Harald Bösch - aus Vaduz, Liechtenstein auf rechtsanwalt.com
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Liechtenstein
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Harald Bösch

Rechtsanwalt Bösch berät Sie unter anderem bei Fragen zu Themen wie Gesellschaftsgründung, Markenschutz, Erbschaft, Vertragsgestaltung (zum Beispiel bei Immobilien oder Mietververhältnissen) Gewährleistungsanspruch oder Scheidung.

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Rechtsgebiete

  • Erbrecht 50
  • Familienrecht 0
  • Gesellschaftsrecht 0
  • Gewerblicher Rechtsschutz 0
  • Mietrecht 0
  • AGB-Recht 0
  • AGB-Recht 0
  • AGB-Recht 0
  • Vertragsrecht 0
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Liechtensteinisches Stiftungsrecht

In diesem Fachbereich ist Rechtsanwalt Dr. Bösch in besonderem Maße ausgewiesen. Er ist Autor des 2005 erschienenen, mehr als 800 Seiten beschlagenden Standardwerks „Liechtensteinisches Stiftungsrecht", das die liechtensteinische Rechtsentwicklung maßgeblich beeinflussen konnte.  Neben seiner Ausstrahlung auf die Rechtsprechung der liechtensteinischen Gerichte bildete das Buch auch eine wichtige Grundlage für die Reformarbeit des liechtensteinischen Gesetzgebers der Stiftungsrechtsreform 2008. Im Zuge dieser Reform sind mehrere wichtige Thesen, die Bösch in seiner stiftungsrechtlichen Untersuchung vertreten hatte, gesetzlich kodifiziert worden.

Böschs stiftungsrechtliches Grundlagenwerk ist auch in Deutschland keine unbekannte Grösse. So hat etwa der BFH in einer wichtigen Entscheidung, die zur Frage der Schenkungssteuerpflicht bezüglich der Übertragung von Vermögen eines deutschen Stifters auf eine liechtensteinische Stiftung erging, mehrfach die Arbeit Böschs zitiert (vgl. BFH, Urteil vom 28. Juni 2007 II R 21/05).

Rechtsanwalt Bösch berät und vertritt Privatleute und Geschäftskunden vor liechtensteinischen Gerichten in allen Fragen des liechtensteinischen Stiftungsrechts. Er verfasst Rechtsgutachten zu Fragen des liechtensteinischen Stiftungsrechts und konnte Mandanten dank seiner Expertise bereits wiederholt erfolgreich zur Seite stehen. Dank seiner besonderen Fachkompetenz ist Bösch auch eine erstklassige Adresse, wenn es darum geht, stiftungsrechtliche Belange durch ein Schiedsgericht entscheiden zu lassen.

Über Erfahrung und spezielle Sachkunde verfügt Rechtsanwalt Bösch nicht nur bezüglich rein stiftungsrechtlicher Materien, sondern auch bezüglich der wichtigsten Schnittstellenmaterien, die sich mit dem liechtensteinischen Stiftungsrecht kreuzen. Das betrifft vor allem das Erbrecht einschließlich Pflichtteilsansprüchen, das Familienrecht einschließlich Unterhalts- oder Ehescheidungsansprüchen sowie ganz allgemein Fragen des Gläubigerschutzes und Vermögensschutzes (asset protection). In diesen Bereichen ist es besonders wichtig, die notwendigen Zusammenhänge und Problemstellen zu erkennen, um dem Klienten eine optimale Beratung zu bieten.

Ein für liechtensteinische Stiftungen immer wieder relevantes Thema ist das Pflichtteilsrecht. Hier bedarf es bei Sachverhalten mit liechtensteinischen Stiftungen aufgrund der überwiegend ausländischen Herkunft des Stifters nicht nur entsprechender Kenntnisse des ausländischen Erbstatuts. Vielmehr gilt es aufgrund einschlägiger Bestimmungen des 2008 novellierten liechtensteinischen Internationalen Privatrechts bei der Nachlassplanung oder der Begründung pflichtteilsrechtlicher Ansprüche auch das liechtensteinische Erbrecht ausreichend zu berücksichtigen.

