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Iris Borrée

Rechtsanwältin Iris Borrée berät und vertritt Sie im Sozialrecht und Familienrecht.

 

 

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Iris Borrée - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Familienrecht 50
  • Sozialrecht

Sozialrecht

Das Sozialrecht (besser: Sozialversicherungsrecht) zählt, wie das Verwaltungsrecht, zum öffentlichen Recht, weil es das Verhältnis zwischen einer öffentlichen Verwaltung oder Behörde und einem Leistungsempfänger oder Antragsteller betrifft. Es ist weitgehend zusammengefasst im Sozialgesetzbuch (SGB), das in zwölf Abschnitten wesentliche Bereiche des Sozialrechtes regelt.

Die Sozialversicherung umfasst die Rentenversicherung (Rentenbescheid), Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung. Um Fragen aus dem Sozialversicherungsrecht geht es für Sie, wenn Sie beispielsweise einen Antrag gestellt haben auf Altersrente oder Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung, Krankenbehandlung oder Krankengeld bei Ihrer Krankenkasse, Eingruppierung in eine Pflegestufe bei der Pflegekasse, Rente wegen Arbeitsunfall/Berufskrankheit bei der Berufsgenossenschaft, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II (Hartz IV), oder sonstige Leistungen bei der Agentur für Arbeit oder Maßnahmen der medizinischen oder beruflichen Rehabilitation beim jeweiligen Reha-Träger. In engem Zusammenhang sind auch oft Fragen aus dem privaten Versicherungsrecht (private Krankenversicherung, private Berufsunfähigkeitsrente, private Rentenversicherung, private Unfallversicherung) zu klären. Auch das Schwerbehindertenrecht und das soziale Entschädigungsrecht (z.B. nach dem Opferentschädigungsgesetz) gehören zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten.

Für all diese oder ähnliche Rechtsprobleme ist Rechtsanwältin Borrée Ihre Ansprechpartnerin.

Familienrecht

Das Familienrecht beschäftigt sich mit allen Belangen innerhalb der ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Mit anwaltlicher Kompetenz und langjähriger Erfahrung berät Sie Rechtsanwältin Iris Borrée zu Fragen der Gestaltung des rechtlichen Rahmens des ehelichen oder nichtehelichen Zusammenlebens und über Rechte und Pflichten während einer bestehenden Beziehung. Eine fundierte Beratung und Vertretung erfolgt in allen mit einer Trennung oder Ehescheidung verbundenen Fragen, wie beispielsweise:

 

  • der Klärung von Unterhaltsansprüchen der Kinder und Ehegatten
  • Sorgerecht und Umgangsrecht
  • der Klärung und Durchsetzung von Vermögensansprüchen gegen den Ehegatten oder Lebenspartner
  • Vermögensauseinandersetzung innerhalb des Güterrechts (Zugewinnausgleich einschließlich der damit zusammenhängenden Fragen, Gestaltung von Vereinbarungen bezüglich des Privatvermögens oder Betriebsvermögens)
  • Anspruch auf Versorgungsausgleich
  • Ehewohnung und Hausrat
  • Ansprüche nach dem Gewaltschutzgesetz.

 

Iris Borrée berät und vertritt Sie selbstverständlich auch in Vaterschaftsfeststellungsverfahren und Vaterschaftsanfechtungsverfahren. Darüber hinaus stellt auch das Recht der nichtehelichen Lebenspartnerschaften ein Betätigungsfeld dar. In diesem Bereich berät sie Sie umfassend von der Gestaltung von Verträgen bis hin zu Fragen bei der Auseinandersetzung der gescheiterten Lebenspartnerschaft.

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Vita

Iris Borrée, 1956 in Lich geboren, ist seit Mai 1986 als Rechtsanwältin zugelassen und tätig. Im Anschluss an das Studium an der Justus-Liebig-Universität Gießen absolvierte sie ihr Rechtsreferendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Frankfurt am Main.

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