Heinz Rulands - aus Mönchengladbach, Deutschland auf rechtsanwalt.com
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Heinz Rulands

Rechtsanwalt Heinz Rulands ist Fachanwalt für Familienrecht sowie Fachanwalt für Medizinrecht und übernimmt zudem Mandate aus dem Handelsrecht und Gesellschaftsrecht.

Herr Rulands korrespondiert in gutem Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Französisch.

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Heinz Rulands - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Arztrecht 50
  • Eherecht & Scheidungsrecht
  • Familienrecht
  • Handelsrecht
  • Medizinrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Wirtschaftsrecht

Fachanwalt Medizinrecht

Heinz Rulands ist Fachanwalt für Medizinrecht und berät seine Mandanten umfassend zu Themen wie der Arzthaftung, der Honorierung von Privatpatienten oder zur Kassenzulassung.

Nicht selten kommt es zu ärztlichen Kunstfehlern, die u. a.  Therapie- und Behandlungs-, aber auch Diagnosefehler umfassen. Auch die mangelnde Aufklärung eines Patienten durch einen Arzt sowie ein Überwachungsverschulden werden als ärtzliche Kunstfehler bezeichnet.

Umfassende Beratung erhalten Mandanten auch  bei der Praxisgründung oder beim Praxisverkauf.

Fachanwalt Familienrecht

Da sich die Anzahl der Scheidungen in den letzten Jahren stark erhöht hat, ist rechtliche Unterstützung bei einer Trennung meist unabdingbar. Eine Scheidung ist meist mit starken Emotionen verbunden, weshalb wirtschaftlich sinnvolle und zugleich menschlich vertretbare Vereinbarungen außerhalb des Gerichtssaals erstrebenswert sind.

Vorrangige Themen sind beispielsweise die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen, die Regelung des Zugewinnausgleichs und des Umgangsrechts sowie das Aufsetzen eines Ehevertrags vor der Hochzeit.

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Vita

Heinz Rulands wurde 1949 in Mönchengladbach geboren. Nach dem Studium der Rechte an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn sowie an der Albert–Ludwigs–Universität in Freiburg und dem sich daran anschließenden Referendarsdienst im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf am Landgericht Mönchengladbach erfolgte im Dezember 1977 die Zulassung zur Anwaltschaft.

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Heinz Rulands

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