kinder sollte der Familienfrieden durch einvernehmliche Lösungen weitgehend erhalten bleiben. Auch bei Fragen des Elternunterhaltes (Ansprüche des Sozialamtes für Heimunterbringung) ist der Familienrechtler ein kompetenter Ansprechpartner.
Fachanwalt Verkehrsrecht
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht steht Herr Weiss Ihnen bei einem Verkehrsunfall mit Rat und Tat zur Seite, bei der Abwicklung von materiellen Schadenpositionen aber auch bei der Geltendmachung von Schmerzensgeld. Er vertritt Sie als Verteidiger in Bußgeldstrafsachen und Verkehrsstrafsachen und berät sie bei Problemen rund um das Recht der Fahrerlaubnis sowie des Versuchicherungsrechts der Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung. Auf dem Gebiet des Verkehrsrechts ist Herr Weiss Vertragsanwalt des ADAC und arbeitet hier eng mit der juristischen Zentrale dieser größten deutschen Interessengemeinschaft für Autofahrer zusammen.
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Vita
Joachim Weiss wurde 1960 in Duisburg geboren. Er studierte an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster Rechtswissenschaften und Geschichte und absolvierte anschließend sein Rechtsreferendariat im Bezirk des Landgerichts Duisburg. Seit 1990 ist herr Weiss als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist Fachanwalt für Familienrecht und Verkehrsrecht und zusätzlich Notar.Es gibt noch keine Bewertungen. Schreiben Sie selbst die erste Bewertung!