Hans Joachim Ringk
Rechtsanwalt Hans Joachim Ringk berät und vertritt Sie im Familienrecht, Verwaltungsrecht, Baurecht/Werkvertragsrecht, Strafrecht und Arbeitsrecht.
Die Kanzlei
Die Kanzlei Ringk & Kollegen berät Mandaten im Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht und Sozialrecht, Familienrecht, Mietrecht und Pachtrecht, Wohnungseigentumsrecht (WEG), Erbrecht, Allgemeinen Zivilrecht und Inkassorecht.
Rechtsanwalt Hans Joachim Ringk gründete seine Einzelkanzlei 1993 in Hückelhoven. Neben dem Kanzleigründer ist heute noch Rechtsanwalt Dahlen für die Kanzlei tätig: Helmut Dahlen, 1957 geboren, hat in Köln Rechtswissenschaften studiert und seine Referendarausbildung im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf absolviert. Ebenso wie Herr Ringk ist er seit 1989 als Rechtsanwalt zugelassen und tätig.
Zum Mandantenstamm gehören Privatleute und auch gewerbliche Firmenkunden.
Beratungstermine können montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Dabei werden selbstverständlich Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt. Bei Bedarf können die Besprechungstermine auch außerhalb der Bürozeiten und im Einzelfall auch vor Ort beim Mandanten stattfinden. Weitere Informationen sind auf der kanzleieigenen Internetseite www.ra-ringk.de abrufbar.
Sie finden die Rechtsanwälte Ringk & Kollegen im Ortskern von Hückelhoven neben der Dienststelle der örtlichen Kreispolizeibehörde. Mandanten mit Pkw können auf den kanzleieigenen Stellplätzen hinter dem Kanzleigebäude kostenfrei parken. Ferner ist die Kanzlei auch mit dem Bus sehr gut erreichbar: Die Haltestelle “Am Bahnhof” ist etwa fünfzig Meter entfernt.
Rechtsgebiete
- Arbeitsrecht 50
- Erbrecht 0
- Familienrecht 0
- Mietrecht 0
- Sozialrecht 0
- Wohnungseigentumsrecht 0
Familienrecht
Innerhalb des Familienrechts ist Hans Joachim Ringk insbesondere in folgenden Rechtsgebieten und thematisch ähnlichen juristischen Fragestellungen für Sie tätig:
- Scheidungsrecht: Ehescheidungsverfahren und Folgesachen, einschließlich Trennungsvereinbarung und Scheidungsfolgevereinbarung; auch in Zusammenarbeit mit einem örtlichen Notar
- Sorgerecht/Umgangsrecht: alle Probleme, die Kinder — verheirateter oder nicht verheirateter Eltern — betreffen, außergerichtliche Vereinbarung, gerichtliche Verfahren
- Unterhaltsrecht: Abschluss von Vereinbarungen — auch in der Phase der Trennung, gegebenenfalls Unterhaltsprozess
- Vermögensauseinandersetzung: Eheliches Güterrecht, Abschluss entsprechender Vereinbarungen, gegebenenfalls streitige Auseinandersetzung
- Kindschaftsrecht: Statusfragen, auch bei nichtehelichen Kindern, Vaterschaftsprozess, Vaterschaftsfeststellung
- Hausrat: Aufteilung des gemeinsamen Hausrates
- Eheähnliche Lebensgemeinschaft: Probleme bei der Auflösung der Gemeinschaft
- Versorgungsausgleich: Rentenausgleich im Rahmen des Scheidungsverfahrens und Alternativen.
Verwaltungsrecht
Hier berät und vertritt Sie Hans Joachim Ringk in allen Angelegenheiten, die mit Behörden und öffentlichen Einrichtungen zu tun haben. Sie profitieren von der langjährigen Erfahrung und werden gezielt beraten. Das Verwaltungsrecht selbst ist ein Oberbegriff für die Rechtsgebiete Staatshaftungsrecht, Straßenrecht und Wegerecht, Polizeirecht und Ordnungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, kommunales Abgabenrecht oder öffentliches Baurecht. Es regelt im Allgemeinen die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bürger und der öffentlichen Verwaltung.
Privates Baurecht
Im privaten Baurecht gestaltet Herr Ringk Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), verhandelt und formuliert Verträge, und greift für seine Mandanten ein, sobald der Bauablauf gestört wird, sei es durch einen erkennbaren Mangel, durch Bauverzögerung oder bei Meinungsverschiedenheiten zur Vergütung. Gerne wirkt er an den Verhandlungen mit in dem Bestreben, durch frühzeitige Vergleichsversuche, Schiedsgutachtenverfahren oder andere Maßnahmen der Beweissicherung schnelle und kostengünstige Lösungen zu erzielen. Herr Ringk ist auch forensisch tätig und führt selbständige Beweisverfahren und Vergütungs-prozesse sowie Gewährleistungsprozesse.
Strafrecht
Als Strafverteidiger vertritt Hans Joachim Ringk die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft oder die Übernahme einer Pflichtverteidigung. Schließlich übernimmt der Jurist auch Mandate aus dem Jugendstrafrecht.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist im Wesentlichen Schutzrecht des Arbeitnehmers, aber ebenso wesentliche Grundlage der personellen Belange und Strukturen der Betriebe und Unternehmen. Das Arbeitsrecht soll die widersprechenden Interessen zwischen Wirtschaft und Arbeitnehmer ausgleichen und ist somit Teil des Wirtschaftsrechts im weitesten Sinne. Im Interesse der Verwirklichung dieses Grundgedankens des Arbeitsrechts bietet Ihnen Herr Ringk fundierte Unterstützung, insbesondere bei der Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im privaten Arbeitsrecht. Dazu gehören die Vorbereitung von Arbeitsvertrag, Kündigung, Änderungsvertrag und Aufhebungsvertrag, Abfindungsvereinbarung, die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten — insbesondere Kündigungsschutzverfahren — sowie die Durchsetzung von Vergütungsansprüchen oder Abwehr unberechtigter Vergütungsansprüche und Schadenersatzansprüche.
Sprachen:
- Deutsch
- Englisch
Vita
Hans Joachim Ringk wurde 1960 in Erkelenz geboren. Nach dem Studium der Rechte an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer leistete er seinen Dienst als Rechtsreferendar im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf.
Hans Joachim Ringk wurde 1989 als Rechtsanwalt zugelassen und ist seither als Rechtsanwalt tätig. Er spricht gut Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Französisch.
Herr Ringk engagiert sich nebenberuflich zudem in einer gewerblich organisierten Werbegemeinschaft. Hinzu treten weitere ehrenamtliche Tätigkeiten in mehreren lokalen Vereinen.
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