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Hermann Starting

Rechtsanwalt Hermann Starting hat seinen Tätigkeitsschwerpunkt auf das Familienrecht (inklusive Betreuungsrecht) sowie auf das private Baurecht und Architektenrecht gelegt, in denen er jeweils die korrespondierenden Fachanwaltschaften (Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht) besitzt.

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Rechtsgebiete

  • Architektenrecht 50
  • AGB-Recht 0
  • AGB-Recht 0
  • Familienrecht 0
  • Prozessrecht 0
  • Schiedsverfahren 0
  • Sozialrecht 0
  • AGB-Recht 0

Fachanwalt Familienrecht

Rechtsanwalt Starting ist Ihr kompetenter Ansprechpartner im Familienrecht. Dieses Rechtsgebiet, das alle relevanten Aspekte des familiären Zusammenlebens regelt, ist in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) niedergeschrieben. Herr Starting steht Ihnen hier insbesondere bei Angelegenheiten im Unterhaltsrechtzur Verfügung. Lassen sich Ehepartner scheiden, sind im Zuge dessen finanzielle, aber auch innerfamiliäre Fragen zu klären. Vor allem dann, wenn die Partner gemeinsame Kinder haben, kommt es oft zum Streit. Bei wem werden die Kinder in Zukunft leben? Wem kommt die elterliche Sorge zu? Entscheidet man sich für ein alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht? Ist das Elternteil, bei dem die Kinder in Zukunft nicht leben werden, dazu verpflichtet, Unterhalt zu leisten? Besteht eventuell sogar ein Unterhaltsanspruch der Ehefrau/des Ehemanns gegenüber dem Partner/der Partnerin? Auf all diese Fragen findet Herr Starting im gemeinsamen Gespräch mit Ihnen die richtigen Antworten.

Ein Teilbereich des Familienrechts ist das Betreuungsrecht. Ist ein Mensch nicht oder nicht mehr dazu in der Lage, für sich selbst zu sorgen, wird ihm vom Gericht ein gesetzlicher Betreuuer gestellt, der sich fortan um die Angelegenheiten dieser Person kümmert. Das Gesetz bietet die Möglichkeit, selbst im Falle einer eventuellen Geschäftsunfähigkeit im Vorfeld zu bestimmen, wer als Betreuuer eingesetzt werden soll. Viele bevorzugen diese Lösung, da sie so ihren Betreuuer aus dem eigenen Familienkreis auswählen können und ihnen kein anonymer Beistand vom Gericht gestellt wird. Ebenso regelt das Familienrecht alles zum Thema Patientenverfügung und Pflegschaft.

Fachanwalt Baurecht und Architektenrecht

Herr Starting ist ebenso im privaten Baurecht und im Architektenrecht tätig. Zu klären sind hier die Angelegenheiten des Bauherrn, der Bauunternehmer sowie des Architekten. Immer wieder kommt es bei den Geschäftsbeziehungen dieser Parteien untereinander zu Störfaktoren: So weigert sich etwa der Bauherr, dem Architekten das ihm zustehende Gehalt zu zahlen oder der Bauunternehmer verursacht einen Baumangel, der für den Bauherrn weitere, nicht eingeplante Kosten mit sich bringt. Herr Starting verhandelt zwischen den Parteien und vertritt die Interessen seines jeweiligen Klienten. Zur Klärung der Auseinandersetzung bezieht sich Herr Starting grundsätzlich auf den Bauvertrag beziehungsweise Architektenvertrag, da er die rechtliche Grundlage der Zusammenarbeit ist und dort die Rahmenbedingungen der Beziehung der Vertragspartner abgesteckt sind.

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Vita

Hermann Starting wurde 1955 in Rhede/Westfalen geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms–Universität in Münster und dem sich daran anschließenden Referendarsdienst, den er in Arnsberg und Münster ableistete, erfolgte 1982 die Zulassung zur Anwaltschaft.

Seit 1992 ist Herr Starting als Notar tätig.

Er verfügt über Grundkenntnisse in Englisch. 

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Hermann Starting

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