Ines Biebrach - aus Dresden, Deutschland auf rechtsanwalt.com
Friedrichstraße 26
01067 Dresden
Deutschland
Auf Karte anzeigen

Sprachen:

  • Deutsch
rechtsanwalt.com Rating:
4.4
Kanzlei Biebrach Zum Kanzleiprofil

Ines Biebrach

Rechtsanwältin Ines Biebrach bietet Rechtsberatung im Steuerrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Versicherungsrecht und Kapitalanlagerecht.

Rechtsanwältin Ines Biebrach betreut ihre Mandanten individuell und setzt sich mit großem Engagement für ihre Rechte ein, vor Gericht oder außergerichtlich. Für jeden Mandanten nimmt sie sich die erforderliche Zeit, denn nur ausgehend von einem vollständig und korrekt ermittelten Sachverhalt, sei dieser einfach strukturiert oder komplex, kann die Rechtslage richtig beurteilt und dem Mandanten zu seinem Recht verholfen werden.

Rated 0,0 out of 5
0,0/5 (0)
4.4/ 10 rechtsanwalt.com Rating

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 0
    • Kündigung
    • Versetzung
    • Eingruppierung
    • Vergütung
  • Kapitalanlagenrecht 0
  • Sozialrecht 0
  • Steuerrecht 0
    • Steuererklärung
    • Finanzgericht
    • Einspruch
    • Buchhaltung
  • Versicherungsrecht 0

Steuerrecht

In ihrem Tätigkeitsgebiet Steuerrecht bietet Rechtsanwältin Ines Biebrach eine umfassende Beratung zum Thema Steuer an. Zu ihren Tätigkeiten gehört neben der steuerrechtlichen Beratung die Anfertigung einer Steuererklärung unter Berücksichtigung der damit zusammenhängenden Möglichkeiten steuerlicher Gestaltung und unter Beachtung der gesetzlichen Pflichten (AfA, Arbeitszimmer, Fahrtkosten, Sonderausgaben, Einnahmen-Überschuss-Rechnung), zudem der Schriftverkehr mit dem Finanzamt und anderen Behörden sowie die Unterstützung bei Rechtsbehelfsverfahren (Einspruch gegen einen Steuerbescheid, Klage vor dem Finanzgericht). Sie kümmert sich um Belange wie Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Vermögenssteuer, Umsatzsteuer oder Grundsteuer.

Außerdem übernimmt die Kanzlei Biebrach Ihre Lohnbuchhaltung wie auch ihre ganze Finanzbuchhaltung. Sie ist bei der Erstellung des Jahresabschlusses Ihres Unternehmens behilflich und unterstützt Sie im Rahmen einer Betriebsprüfung (BP), Lohnsteueraußenprüfung (AP), Umsatzsteuersonderprüfung oder bei einer Umsatzsteuernachschau durch das Finanzamt.

Arbeitsrecht

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist das Arbeitsrecht. Die Kanzlei Biebrach überprüft Ihren Arbeitsvertrag und klärt Fragen um Urlaub, Arbeitslohn, Gehalt, Arbeitszeit, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Teilzeitregelung, Befristung, Mutterschutz und Schwerbehindertenrecht nach dem Sozialgesetzbuch (SGB IX). Wenn Sie von einer Änderungskündigung oder Abmahnung betroffen sind, meist nur Vorboten einer Kündigung, sollten Sie schnellstmöglich den Rat der Juristin einholen. Ist die Kündigung bereits ausgesprochen, ist diese nach dem Kündigungsschutzrecht zu überprüfen. Rechtsanwältin Ines Biebrach wird die soziale Rechtfertigung ihrer Kündigung überprüfen und bei Bedarf eine Kündigungsschutzklage für Sie vor dem Arbeitsgericht erheben. Auch bei einem Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag kann es zu Auseinandersetzungen kommen, die Frau Biebrach durch Klärung mit Ihrem Arbeitgeber schon im Vorfeld beilegen wird. Fragen um Arbeitsförderungsrecht, Arbeitslosengeld, Sperrzeit, Arbeitszeugnis, Abfindung et cetera fallen gleichfalls in den Tätigkeitsbereich der Kanzlei.

