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Herbert Schwarzfischer

Rechtsanwalt Herbert Schwarzfischer ist Ihr Ansprechpartner für Gegendarstellung, Urheberrechtsverletzung, Abmahnung, Wirtschaftsberatung, Wettbewerb oder Lizenz. Herbert Schwarzfischer ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.

 

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Rechtsgebiete

  • Medienrecht 50
  • Urheberrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Wirtschaftsrecht

Wirtschaftsrecht

Das Wirtschaftsrecht ist ein Oberbegriff für unterschiedliche Rechtsbereiche. Es umfasst die Gesamtheit aller Normen, welche die selbständige Erwerbstätigkeit in Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft, Verkehr und den freien Berufen begrenzen und lenken. Zum Wirtschaftsrecht gehören, neben dem Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, verschiedenste Bereiche, wie zum Beispiel das Handelsvertreterrecht, Vertragsrecht inklusive dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder das Allgemeine Zivilrecht. Neben Vorschriften über die Zulassung zum Beruf und Gewerbe – wie auch dem Bereich der staatlichen Wirtschaftslenkung und der Wirtschaftsförderung – sowie des Wettbewerbsrechts fallen auch viele eigenständige Rechtsgebiete unter das Wirtschaftsrecht. Teile des Wirtschaftslebens sind auch Rechtsgebiete wie Arbeitsrecht, Kaufrecht, Baurecht, Mietrecht, Insolvenzrecht. Rechtsanwalt Herbert Schwarzfischer berät und vertritt Sie bei all diesen Fragen und Verfahren auch international, insbesondere mit Bezug zur Schweiz, kompetent und zuverlässig.

Wettbewerbsrecht

Sie haben eine Abmahnung von Ihrem Mitbewerber bekommen oder sind der Meinung, dass ein Wettbewerber sich unlauter verhält oder Ihr Markenrecht oder Urheberrecht verletzt? Gerne berät und vertritt Sie Herbert Schwarzfischer in diesen Angelegenheiten. Kernstücke des Wettbewerbsrechts sind das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Gemeinsam sollen diese Gesetze einen fairen Wettbewerb zwischen den konkurrierenden Unternehmen garantieren und fördern. Probleme treten schwerpunktmäßig im Bereich Werbung auf. Insbesondere seit der Bundesgerichtshof vergleichende Werbung in gewissen Grenzen für zulässig erachtet hat, versuchen Unternehmer die rechtlichen Grenzen des Erlaubten neu auszuloten. Mitbewerber und sogenannte „Vereinigungen zum Schutz des lauteren Wettbewerbs” warten nur darauf, Verstöße gegen Wettbewerbsrecht abzumahnen und „Sünder” mit nicht unbeträchtlichen Anwaltskosten und oft auch Gerichtskosten zu belasten. Es empfiehlt sich daher vor jeder Sonderaktion oder Werbung diese von Rechtsanwalt Herbert Schwarzfischer auf ihre wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit hin überprüfen zu lassen.

Lizenzrecht

Herbert Schwarzfischer berät Unternehmen in allen Fragen der Lizenzierung gewerblicher Schutzrechte. Er verhandelt und erarbeitet hierbei die notwendigen Vertragswerke und berät in strategischer Hinsicht bei der effizienten Verwertung von Rechten. Außerdem betreut er seine Mandanten bei der Verfolgung einer Schutzrechtsverletzung.

Bei Verhandlung und bei Abschluss von Lizenzverträgen über Schutzrechte (Marke, Patent, Gebrauchsmuster et cetera) und andere Rechte, wie zum Beispiel Franchiserecht und Know-How-Lizenzvertrag, verfügt er über große Erfahrungen und hat stets den Anspruch, die Rechte seiner Mandanten optimal und wirtschaftlich effizient zu verwerten.Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht

 

Medienrecht

Das Medienrecht befasst sich mit den rechtlichen Regeln individueller und massenhafter Information und Kommunikation. Durch das Internet sind nicht mehr nur reine Produktionsgesellschaften, Print-Journalisten und Verlage mit den Anforderungen des Medienrechts konfrontiert, sondern zunehmend auch Freiberufler oder Privatpersonen. Es sind vor allem die Schöpfer von Blogs und Podcasts, die sich mit rechtlichen Fragen auseinandersetzen müssen. Die Einhaltung der publizistischen und journalistischen Sorgfaltspflicht trifft heutzutage jeden, der sich in öffentlichen Medien betätigt und Meinungen oder Tatsachen kundtut. Herbert Schwarzfischer berät sowohl Einzelpersonen als auch Firmen hinsichtlich ihrer Betätigungen in den Medien, sei es zur Überprüfung vorhandener Werke auf ihre Rechtssicherheit, der Abwehr oder Geltendmachung von Unterlassungsanspruch und Widerrufsanspruch oder der Durchsetzung einer Gegendarstellung.

Urheberrecht

Die unterschiedlichen Ausdrucksformen schöpferischer Arbeit (sogenannte Werke), durch die das geistige Eigentum erst entsteht, werden durch das Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützt. Das Urheberrecht schützt die kreative, geistige Arbeit. Künstler, Musiker, Schriftsteller aber auch Sänger und Schauspieler sollen vor unbezahlter Ausbeutung ihrer Werke geschützt werden. Dabei steht der Kreative aufgrund seiner typischen wirtschaftlichen Stellung in der Regel in der schwächeren Position als die Verwerter. Der Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz ist daher sehr stark ausgestaltet und es gilt der Grundsatz „im Zweifel für den Urheber”. Niemand darf ohne Erlaubnis (Lizenz) ein urheberrechtlich geschütztes Werk verwerten. Es gibt im Bereich des Urheberrechtes auch keinen Gutglaubensschutz. Wer also Fotos oder Musik verwenden möchte, muss selbst dafür Sorge tragen, dass er eine lückenlose Berechtigung (Rechtekette) nachweisen kann. Gerne beantwortet Rechtsanwalt Schwarzfischer alle Fragen zum Urheberrecht.

Im Urheberrecht richtet sich das Beratungsangebot insbesondere an alle, die täglich kreativ arbeiten wie Musiker, Schriftsteller, bildende Künstler und Designer, Agenturen, Studios und Verlage. Zum angesprochenen Mandantenkreis zählen sowohl junge als auch erfahrene und etablierte Rechtssuchende, die mit urheberrechtlichen Sachverhalten konfrontiert sind. Rechtsanwalt Schwarzfischer betreut zudem Unternehmen aus der Software-Branche, wie Softwarehersteller, Softwareanwender und Softwarevertriebe.

 

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Vita

Herbert Schwarzfischer, geboren 1956 in Regensburg, absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität in Regensburg und das anschließende Rechtsreferendariat im Bezirk des dortigen Landgerichts. Herr Schwarzfischer ist seit 1986 als Rechtsanwalt zugelassen und tätig. Seit 2008 ist er ferner Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, seinerzeit der erste im Oberlandesgerichtsbezirk Nürnberg. Außerhalb der Kanzlei arbeitet Herr Schwarzfischer als Lehrbeauftragter für Urheberrecht an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg (OTH Regensburg). Der Jurist spricht fließend Englisch und Französisch. Herr Schwarzfischer ist Mitglied im Deutschen Anwaltsverein und der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR).

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Herbert Schwarzfischer

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