 

Liechtensteinisches Anstalts- und Treuunternehmensrecht

Dank der profunden einschlägigen Fachkenntnisse von Rechtsanwalt Bösch ist seine liechtensteinische Niederlassung auch eine kompetente Adresse, wenn es um anwaltliche Beratung und/oder Vertretung im Zusammenhang mit liechtensteinischen Anstalten oder Treuunternehmen geht. Mit beiden Rechtsformen hat sich Rechtsanwalt Bösch sowohl wissenschaftlich als auch praktisch mehrfach beschäftigt. Er kennt die Vorzüge und Schwachstellen beider Rechtsformen genau und kann daher sowohl dem Gründer einer Anstalt als auch dem Treugeber eines Treuunternehmens professionelle anwaltliche Unterstützung bieten. Gleichermaßen berät und vertritt Rechtsanwalt Bösch aber auch Gläubiger und/oder Erben eines Anstalts- oder Treuunternehmensgründers. Mit den Besonderheiten des liechtensteinischen Haftungsdurchgriffsrechts, die vor allem bei der Gläubigerbenachteiligung mittels der genannten Rechtsformen eine grosse Rolle spielen können, ist Rechtsanwalt Bösch bestens vertraut.

 

Liechtensteinisches Treuhandrecht und Trustrecht

Das liechtensteinische Treuhand- und Trustrecht ist eine der Lieblingsmaterien von Rechtsanwalt Bösch. Mit diesen Rechtsgebieten hat er sich bisher besonders intensiv praktisch und auch wissenschaftlich beschäftigt. Den Anfang machte seine Innsbrucker Dissertation, die als Buch mit dem Arbeitstitel „Die liechtensteinische Treuhänderschaft zwischen Trust und Treuhand" 1995 erschienen ist.

Aufgrund der literarischen Kritik Böschs ist es in Liechtenstein in diesem Rechtsgebiet zu einer grundlegenden Rechtsprechungsänderung im Sinne der von ihm zum Anwendungsbereich und Rezeptionsgrad der liechtensteinischen Treuhänderschaft vertretenen Thesen gekommen (vgl. Urteil FL OGH 06.07.2000, publiziert in Liechtensteinische -Juristenzeitung (LES) 2000, 148 (mit Anm. Bösch, LES 2000, 87 ff).

Das liechtensteinische Treuhand- und Trustrecht war gerade unlängst wieder Gegenstand einer rechtswissenschaftlichen Untersuchung Böschs. Sie behandelt den sogen. Gleichbehandlungsgrundsatz im liechtensteinischen Treuhandrecht. Der Beitrag stellt starke rechtsvergleichende Bezüge zur Pflicht eines trustees „to act impartially" im angloamerikanischen Trustrecht her und setzt sich kritisch mit der bisherigen einschlägigen liechtensteinischen Rechtsprechung auseinander. Er wird noch im Jahr 2013 in einer für das liechtensteinische Recht sehr bedeutsamen juristischen Festschrift erscheinen.

 

Liechtensteinisches und internationales Erbrecht

Viele der ausländischen Stifter, die in Liechtenstein eine liechtensteinische Stiftung errichtet haben oder es noch tun wollen, stammen aus Deutschland. Rechtsanwalt Bösch konnte dank eigener einschlägiger Erfahrungen bereits wiederholt beobachten, dass bei der Nachlassplanung deutscher Stifter zahlreiche „Pannen" passiert sind, sei es, dass steuerliche Fallstricke ignoriert oder zu wenig beachtet worden sind oder sei es, dass erbrechtlichen Vorgaben nicht die erforderliche Aufmerksamkeit zuteil wurde. Da es hier oftmals um sehr bedeutende Vermögenswerte geht, ist eine professionelle Betreuung unerlässlich. Die liechtensteinische Niederlassung Dr. Böschs unterhält ausgezeichnete Kontakte zu einschlägig versierten deutschen Fachanwälten, sodass die für dieses Rechtsgebiet gebotene grenzüberschreitende fachliche Zusammenarbeit in optimaler Weise gewährleistet ist.

