Heiner M. Emrich
Rechtsanwalt Dr. Heiner Emrich berät seine Mandanten im gewerblichen Rechtsschutz, (Markenrecht, Wettbewerbsrecht), Unternehmensrecht (Gesellschaftsrecht und sonstiges Vertragsrecht) sowie im Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht.
Die Kanzlei
Emrich, Schötz und Partner betreut mittelständische Unternehmen, kleinere Betriebe und entsprechende Privatleute im Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Steuerrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht sowie im Erbrecht und im Hinblick auf Ihre Nachfolgeplanung.
Emrich, Schötz und Partner ist darauf ausgerichtet, Ihre Interessen konsequent und umfassend zu vertreten. Durch eine überschaubare und effiziente Kanzleistruktur sowie moderne Kommunikationsmittel und Informationsmittel kann schnell und flexibel agiert werden. Dabei wird die Leistung von Emrich, Schötz und Partner durch die Zusammenarbeit der bestens ausgebildeten Spezialisten mit vielfältigen Qualifikationsnachweisen höchsten Ansprüchen gerecht.
Die Philosophie der umfassenden Betreuung dokumentiert sich in den unterschiedlichen Spezialgebieten der Mitglieder des Kanzleiteams. Über das klassische Wirtschaftsrecht hinaus ist daher Ihre Vertretung auch bei verwaltungsrechtlichen, zivilrechtlichen sowie familienrechtlich und strafrechtlichen Problemstellungen selbstverständlich.
Durch die enge Zusammenarbeit mit qualifizierten Kollegen im Inland und Ausland ist die Wahrnehmung und Umsetzung Ihrer Interessen nicht nur in ganz Deutschland, sondern weltweit gewährleistet.
Die Kanzleiräume liegen in der Arnulfstraße 2, im Zentrum von München, im 15. OG des Hotels „DEUTSCHER KAISER“ (unmittelbar am Hauptbahnhof). Die Kanzlei ist mit allen Verkehrsmitteln günstig zu erreichen. Mandanten mit PKW können in den Tiefgaragen „Elisenhof“ (Einfahrt Luitpoldstaße) oder „Hauptbahnhof“ (Einfahrt Bahnhofsplatz) parken.
Im Ausland ist Emrich, Schötz und Partner beispielsweise in folgenden Städten vertreten:
Helsinki, Oslo, Kopenhagen, Dublin, London, Den Haag, Brüssel, Paris, Madrid, Alicante, Zürich, Innsbruck, Wien, Mailand, Rom, Prag, Belgrad, Warschau, St. Petersburg, Moskau, Athen, Ankara, Beirut, Tel Aviv, Teheran, Bombay, Peking, Taipeh, Tokio, Pretoria, Ottawa, Chicago, New York, Buenos Aires, Sao Paulo, Santiago.
Rechtsgebiete
- Erbrecht 50
- Gesellschaftsrecht 0
- Gewerblicher Rechtsschutz 0
- Markenrecht 0
- Vertragsrecht 0
- Wettbewerbsrecht 0
Gewerblicher Rechtsschutz
Ziel des gewerblichen Rechtsschutzes ist der Schutz des geistigen Eigentums im geschäftlichen Verkehr. Weil die übliche englische Bezeichnung für geistiges Eigentum „Intellectual Property“ lautet, wird der Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes vielfach mit „IP“ abgekürzt.
Zum Geistigen Eigentum zählen insbesondere Erfindung, Design und geschützte Kennzeichen, wie Marke oder Unternehmenskennzeichen, sowie Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst.
Zu den Tätigkeitsbereichen von Dr. Emrich im gewerblichen Rechtsschutz gehören die Beratung und Betreuung von Gewerbebetreibenden in den für diese relevanten Rechtsgebieten Markenrecht und Wettbewerbsrecht. Des Weiteren gehört es zum Aufgabenbereich, die Mandanten bei Rechtsstreitigkeiten, wie zum Beispiel bei einer Abmahnung, zu vertreten sowie über die Modalitäten einer einstweiligen Verfügung und dem richtigen Verhalten bei der Selbigen aufzuklären. Dasselbe gilt für das Verhalten beim Aufsetzen und Unterzeichnen einer etwaigen Unterlassungserklärung. Diesbezüglich werden Sie als Anspruchsteller eines einstweiligen Verfügungsverfahrens sowie als Antragsgegner eines einstweiligen Verfügungsverfahrens begleitet.
Außerdem ist es das Ziel von Rechtsanwalt Dr. Emrich, die Rechte seiner Mandanten international gut abzusichern. Entsprechend empfiehlt er auch ein frühzeitiges Vorgehen gegen Nachahmungen und Plagiate, die vor allem aus dem Süd-ostasiatischen-Raum auf den Markt schwemmen.
Unternehmensrecht
Im Unternehmensrecht als weiterem Schwerpunkt hält Herr Dr. Emrich klare, steuerlich sinnvolle Vertragsgrundlagen mit einer eindeutigen Leitungsstruktur und einer durchdachten Nachfolgeplanung für unerlässlich.
