Hermann Starting
Rechtsanwalt Hermann Starting hat seinen Tätigkeitsschwerpunkt auf das Familienrecht (inklusive Betreuungsrecht) sowie auf das private Baurecht und Architektenrecht gelegt, in denen er jeweils die korrespondierenden Fachanwaltschaften (Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht) besitzt.
Die Kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei Vosgröne, Starting, Stammeijer & Rademacher berät Unternehmen und Privatleute auf den Gebieten Kaufrecht, Erbrecht, Grundstücksrecht, Höferecht, Familienrecht, Baurecht, Verkehrsrecht, Handelsrecht, Abreitsrecht, Mietrecht, Internetrecht sowie Wettbewerbsrecht.
Die Kanzlei im Alten Amtsgericht Borken geht auf die im Jahre 1933 von Rechtsanwalt Dr. Wolters gegründete und 1968 um Rechtsanwalt Thomas erweiterte Kanzlei zurück. Heute gehören die Sozien Günter Vosgröne, Hermann Starting, Monika Stammeijer und Peter Rademacher zum Team der Kanzlei.
Innerhalb der Kanzlei werden die Mandate je nach Rechtsgebiet auf die jeweiligen Juristen verteilt, sodass Sie sicher sein können, stets qualifiziert und kompetent beraten zu werden. Dabei spielt die interne Teamarbeit zwischen den Anwälten eine sehr starke Rolle. Zusätzlich war Rechtsanwalt Vosgröne seit 1979 bis 30.04.2016 und sind Rechtsanwalt Starting seit 1992 als Notar und Rechtsanwältin Stammeijer seit 2009 als Notarin zugelassen.
Bei wirtschaftlichen Fragestellungen besteht die Möglichkeit, eine im gleichen Gebäude niedergelassene Wirtschaftsprüferkanzlei, Buchprüferkanzlei und Steuerberatungskanzlei hinzuzuziehen.
Das Sekretariat ist täglich von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr telefonisch erreichbar. Die Terminabsprache erfolgt über das Sekretariat. Bei Bedarf sind auch Gesprächstermine beim Mandanten möglich.
Die Kanzleiräume, im Borkener Ortskern gelegen, befinden sich im alten Amtsgericht, einem unter Denkmalschutz stehenden Gebäude von 1902. Die Kanzlei verfügt über eigene Parkplätze und ist gut an öffentliche Verkehrsmittel angebunden.
Rechtsgebiete
- Architektenrecht 50
- AGB-Recht 0
- AGB-Recht 0
- Familienrecht 0
- Prozessrecht 0
- Schiedsverfahren 0
- Sozialrecht 0
- AGB-Recht 0
Fachanwalt Familienrecht
Rechtsanwalt Starting ist Ihr kompetenter Ansprechpartner im Familienrecht. Dieses Rechtsgebiet, das alle relevanten Aspekte des familiären Zusammenlebens regelt, ist in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) niedergeschrieben. Herr Starting steht Ihnen hier insbesondere bei Angelegenheiten im Unterhaltsrechtzur Verfügung. Lassen sich Ehepartner scheiden, sind im Zuge dessen finanzielle, aber auch innerfamiliäre Fragen zu klären. Vor allem dann, wenn die Partner gemeinsame Kinder haben, kommt es oft zum Streit. Bei wem werden die Kinder in Zukunft leben? Wem kommt die elterliche Sorge zu? Entscheidet man sich für ein alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht? Ist das Elternteil, bei dem die Kinder in Zukunft nicht leben werden, dazu verpflichtet, Unterhalt zu leisten? Besteht eventuell sogar ein Unterhaltsanspruch der Ehefrau/des Ehemanns gegenüber dem Partner/der Partnerin? Auf all diese Fragen findet Herr Starting im gemeinsamen Gespräch mit Ihnen die richtigen Antworten.
Ein Teilbereich des Familienrechts ist das Betreuungsrecht. Ist ein Mensch nicht oder nicht mehr dazu in der Lage, für sich selbst zu sorgen, wird ihm vom Gericht ein gesetzlicher Betreuuer gestellt, der sich fortan um die Angelegenheiten dieser Person kümmert. Das Gesetz bietet die Möglichkeit, selbst im Falle einer eventuellen Geschäftsunfähigkeit im Vorfeld zu bestimmen, wer als Betreuuer eingesetzt werden soll. Viele bevorzugen diese Lösung, da sie so ihren Betreuuer aus dem eigenen Familienkreis auswählen können und ihnen kein anonymer Beistand vom Gericht gestellt wird. Ebenso regelt das Familienrecht alles zum Thema Patientenverfügung und Pflegschaft.
Fachanwalt Baurecht und Architektenrecht
Herr Starting ist ebenso im privaten Baurecht und im Architektenrecht tätig. Zu klären sind hier die Angelegenheiten des Bauherrn, der Bauunternehmer sowie des Architekten. Immer wieder kommt es bei den Geschäftsbeziehungen dieser Parteien untereinander zu Störfaktoren: So weigert sich etwa der Bauherr, dem Architekten das ihm zustehende Gehalt zu zahlen oder der Bauunternehmer verursacht einen Baumangel, der für den Bauherrn weitere, nicht eingeplante Kosten mit sich bringt. Herr Starting verhandelt zwischen den Parteien und vertritt die Interessen seines jeweiligen Klienten. Zur Klärung der Auseinandersetzung bezieht sich Herr Starting grundsätzlich auf den Bauvertrag beziehungsweise Architektenvertrag, da er die rechtliche Grundlage der Zusammenarbeit ist und dort die Rahmenbedingungen der Beziehung der Vertragspartner abgesteckt sind.
Sprachen:
- Deutsch
Vita
Hermann Starting wurde 1955 in Rhede/Westfalen geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms–Universität in Münster und dem sich daran anschließenden Referendarsdienst, den er in Arnsberg und Münster ableistete, erfolgte 1982 die Zulassung zur Anwaltschaft.
Seit 1992 ist Herr Starting als Notar tätig.
Er verfügt über Grundkenntnisse in Englisch.
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