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Harald Schindler

Rechtsanwalt Harald Schindler berät und vertritt seine Mandanten im Mietrecht und Pachtrecht, Erbrecht, Allgemeinen Zivilrecht und Kaufrecht, privaten Baurecht sowie Schadensersatzrecht und Unfallrecht.

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Harald Schindler - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Baurecht privat 50
  • Erbrecht
  • Kaufrecht
  • Mietrecht
  • Pachtrecht
  • Privatrecht
  • Vertragsrecht

Mietrecht und Pachtrecht

Im Mietrecht und Pachtrecht stehen die rechtlichen Beziehungen und Pflichten von Vermieter und Mieter im Zentrum. Rechtsanwalt Harald Schindler klärt unter anderem Streitigkeiten um Mietvertrag, Kündigung, Räumungsklage, Mieterhöhung und Mietminderung aufgrund von Mängeln an der Mietsache. Auch bei Fragen zu Nebenkostenabrechnung und Betriebskostenabrechnung oder für den Fall, dass Sie sich vor Vertragsabschluss vorsorgend beraten lassen möchten, können Sie sich vertrauensvoll an Herrn Schindler wenden. Ferner übernimmt er die Gestaltung von Mietverträgen.

Erbrecht

Im Erbrecht, welches einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen darstellt, berät und vertritt Herr Schindler seine Mandanten, wenn es um die Regelung der vermögensrechtlichen Folgen im Falle des Todes eines Menschen geht. Neben der Beratung auf allen Gebieten des Erbrechts übernimmt er die individuelle Gestaltung von erbrechtlicher Verfügungen und Erbverträgen. Dies bedeutet, dass unter Berücksichtigung des Erbrechts bestimmt wird, wer an die Stelle des Verstorbenen tritt und welche Pflichten und Rechte hierbei übernommen werden. Darüber hinaus werden im Erbrecht alle Fragen bezüglich Pflichtteilsanspruch, Pflichtteilsergänzungsanspruch und Erbauseinandersetzung bearbeitet. Möchten Sie sich indes über eine Patientenverfügung oder eine Betreuungsvollmacht informieren, so finden Sie in Rechtsanwalt Harald Schindler ebenso einen kompetenten Ansprechpartner.

Allgemeines Zivilrecht und Kaufrecht

Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Vertragsrecht (Privatrecht und Vertrag) erstreckt sich für Rechtsanwalt Schindler über die Begründung, Prüfung und gegebenenfalls Auflösung von Verträgen für alle Rechtsgebiete im Zivilrecht. Wird ein Vertrag verletzt, so ergeben sich unter anderem Rechte und Ansprüche (Garantienanspruch, Gewährleistungsanspruch) wie Rücktritt, Kündigung, Nachbesserung und Schadensersatzforderung, die durchgesetzt oder abgewiesen werden sollen.

Privates Baurecht

Das private Baurecht ist entscheidend, wenn bei einem privaten Hausbau Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Bauherrn und der am Bau beteiligten Firmen sowie zwischen Subunternehmern und Hauptunternehmern auftreten. Der Jurist regelt alle Angelegenheiten im Hinblick auf Klagen aus Mängelansprüchen, Werklohnansprüchen und Bauzeitverzögerungen. Die Durchsetzung von Werklohnansprüchen wird zum Beispiel dann im privaten Baurrecht vertreten, wenn eine Firma vom Auftraggeber nicht dem abgeschlossenen Vertrag entsprechend entlohnt wird. Die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen der Auftraggeber im Falle eines Baumangels wird ebenfalls bearbeitet. Dabei steht Rechtsanwalt Schindler seinen Mandanten bei allen Fragen hinsichtlich Verursachung, Umfang und Verantwortlichkeit sowie bei der Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche zur Seite. Neben dem selbstständigen Beweisverfahren umfasst das private Baurecht zudem die Themengebiete Bauhandwerkersicherungsleistung und Bauhandwerkersicherungshypothek.

Schadensersatzrecht und Unfallrecht

Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen stellt das Schadensersatzrecht bzw. Unfallrecht dar, in welchem Körperschäden und Sachschäden insbesondere im Verkehrsunfallsrecht reguliert werden. Das können neben dem reinen Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden wie Nutzungsausfall, Wertminderung und Mietwagenkosten sein. Zudem geht es darum, bei einem durch Verkehrsunfall erlittenen Personenschaden Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder auch Haushaltsführungsschaden gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen.

Vita

Rechtsanwalt Harald Schindler, Jahrgang 1963, studierte von 1987 bis 1992 Rechtswissenschaften an der Universität der Freien und Hansestadt Hamburg. Anschließend absolvierte er den Referendarsdienst im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle, bevor er im Januar 1995 als Rechtsanwalt zugelassen wurde und zunächst als angestellter Anwalt in Syke arbeitete. Die eigene Kanzleigründung erfolgte 1997. Er ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein und im Verdener Anwaltverein. Darüber hinaus engagiert er sich im Deutschen Roten Kreuz.

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