Die juristische Aufarbeitung und Bewältigung von Sachverhalten mit pflichtteilsrechtlichen Bezügen ist ein weiterer Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit Böschs. Er verfügt nicht nur über einschlägige praktische Erfahrungen aus entsprechenden Fällen mit Deutschlandbezug, sondern hat auch bereits zwei besonders praxisrelevanten einschlägige Fachpublikationen veröffentlicht. Die erste betrifft den Auskunftsanspruch eines deutschen Pflichtteilsberechtigten gegenüber einer liechtensteinischen Stiftung (Bösch, Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch des Pflichtteilsberechtigten gegenüber einer liechtensteinischen Stiftung, Liechtensteinische Juristen-Zeitung 2003, 55ff). In einer zweiten Publikation, die im 2. Heft der österreichischen Fachzeitschrift „Die Privatstiftung" (PRS 2013/16) veröffentlicht worden ist, hat er ein im Dezember 2012 vom liechtensteinischen Obersten Gerichtshof gefälltes Urteil eingehend analysiert. Dieser Beitrag befasst sich u.a. mit der für das Pflichtteilsrecht sehr bedeutsamen Frage des Beginns des Fristenlaufs bei der Schenkungsanrechnung im Zusammenhang mit Zuwendungen eines Erblassers an eine liechtensteinische Stiftung.

 

Wettbewerbsrecht

Im Wettbewerbsrecht übernimmt Rechtsanwalt Bösch die Erstellung und Prüfung von Lizenzverträgen.
Ein weiterer Teilbereich des Wettbewerbsrechts ist der Markenschutz.
Eine Marke macht einen großen Teil der Identität und der öffentlichen Darstellung eines Unternehmens aus. Daher ist es umso wichtiger entsprechende Werte zu schützen.
Sollte eine Verletzung einer Marke oder eine Urheberrechtsverletzung im allgemeinen vorliegen hilft Ihnen Rechtsanwalt Bösch beim Durchsetzen Ihrer Rechte und Leitet entsprechend Unterlassungsklagen gegen unlautere Mitbewerber.

 

Mietrecht

Ein Mietverhältnis wirft häufig rechtliche Fragen auf. Juristische Beratung kann an dieser Stelle sowohl von Seiten des Mieters, als auch des Vermieters von Interesse sein. Beispielsweise, wenn es um die Gestaltung des Mietvertrags geht.
Auch bei der rechtskräftigen Auflösung eines Mietverhältnisses kann eine juristischer Rückhalt von Vorteil sein. Gerade, wenn es beispielsweise aufgrund der Kaution zu Unstimmigkeiten kommt.
Doch auch während eines bestehenden Mietverhältnisses, sind Konflikte nicht ausgeschlossen.
So hilft Ihnen Rechtsanwalt Bösch auch bei mietrechtlichen Klagen (Mietzinsklage, Räumungsklage) weiter.

 

Vertragsrecht

Auch Angelegenheiten, die das Vertragsrecht im allgmeinen betreffen, fallen in das Tätigkeitsgebiet von Rechtsanwalt Harald Bösch.
Dies umschließt nicht nur den liechtensteinischen raum, sondern auch das internationale Vertragsrecht.
Dazu zählen das Erstellen und das Prüfen von Verträgen aller Art, wie auch Fragen zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), wobei das Konsumentenschutzrecht mit einbezogen wird.

Ein Teilgebiet des Vertragsrechts ist das Liegenschaftsrecht. Hierbei erhalten Sie Unterstützung bei der Erstellung sämtlicher Verträge, die Grundstücke und Immobilien betreffen.
Dazu gehören Kaufvertrag, Baurechtsvertrag, Schenkungsvertrag, Wohnungseigentumsvertrag oder Verträge, die den Bauträger betreffen.

