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Hans-Jürgen Klaps

Rechtsanwalt H.-Jürgen Klaps ist Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht sowie Fachanwalt für Familienrecht. Er berät bzw. vertritt seine Mandanten in diesen Bereichen umfassend.

Der Anwalt ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Architektenrecht im Deutschen Anwaltverein, der Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht im Deutschen Anwaltverein und im Institut für Baurecht in Freiburg e. V..

Er korrespondiert bei Bedarf in gutem Englisch.

Die Kanzlei

Die Fachanwaltskanzlei KORN VITUS bietet umfassende Rechtsberatung in den Bereichen Arbeitsrecht, Baurecht und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Handelsrecht und Wirtschaftsrecht, Internetrecht, Mietrecht und Wohneigentumsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Wettbewerbsrecht sowie Kaufrecht.

Die Anwaltskanzlei wurde im Januar 1978 von Herrn Rechtsanwalt Reinhard Korn als Einzelkanzlei gegründet. Durch den Zusammenschluss von drei Kanzleien entstand im Februar 1991 die Sozietät Korn Voigtsberger und Partner GbR. Durch den Zusammenschluss mit der Kanzlei Vitus Rechtsanwälte entstand die Fachanwaltskanzlei KORN VITUS in der heutigen Form. In der Kanzlei sind derzeit die Rechtsanwälte Heinz Rulands, H.-Jürgen Klaps, Thomas Müting, Michael Rost, Markus Bungter, Jürgen Elfes, Oliver Maubach, Andreas Hammelstein, Dr. Vanessa Staude, Ralf Maus, Daniel Aretz und Sascha Fellner für die Mandanten tätig.

Das Büro der Fachanwaltskanzlei KORN VITUS befindet sich in der Innenstadt von Mönchengladbach in unmittelbarer Nähe der Hindenburgstraße und des Minto. Dadurch besteht ein sehr guter Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr. Für Mandanten mit PKW stehen ausreichend Parkmöglichkeiten in den nahegelegenen Parkhäusern „Marienhof“, „Minto“ und „Theatergalerie“ zur Verfügung.

Termine werden nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Dafür steht Ihnen das Sekretariat täglich von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr, sodann von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr zur Verfügung. Bei der Terminvergabe werden selbstverständlich Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt. So sind bei Bedarf auch Vororttermine möglich. Die Mandate werden je nach Fachgebiet oder Mandantenwunsch auf die einzelnen Rechtsanwälte verteilt.

 

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Rechtsgebiete

  • Architektenrecht 50
  • AGB-Recht 0
  • AGB-Recht 0
  • AGB-Recht 0
  • Familienrecht 0

Fachanwalt Baurecht und Architektenrecht

Seit März 2006 ist Herr Rechtsanwalt Klaps befugt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht“ zu führen.

Im privaten Baurecht sind überwiegend die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauherren und Unternehmern geregelt. Grundlage ist der zwischen ihnen geschlossene Bauvertrag. Bauleistungen sind dabei alle Leistungen, mit denen Bauwerke unmittelbar geschaffen, erhalten oder geändert werden (zum Beispiel die Herstellung eines Rohbaues oder eines schlüsselfertigen Hauses, Erbringung sämtlicher Werkleistungen). Somit sind im privaten Baurecht auch die klassischen Werkverträge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geregelt (Bauvertrag zur Erstellung eines Hauses, Erstellung einer Heizungsanlage, Malerarbeiten et cetera). Das private Baurecht umfasst überwiegend die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauherrn und Unternehmern. Grundlage ist der zwischen Ihnen geschlossene Bauvertrag. Bauleistungen sind alle Leistungen, mit denen Bauwerke unmittelbar geschaffen, erhalten oder geändert werden. Daher sind im privaten Baurecht auch die klassischen Werkverträge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geregelt (z. B. Bauvertrag zur Erstellung eines Hauses, Installation einer Heizungsanlage, Malerarbeiten).

Des weiteren betrifft das private Baurecht die Beziehungen zwischen Bauherrn und Architekten, wenn der Bauherr einen Architekten mit der Erbringung von Architektenleistungen wie Bauplanung und/oder Bauaufsicht beauftragt. Breiten Raum der anwaltlichen Tätigkeit durch Herrn Rechtsanwalt Klaps nehmen die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen wegen Mängeln am Bauwerk und/oder sonstigen Werkleistungen in Anspruch.

Im Architekten- und Ingenieurrecht berät und vertritt Herr Rechtsanwalt H.-Jürgen Klaps Architekten, Ingenieure und Bauherrn bei:

Vertragsgestaltung und Vertragsabschluss 
Überprüfung von Honorarschlussrechnungen
Durchsetzung oder Abwehr von Mängelbeseitigungs- und Schadensersatzansprüchen
selbstständige Beweisverfahren

Fachanwalt Familienrecht

Rechtsanwalt H.-Jürgen Klaps wurde im März 2002 von der zuständigen Rechtsanwaltskammer befugt, fortan die Bezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht“ zu führen.

Die meisten Menschen kommen mit den weit verzweigten Regelungen des Familienrechts aus Anlass einer Ehescheidung in Berührung. Im Rahmen des Scheidungsverfahrens sind vielfältige Regelungen zum Versorgungsausgleich, zur elterlichen Sorge sowie zum Umgangsrecht zu treffen. Ferner ist der Kindes- und Ehegattenunterhalt zu berechnen, der Zugewinnausgleich sowie die Hausratsteilung durchzuführen.

Die vom Gesetzgeber bei der Ehescheidung vorgeschriebene Beauftragung eines Rechtsanwaltes hat gute Gründe. Denn die gesetzlichen Vorschriften und Regelungsvoraussetzungen sind äußerst komplex und ihre Folgen für den juristischen Laien nur schwer abzuschätzen. Daher sollte sich jeder Ehepartner anwaltlicher Hilfe bedienen.

Jeder Ehepartner sollte sich vor oder anlässlich der Eheschließung Gedanken über den Abschluss eines Ehevertrages machen. Denn damit kann schon vor oder zu Beginn der Ehe geregelt werden, wie bei einer Trennung das erarbeitete Vermögen aufgeteilt und/oder der Zugewinn geregelt wird. Ferner können Vereinbarungen zum Unterhalt und zum Versorgungsausgleich getroffen werden.

Welche Gestaltungsmöglichkeiten es für den Abschluss eines Ehevertrages im einzelnen gibt, zeigt Ihnen Herr Rechtsanwalt H.-Jürgen Klaps gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch auf.

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Vita

H.-Jürgen Klaps wurde 1950 in Viersen geboren und absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn. Den anschließenden Dienst als Rechtsreferendar absolvierte er am Landgericht Mönchengladbach. Herr Klaps wurde 1980 als Rechtsanwalt zugelassen.  

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Hans-Jürgen Klaps

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