Joachim Staab - aus Amsterdam, Niederlande auf rechtsanwalt.com
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Joachim Staab

Rechtsanwalt Joachim Staab berät Sie im Handelsrecht, im Transportrecht, im AGB-Recht, im Prozessrecht und bei Schiedsverfahren.

Her Staab kennt  aufgrund seiner Zulassungen als Rechtsanwalt und als advocaat sowie seiner Erfahrungen in den Märkten von Deutschland und den Niederlanden die Handelskulturen beider Länder sehr gut und ist damit der ideale Partner für Vertragsverhandlungen und Gerichtsverhandlungen. 

 

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Joachim Staab - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • AGB-Recht 50
  • Handelsrecht
  • Prozessrecht
  • Schiedsverfahren
  • Transportrecht

Transportrecht

Ein Schwerpunkt von Rechtsanwalt Staab ist das Transportrecht. Das Transportrecht beinhaltet als Teil des Handelsrechts die gesetzlichen Regelungen über den Transport von Gütern. Dies umfasst den Transport zu Luft (Luftfracht), zu Wasser (Schiffstransport) und zu Land (Eisenbahntransport und Straßengütertransport). Abzugrenzen ist dabei jedoch der Personentransport. Dieser wird nicht vom Transportrecht geregelt. Das Transportrecht regelt diverse Vertragstypen, unter anderem den Speditionsvertrag und den Frachtvertrag.

Herr Staab berät hier vor allem bei der Vertragsgestaltung und vertritt Sie vor Gericht. Er besitzt sehr viel Erfahrung in der Prozessführung, sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden. Er besitzt zudem einen niederländischen Fachanwaltstitel im Transportrecht.

Ebenso gehört das Verhandeln mit Geschäftspartnern zu seinen Aufgaben. Hier hilft ihm seine Erfahrung besonders. Seine Kenntnisse über die verschiedenen Handelskulturen helfen ihm für Sie die idealen Bedingungen für Ihre Geschäfte zu erhalten.

Handelsrecht

Die Regelungen des Handelsrechts betreffen im Wesentlichen die Rechtsbeziehungen eines Kaufmanns zu seinen Geschäftspartnern. Es ist das Sonderrecht des Kaufmanns. Unter Handelsrecht im engeren Sinne versteht man das im Handelsgesetzbuch (HGB) und seinen Nebengesetzen geregelte Recht.

Herr Staab berät im Handelsrecht, neben dem Transportrecht, vor allem in Fällen von grenzüberschreitenden Kauf- sowie Vertragshändler-, Handelsvertreter- und Franchiseverträgen. Dabei hat er seinen Schwerpunkt auf deutsches Handelsrecht, niederländisches Handelsrecht und den zwischen diesen beiden Ländern stattfindenden Handelsverkehr gelegt.

Rechtsanwalt Staab erstellt regelmäßig Vertriebshändlerverträge und die dazugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Dabei kennt er die deutschen und niederländischen gesetzlichen Rahmenbedingungen gleichermaßen und ist daher Ansprechpartner für Unternehmer aus  beiden Ländern. Ebenso behält Herr Staab immer die aktuelle Rechtsprechung im Blick, um neue Entwicklungen mit in die Vertragsgestaltungen einfließen zu lassen.

Neben Erfahrungen im deutsch-niederländischen Handelsrecht kennt Herr Staab sich sehr gut im UN-Kaufrecht, auch Wiener Kaufrecht genannt, aus.

AGB-Recht

Das AGB-Recht ist das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Es ist Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). AGB sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen. Diese sollen bei späteren Abschlüssen von Verträgen, neben den einzelnen Vertragsinhalten, die Rahmenbedingungen für den Vertragsabschluss vorgeben. Dabei ist wichtig, dass keine Vertragspartei von der anderen durch die AGB unangemessen Benachteiligt wird. Ist dies der Fall, kann es dazu kommen, dass Teile der AGB oder auch die gesamten AGB unwirksam sind und damit nicht Bestandteil des Vertrages werden.

