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Joachim Schmidt

Rechtsanwalt Joachim Schmidt bietet Rechtsberatung in den Tätigkeitsschwerpunkten Erbrecht, Familienrecht, gewerblicher Rechtsschutz, Verwaltungsrecht (Baurecht, Ausländerrecht, Hochschulzulassung) und Allgemeines Zivilrecht.

Herr Schmidt korrespondiert auch in Englisch.

An seinem Beruf schätzt Joachim Schmidt den täglichen Umgang mit Menschen und sieht eine persönliche Herausforderung darin, Lösungen für die juristischen Probleme seiner Mandanten zu finden. Seine Stärken liegen in präziser Sachverhaltserfassung und deren Umsetzung in eine juristische Vorgehensweise, die im Ergebnis zukunftstragende und wirtschaftlich sinnvolle Ziele für seine Klienten erreicht.

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Joachim Schmidt - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Ausländerrecht 50
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Privatrecht
  • Verwaltungsrecht

Erbrecht

Rechtsanwalt Joachim Schmidt berät Sie professionell und individuell im Erbrecht. Hier kann der Wille des Erblassers individuell und abseits der gesetzlichen Erbfolge festgelegt werden. Das vermeidet unerwünschte Ergebnisse und Erbstreitigkeiten. Das Erbrecht regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung, Erbschein und Pflichtteil sind wesentliche Bereiche des Erbrechts, nicht zu vergessen das Erbschaftsteuerrecht. Im Erbrecht kommt es nicht selten zu lang andauernden Auseinandersetzungen. Infolgedessen sollte eine anwaltliche Beratung bereits frühzeitig erfolgen, um die gewünschten Anordnungen baldig zu treffen.

Familienrecht

Im Familienrecht bearbeitet Rechtsanwalt Schmidt Mandate, die eine Ehescheidung, Trennung und deren Folgesachen betreffen. Er berät bei Streitigkeiten um Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Getrenntlebendenunterhalt und macht für seine Klienten einen bestehenden Unterhaltsanspruch geltend. Zur Durchsetzung Ihres Anspruchs wird der Jurist eine Unterhaltspfändung anstrengen und eine Einkommensermittlung bei Selbständigen und Gewerbetreibenden vornehmen. Darüber hinaus regelt er die Vermögensauseinandersetzung nach einer Scheidung und klärt Differenzen um Ehewohnung, Hausrat und gemeinsames Konto. Er steht auch zur Verfügung bei Fragen und Problemen um den Versorgungsausgleich oder bei Ansprüchen aus dem ehelichen Güterrecht (Zugewinnausgleich).

Gewerblicher Rechtsschutz

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Joachim Schmidt ist der gewerbliche Rechtsschutz. Dieser umfasst die Abgrenzung, Gestaltung, Verteidigung und Abwehr vor allem von Markenrechten und Urheberrechten oder von Maßnahmen der Werbung nach dem Wettbewerbsrecht. Der Rechtsanwalt übernimmt auch die Gestaltung und Durchsetzung von Verträgen über Schutzrechte, die in allen Unternehmensfragen den wirtschaftlichen Erfolg bestimmen.

Vornehmlich im Internet können sich Probleme ergeben, wenn Inhalte veröffentlicht werden, an denen Rechte anderer bestehen. In solchen Fällen wird eine Abmahnung ausgesprochen oder sich gegebenenfalls gerichtlich auseinandergesetzt. Joachim Schmidt berät und vertritt Sie bei Fragen um Unterlassungserklärung, Teledienstgesetz und Schadensersatz (auch: Schadenersatz).

Verwaltungsrecht

Überdies wird der Jurist im Verwaltungsrecht tätig. Im Verwaltungsrecht finden sich Regelungen für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bürger und den Behörden. Sofern Sie von einer Behörde einen Bescheid erhalten haben, können Sie diesen von Herrn Schmidt auf seine Rechtmäßigkeit überprüfen lassen. Bei begründeten Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des behördlichen Handelns wird der Rechtsanwalt Widerspruch einlegen oder Klage einreichen. Bei allen Problemen, die Sie mit Behörden haben, können Sie sich an Rechtsanwalt Schmidt wenden. Geht es um Ihre Baugenehmigung, Ihre Gewerbeerlaubnis, um den Entzug Ihres Führerscheins, den Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang oder Bafög, so finden Sie in Joachim Schmidt einen engagierten und kompetenten Berater.

Öffentliches Baurecht

Im öffentlichen Baurecht können sich zum Beispiel Differenzen über die Erteilung einer Baugenehmigung ergeben. Rechtsanwalt Joachim Schmidt wird sich in Ihrem Interesse mit der Baugenehmigungsbehörde auseinandersetzen. Auch das private Baurecht wird dann oft relevant.

Ausländerrecht

Im Ausländerrecht klärt Herr Schmidt Streitigkeiten mit der Ausländerbehörde wie zum Beispiel um Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis), Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Ausweisung, Abschiebung, Einbürgerung et cetera.

Allgemeines Zivilrecht

Die anwaltliche Tätigkeit von Herrn Schmidt erstreckt sich zudem auf das allgemeine Zivilrecht. Er übernimmt die Vertragsprüfung und klärt Fragen und Probleme um Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Auftrag, Darlehensvertrag und so weiter. Auch das Gesellschaftsrecht spielt dabei oft eine Rolle. Die meisten Vertragstypen unterliegen gesetzlichen Vorgaben, erlauben jedoch im vorgegebenen Rahmen individuelle Gestaltung. Hier setzt die Beratung durch Herrn Schmidt an. Er berät und vertritt Sie bei der Konzeption eines Vertrages und der Durchsetzung von Ansprüchen aus Verträgen. Rechtsanwalt Joachim Schmidt steht Ihnen zur Verfügung bei Differenzen zwischen den Vertragsparteien über Vertragserfüllung, Vertragsanpassung, Gewährleistung (Wandlung, Minderung), Garantiefall, Mangel der Sache, Schadensersatz oder Anfechtung.

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Vita

Joachim Schmidt wurde 1958 in Mühlacker geboren. Er studierte Rechtswissenschaften in Heidelberg und absolvierte das anschließende Referendariat in Karlsruhe. Seit 1987 ist Herr Schmidt als zugelassener Rechtsanwalt tätig. Zunächst war er über viele Jahre Sozius einer Rechtsanwaltssozietät und gründete 1995 seine Kanzlei als Einzelanwalt.

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