Sozialrecht

Außerdem übernimmt Ines Biebrach Mandate im Sozialrecht. Frau Biebrach führt für Sie die Auseinandersetzung bei Streitigkeiten mit dem Sozialamt oder anderen Behörden. Bei Erwerbsunfähigen und Personen ab 65 Jahren prüft die Rechtsanwältin Ansprüche auf Erhalt von Sozialhilfe, Pflegeheimkosten, Hilfe zur Pflege als eine Form der Sozialhilfe et cetera nach dem SGB II und SGB XII (Sozialgesetzbücher) und macht diese bei Bedarf für Sie geltend. Zudem klärt sie Fragen um Ihre Berufsunfähigkeit und prüft, ob Ihnen eine Erwerbsminderungsrente oder eine Unfallrente zusteht. Nach Ablauf von zwölf Monaten seit Eintritt Ihrer Arbeitslosigkeit kommt es meist zu Differenzen mit den Behörden bezüglich Kürzung des Arbeitslosengeldes sowie Arbeitslosengeld II und Hartz IV, Sozialhilfe oder Wohngeld. Rechtsanwältin Biebrach ist für diese Rechtsgrundlagen der Grundsicherung für Arbeitsuchende eine kompetente Ansprechpartnerin. Ferner können Sie die Hilfe der Juristin bei einer Schwerbehinderung und den sich daraus ergebenden Ansprüchen nach dem Sozialgesetzbuch IX erwarten.

Versicherungsrecht

Als weiterer Schwerpunkt ist das Versicherungsrecht zu nennen. Das Versicherungsrecht gewinnt zunehmend an Bedeutung, da der Staat sich aus der gesetzlichen Vorsorge durch das bestehende Sozialversicherungssystem zunehmend zurückzieht. Inhaltlich befasst die Rechtsanwältin sich mit allen Fragen zum Versicherungsvertragsrecht unter Einschluss der Prüfung von allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) in allen Versicherungssparten und Arten wie Berufshaftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, Diebstahlversicherung, Feuerversicherung (Brandversicherung), Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Hausratsversicherung, Kfz-Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung, Lebensversicherung (Risikoversicherung), Produkthaftpflichtversicherung. Nicht selten gibt es einen erhöhten Beratungsbedarf, wenn der Versicherer meint feststellen zu können, dass der Versicherungsnehmer bei Abschluss der Versicherung falsche Angaben gemacht habe und deswegen die Versicherung vom Krankenversicherer angefochten wurde oder er von dieser zurücktrat. Rechtsanwältin Biebrach hilft Ihnen, sich gegen derartige Argumentationen zur Wehr zu setzen.

Kapitalanlagerecht

Im Kapitalanlagerecht vertritt Ines Biebrach die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Im Vordergrund ihrer Tätigkeit steht die Beratung von Mandanten sowie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung oder Anlagevermittlung im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Kapitalanlage (geschlossener Immobilienfonds, Medienfonds, Schiffsfonds, Energiefonds, Umweltfonds, Windkraftfonds, atypisch stille Beteiligungen, Wertpapiersparverträge). Hier kommen Ansprüche gegen den Anlagevermittler oder Anlageberater ebenso in Frage wie Ansprüche gegen den oder die Prospektverantwortlichen, einen Treuhänder, die Anlagegesellschaft selbst oder die Bank, welche die Anlage finanziert hat. Häufig können Anleger ihr angelegtes Geld zurückerlangen, wenn sich herausstellt, dass sie in dem Verkaufsgespräch durch den Vermittler oder Berater nicht zutreffend oder vollständig über das angebotene Produkt und die mit diesem verbundenen Risiken informiert worden sind. Oftmals gilt es aber auch gegen den Anleger geltend gemachte Ansprüche der Anlagegesellschaft oder eines die Anlage finanzierenden Kreditinstituts (zum Beispiel Nachschuss- oder Ratenzahlungen) abzuwehren. Zum Nutzen der geschädigten Anleger nimmt Rechtsanwältin Ines Biebrach die Rechtsangelegenheit unter die Lupe und leitet für ihre Mandanten die richtigen Schritte in die Wege.

Sprachen:

  • Deutsch

Vita

Ines Biebrach wurde 1973 geboren. Sie studierte in Rostock Rechtswissenschaften und absolvierte dort auch das anschließende Referendariat. 2001 erhielt sie die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und gründete im selben Jahr ihre Rechtsanwaltskanzlei als Einzelanwältin.

Es gibt noch keine Bewertungen. Schreiben Sie selbst die erste Bewertung!

Ines Biebrach

Friedrichstraße 26
01067 Dresden
Deutschland