Gesellschaftsrecht
Die Gründung einer Gesellschaft bedarf im Vorfeld reiflicher Überlegung. Bereits hier geht es darum, sämtliche relevanten Aspekte der Ausgestaltung der zukünftigen Gesellschaft mit in die Wahl der richtigen Gesellschaftsform (KG, OHG oder GmbH) einzubeziehen. Aber nicht nur rein gesellschaftsrechtliche Fragen sind von großer Bedeutung für diesen Rechtsbereich. Vielmehr erlangen hier weitere Bereiche, wie das Steuerrecht, Kartellrecht und gegebenenfalls auch das Erbrecht und das Erbschaftsteuerrecht enorme Beachtung.
Rechtsanwalt Dr. Heiner Emrich berät Sie begleitend über das ganze Unternehmensleben hinweg bei Umstrukturierung, Veränderungen im Gesellschafterbestand sowie Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf, bei Spaltung, Fusion und Umwandlung, kurzum jeglicher Unternehmensumstrukturierung. Ferner berät und gestaltet er die Unternehmensnachfolge und steht für die Liquidation Ihres Unternehmens bei Bedarf auch als Liquidator zur Verfügung.
Vertragsgestaltung
Die Teilnahme am Rechtsverkehr als Gesellschaft wirft nicht nur gesellschaftsrechtstypische Fragen auf. Vielmehr wird die Gesellschaft nach Gründung Verträge eingehen müssen, die jeder von uns auch als Privatperson kennt. Genannt seien hier beispielsweise Mietvertrag und Leasingvertrag, Dienstvertrag und Arbeitsvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen. Die Gestaltung eigener wie auch die Überprüfung derartiger Verträge Dritter verlangt gerade auch aufgrund der häufig langen Bindungsdauer für Gesellschaften ein ebenso genaues Augenmerk wie die reinen Gesellschaftsverträge. Rechtsanwalt Dr. Emrich findet mit Ihnen die für Sie idealen Möglichkeiten, damit der Erfolg Ihres Unternehmens nicht an einer juristischen Klippe scheitert. Auch bei Problemen der Gesellschafter oder Anteilseigner untereinander, der Anteilseigner mit der Gesellschaft oder deren Geschäftsführern können Sie sich auf die Erfahrung und auch die Ideen des Juristen zur Lösung dieser Konflikte verlassen.
Erbrecht
Rechtsanwalt Dr. Heiner Emrich begleitet Sie als Berater in erbrechtlichen Konfliktlagen. Sind Sie beispielsweise in einer Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) als Testamentsvollstrecker benannt worden, müssen nach Annahme des Amtes eine Vielzahl von Rechten und Pflichten beachtet werden, die dem juristischen Laien oft nur unzureichend bekannt sind.
Auch bei anderen erbrechtlichen Fragen, wie zum Beispiel der erfolgreichen Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, Anfall der Erbschaftssteuer, der Erfüllung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, Fragen des Sozialhilferegresses oder im Zusammenhang mit der Fortführung eines ererbten Unternehmens (Unternehmensnachfolge), lassen sich wirtschaftlicher Erfolg und Familienfrieden oftmals nur durch eine frühzeitige und interessengerechte Beratung erreichen. Wenden Sie sich daher rechtzeitig an Rechtsanwalt Dr. Heiner Emrich.
Sprachen:
- Deutsch
- Englisch
Vita
Heiner Emrich wurde 1945 in Wetzlar geboren. Er studierte in Bonn und München Betriebswirtschaft und Rechtswissenschaften. Beide Studien schloss er mit besten Ergebnissen ab. Im Anschluss folge die Promotion zum Doktor der Rechte (Dr. jur.) mit einem Stipendium zur Graduiertenförderung im Fach „Kartellrecht". Durch praktische Tätigkeiten in Bank, Schwerindustrie und Bundeskartellamt erweiterte Herr Dr. Emrich seinen Einblick in wirtschaftliche Zusammenhänge. Seitdem ist er als Diplom-Kaufmann und Rechtsanwalt in den Bereichen tätig, die einerseits wirtschaftliches Denken und andererseits die Fähigkeit zur juristischen Durchsetzung fordern. Herr Dr. Emrich wurde 1978 als Rechtsanwalt zugelassen. Er spricht fließend Englisch und steht in unmittelbarem Kontakt mit Korrespondenzanwälten in fast allen Ländern der Erde. Dadurch wird dafür gesorgt, dass die Mandanten der Kanzlei im internationalen Rechtsverkehr problemlos abgesichert werden können. Dr. Heiner Emrich ist Mitglied in verschiedensten berufsständischen Vereinigungen, wie beispielsweise:- Deutsch-Amerikanische-Juristen-Vereinigung (DAJV),
- Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR),
- Arbeitsgemeinschaft selbständiger Unternehmer - Die Familienunternehmer (ASU),
- Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein,
- Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR),
- Internationale Vereinigung für den Schutz des geistigen Eigentums (AIPPI).
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