Rechtsanwalt Staab arbeitet mit Ihnen gemeinsam an der Erstellung von für Sie entsprechend passenden AGB und sorgt dafür, dass diese rechtlich Wirksam sind. Dabei arbeitet er eng mit Ihnen zusammen, um die für Sie idealen Bedingungen im Rahmen des rechtlich möglichen zu erstellen. Daneben ist er auch der richtige Partner für die Prüfung von AGB, sollten Sie der Meinung sein, dass Sie in einer Form benachteiligt werden, die über ein angemessenes Maß hinausgeht und damit rechtlich unwirksam sein könnte.

Prozessrecht

Ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwalt Staab ist das Prozessrecht. Das Prozessrecht behandelt alle Regelungen, die die Voraussetzung für die gerichtliche Durchsetzung von Rechten festlegen. Dabei hat jedes Rechtsgebiet (z.B. Zivilrecht oder Strafrecht) seine eigene Prozessordnung (Zivilprozessordnung oder Strafprozessordnung).

Herr Staab besitzt viel Erfahrung im Bereich der Prozessführung. Da er sowohl in Deutschland als Rechtsanwalt als auch in den Niederlanden als advocaat zugelassen ist, besitzt er Erfahrungen vor Gerichten in beiden Ländern. Er kennt die Gepflogenheiten vor den Gerichten in Deutschland und den Niederlanden und ist deshalb ein ausgezeichneter Ansprechpartner, wenn es sich um Rechtsstreits in diesen Ländern oder auch um grenzüberschreitende Gerichtsverfahren handelt.

Schiedsverfahren

Ein Schiedsverfahren ist ein Mittel zur Beilegung von rechtlichen Streits. Es ist ein Verfahren, welchem, ähnlich wie bei einem normalen Gerichtsverfahren, ein bis drei Schiedsrichter vorsitzen. Diese Schiedsverfahren sind jedoch außergerichtlich, d.h. sie sind nicht Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Obwohl sie außergerichtlich sind, sind die Entscheidungen der Schiedsgerichte, die Schiedssprüche,  jedoch grundsätzlich rechtlich bindend.

Schiedsgerichtsverfahren sind ein weiterer Arbeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Staab. Er ist aufgrund seiner Erfahrung ein exzellenter Ansprechpartner, um die Verhandlungen während eines Schiedsgerichtsverfahrens zu betreuen. So hat er bereits Schiedsgerichtsverfahren vor dem Niederländischen Schiedsinstitut (NAI) und Verfahren über die Provision und den Ausgleichsanspruch von Handelsvertretern betreut. Auch in seinem Schwerpunkt Transportrecht hat er bereits Schiedsverfahren betreut, so z.B. das Fenex-Schiedsverfahren hinsichtlich der Haftung des Frachtführers/Spediteurs.

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Vita

Joachim Staab hat an den Universitäten Regensburg und Köln sein Rechtsstudium abgeschlossen und wurde 2001 zum Rechtsanwalt zugelassen. Weiterhin hat er ein Studium des europäischen Rechts an der Universität von Lüttich absolviert. Er ist seit 2006 in den Niederlanden als advocaat zugelassen. Zudem hat er einen niederländischen Fachanwaltstitel für Transportrecht von der Grotius Academie in Nimwegen.

Rechtsanwalt Staab tritt regelmäßig als Dozent auf, z.B. bei der deutsch-niederländischen Handelskammer.

Er ist Mitglied in der Vereinigung für Vertragshändler, Franchise- und Handelsvertreterrrecht (DFA), der deutschen Gesellschaft für Vertriebsrecht e.V., in der deutsch-niederländischen Anwaltsvereinigung, in der deutschen Gesellschaft für Transportrecht e.V., der niederländischen Vereinigung für See- und Transportrecht und dem International Distribution Institute. Außerdem war er von 2012 bis 2014 Mitglied des Vorstands von Van Diepen Van der Kroef Advocaten.

Herr Staab spricht Niederländisch, Deutsch, Englisch und Französisch

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Joachim Staab

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