 

Familienrecht

Selbst in den besten Familien kann es zu Streitigkeiten kommen. Zwar müssen große Konflikte zwischen Ehepartnern nicht zwingend auch mit einer Trennung oder Scheidung Enden. Sollte es doch aber einmal so weit führen. Gibt es viele Berührungspunkte, bei denen ein gewisses Konfliktpotential herrscht und die eventuell eine gerichtliche Lösung erfordern.
Gehen aus einer Ehe gemeinsame Kinder hervor, sind diese häufig einer der größten Streitpunkte. Rechtsanwalt Bösch berät und vertritt Sie bei Angelegenheiten, die die Unterhaltszahlung oder das Sorgerecht der Kinder betreffen und macht Ihre Ansprüche geltend.
Um derartige Streitpunkte im Falle einer Scheidung vermeiden zu könne, ist es ratsam einen Ehevertrag abzuschließen. In der Regel ist es in Friedenszeiten einfacher, vernünftige Lösungen für eine mögliche Scheidung zu finden.
Auch bei der Vertragsgestaltung von Eheverträgen unterstützt Sie Harald Bösch mit seiner langjährigen Erfahrung.

 

Schadensersatzrecht und Gewährleistungsrecht

Sind Sie Geschädigter in einem Unfall (zum Beispiel Verkehrsunfall, Sportunfall)? Gerade bei Schadenersatzansprüchen kommt es des Öfteren zu Unstimmigkeiten mit der Versicherung. Um die eigenen Ansprüche dennoch effizient durchsetzen zu können, ist eine juristische Beratung meist unausweichlich.
Ebenso kann dieses Rechtsgebiet beim Handel mit Konsumgütern zum Einsatz kommen. Denn ein Recht auf Schadensersatz besteht auch bei einem mangelhaften Kaufgegenstand. Für einen Schaden, der durch eine mangelhafte Dienstleistung oder Werkleistung verursacht wurde, kann ebenfalls Scahdenersatz geltend gemacht werden.

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Vita

Harald Bösch wurde 1962 geboren.
Zwischen 1983 und 1987 absolvierte er das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck. Im Anschluss daran absolvierte er ein Gerichtspraktikum und hielt sich für rechtsvergleichende Recherchen zum trust des common law längere Zeit in England auf.

1990 bis 1992 war er juristischer Mitarbeiter in der Rechtsabteilung eines namhaften liechtensteinischen Treuhandunternehmens.

1993 stellte er seine in Buchform veröffentlichte Dissertation zur liechtensteinischen Treuhänderschaft fertig und erlangte in der Folge an der Leopold-Franzens-Universität in Innsbruck den akademischen Grad eines Doktors der Rechtswissenschaften.

Danach befand er sich bis 1996 in der Rechtsanwaltsausbildung.

Seit 1996 ist er als selbstständiger Rechtsanwalt mit seiner Kanzlei in Bregenz tätig.

Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit war Bösch von 1997 bis 2005 rechtswissenschaftlicher Forschungsbeauftragter am Liechtenstein-Institut in Bendern im Fachbereich Liechtensteinisches Stiftungsrecht. Ergebnis seiner Forschungsarbeit war die Publikation „Liechtensteinisches Stiftungsrecht", die von Verlagen Stämpfli/Bern und Manz/Wien 2005 veröffentlicht wurde.

Von 2006 bis 2008 war er außerdem Dozent an der Universität für Humanwissenschaften im Fürstentum Liechtenstein. Dort dozierte er im Fachbereich Liechtensteinisches Stiftungsrecht.

In Ausübung der EWR-Grundfreiheiten war Rechtsanwalt Bösch seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit bis 2006 immer wieder im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit vor liechtensteinischen Gerichten anwaltlich tätig.

Seit Mai 2006 unterhält Bösch in Vaduz eine liechtensteinische Niederlassung und ist seitdem als niedergelassener Anwalt auch Mitglied der liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer.

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Harald Bösch

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