Ines M. Hartmann - aus Bergisch Gladbach, Deutschland auf rechtsanwalt.com
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Ines M. Hartmann

Rechtsanwältin Ines Hartmann betreut ihre Mandanten bei der Prüfung Ihres Arbeitsvertrages, Ihres Mietvertrages, bei Bußgeldangelegenheiten im Verkehrsrecht oder bei einem eingeleiteten Strafverfahren. 

Die Juristin spricht fließend Englisch. 

 

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Ines M. Hartmann - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Mietrecht
  • Strafrecht (Jugendstrafrecht)
  • Verkehrsrecht
  • Vertragsrecht

Arbeitsrecht

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind sich häufig über die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten nicht einig. Durch vorausschauende Fertigung oder Überprüfung von Arbeitsverträgen vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses kann das Entstehen von Problemen zu einem nicht unerheblichen Teil vermieden werden. Auch die Beendigung von Arbeitsverhältnissen gestaltet sich in einer Vielzahl von Fällen nicht störungs- und konfliktfrei, so dass es unerlässlich ist, dem Ratsuchenden Lösungswege aufzuzeigen, die, wenn nötig, vor dem Arbeitsgericht gefunden werden können. Rechtsanwältin Ines Hartmann unterstützt Sie bei der Vorbereitung einer Kündigung oder aber der Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer erfolgten Kündigung, eines eventuellen Aufhebungsangebotes sowie auch bei der Formulierung von Abwicklungsverträgen unter Berücksichtigung von sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Problempunkten. Große praktische Erfahrungen durch langjährige Tätigkeit auf dem gesamten Gebiet Arbeitsrecht führen zu einer kompetenten und sorgfältigen Beantwortung rechtlicher und taktischer Verfahrensfragen.

Mietrecht

Ein Schwerpunkt der Kanzleiarbeit liegt beim Mietrecht. Dieses regelt zum Beispiel Kündigung, Schönheitsreparatur, Kündigungsfrist, Mietvertrag, Pachtvertrag, Mietminderung oder Mieterhöhung. Ines Hartmann ist eine zuverlässige Ansprechpartnerin, wenn es um Fragen des Mietrechts geht.

Verkehrsrecht

Das Verkehrszivilrecht umfasst zum größten Teil die Regulierung von Verkehrsunfällen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Bearbeitung von Straf- und Bußgeldsachen, insbesondere wenn der Verlust des Führerscheins droht.

Die zivilrechtliche Vertretung nach einem Verkehrsunfall besteht darin, berechtigte Ansprüche des Geschädigten beispielsweise auf Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld durchzusetzen sowie unberechtigte Forderungen des Unfallgegners abzuwehren.

In Bußgeldsachen drohen dem Betroffenen oftmals eine hohe Geldbuße und die Entziehung des Führerscheins. Hier überprüft Rechtsanwältin Hartmann nach Einsicht der Akte beispielsweise bei Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder Alkoholmessung den konkreten Messverlauf auf seine Richtigkeit. Nicht selten werden hier Verfahrensfehler aufgedeckt, die zu einem deutlich niedrigeren Bußgeld, einem Wegfall des Fahrverbots oder zu einer Einstellung des Verfahrens führen können.

Die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen beginnt bereits im Ermittlungsverfahren. Steht der Vorwurf der Unfallflucht, der Gefährdung des Straßenverkehrs oder der Trunkenheit am Steuer im Raume, ist rasches fachkundiges Handeln erforderlich, um den Verlust des Führerscheins abzuwenden. Ist es bereits zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis gekommen oder wird der Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erhoben, kann die Wiedererlangung des Führerscheins mit Hilfe von Rechtsanwältin Ines Hartmann oftmals erleichtert und beschleunigt werden.

Strafrecht

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Als Strafverteidigerin vertritt Rechtsanwältin Ines Hartmann die Interessen ihrer Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich gehört hier auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum Service von Ines Hartmann.

Vertragsrecht

Im Vertragsrecht berät Sie Frau Hartmann bei der Vertragsgestaltung in den unterschiedlichsten Bereichen, so bei Arbeitsvertrag, Mietvertrag oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Ihr Ziel ist die Gestaltung von klaren und allgemeinverständlichen Vertragswerken mit entsprechender Akzeptanz im Geschäftsverkehr. Erforderlichenfalls berät und vertritt Sie Ines Hartmann bei der Durchsetzung oder Klärung von wechselseitigen vertraglichen Ansprüchen.

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Vita

Ines Hartmann wurde 1956 in Bergisch Gladbach geboren. Sie studierte an der Universität zu Köln und in Los Angeles/USA. Nach ihrem Studium der Rechtswissenschaften arbeitete Frau Hartmann zunächst als Assistentin der Geschäftsführung einer amerikanischen Firma. In dieser Zeit hatte sie die Möglichkeit, die unterschiedlichsten Verträge zu bearbeiten und zu studieren, um sich so in diesem Gebiet fachkundig zu machen. Frau Hartmann wurde 1993 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und gründete im gleichen Jahr ihre Kanzlei in Bergisch Gladbach. 

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Ines M. Hartmann

Am Mühlenberg 55
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