Hans-Georg Hornung - aus Trier, Deutschland auf rechtsanwalt.com
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Hans-Georg Hornung

Hans-Georg Hornung berät seine Mandanten bei Fragen rund um die Themen Scheidung, Arzthaftung, Bußgeldbescheid, Haftpflichtversicherung oder Baumängel.

Er verfügt über gute Sprachkenntnisse in Englisch, Französisch und Luxemburgisch.

Hans-Georg Hornung fasziniert an seinem Beruf die Möglichkeit Kontakt zu Menschen zu haben sowie die Vielfalt im juristischen Bereich. Probleme schnell zu erkennen und auf den Punkt zu bringen, zählt hierbei zu seinen Stärken.

Er begleitet folgende Mitgliedschaften:

  • Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Baurecht
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Baurecht des Deutschen Anwalt Vereins
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht und Erbrecht des Deutschen Anwalt Vereins
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Hans-Georg Hornung - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Arztrecht 50
  • Baurecht privat
  • Familienrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht

Privates Baurecht

Ein Tätigkeitsschwerpunkt des Rechtsanwalts liegt im  privaten Baurecht und Architektenrecht. Das private Baurecht behandelt die rechtlichen Verhältnisse zwischen dem Bauherrn (Auftraggeber) und dem Unternehmer. Die Hauptstreitpunkte im Baurecht sind regelmäßig Mängel des erstellten Bauwerkes und der Preis. Sofern kein Preis vereinbart wurde, kann der Handwerker die übliche Vergütung verlangen. Wie hoch die übliche Vergütung ist, ist oft sehr streitig. Auch Fachleute kommen dabei teilweise zu verschiedenen Ergebnissen. Bei Mangelhaftigkeit muss der Mangel gerügt werden und dem Unternehmer die Möglichkeit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen. Kann der Unternehmer den Mangel nicht beseitigen oder lehnt er dies ab, kann auf seine Kosten der Mangel beseitigt werden. Folgende Punkte sind regelmäßig streitig:

Wirksamer Bauvertrag, Mangelgewährleistung, Mangelbeseitigung, Verjährung, Garantie, Erstellung des bestellten Bauwerkes, Zahlung des Werklohnes. Hier finden Sie in Rechtsanwalt Hornung einen qualifizierten Ansprechpartner.

Thematisch oft mit dem Baurecht verknüpft ist das Architektenrecht. Hier geht es um  die Durchsetzung der Rechte und Pflichten des Architekten gegenüber dem Bauherrn, um Verträge zwischen Architekt und Bauherr und um offener Architekten-Honorarforderungen (HOAI) für Architektenleistungen. Die Vergütung ist in der Regel nicht explizit vertraglich geregelt und hat deshalb nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu erfolgen. Die Frage, ob die strengen Grundsätze der HOAI eingehalten sind, birgt ein nicht seltenes Rechtsstreitpotenzial. In diesem Zusammenhang werden Bauherren, Bauträger, Handwerker wie Architekten und Ingenieure gleichermaßen vertreten.

Familienrecht

Der Bereich Familienrecht umfasst eine Vielzahl von Beratungs- und Gestaltungsmöglichkeiten. Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit durch Herrn Hornung innerhalb des Familienrechts liegt in den Bereichen Ehescheidung, Sorgerecht für ein gemeinschaftliches Kind, Umgangsrecht des nichtbetreuenden Elternteils, Kindesunterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Ehegattenunterhalt, Versorgungsausgleich, Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht, insbesondere der Zugewinnausgleich, Abstammung, Vaterschaftsanfechtung, vertragliche Gestaltungen.

Verkehrsrecht

Einen Schwerpunkt von Rechtsanwalt Hans-Georg Hornung bildet das Verkehrsrecht. Nach einem Verkehrsunfall ist es ratsam sofort seinen Rechtsanwalt aufzusuchen. Versicherungen und Werkstätten behaupten zwar, dass die Angelegenheit ohne Anwalt geregelt werden kann, in Wirklichkeit gehen dem Geschädigten dabei häufig aus Unkenntnis Ansprüche verloren. Deshalb sollten Sie zunächst Rechtsanwalt Hornung aufsuchen, bevor etwas veranlasst oder gar unterschrieben wird. Bezüglich des Schadens, der reguliert wird, übernimmt die Versicherung des Unfallgegners die Anwaltskosten. Des Weiteren nimmt der Rechtsanwalt sofort Kontakt mit der Versicherung des Gegners auf, um Ihre Ansprüche dort geltend zu machen. Ist Streit über die Haftung zu erwarten, werden von Herrn Hornung zusätzlich die polizeilichen Ermittlungsakten angefordert. Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Neben dem Begehen von Ordnungswidrigkeiten wertet der Gesetzgeber einige Handlungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr als Straftaten. Auch ein Mandant, der ein Problem im Bereich der Kombination von Straf- und Verkehrsrecht hat, wird durch Herrn Rechtsanwalt Hornung kompetent beraten und betreut.

Arztrecht

Rechtsanwalt Hans-Georg Hornung übernimmt in der Kanzlei Hornung & Egger Mandate aus dem Arzthaftungsrecht. In diesem Aufgabenfeld leistet er Hilfe, unter anderem bei juristischen Problematiken wie ärztlichen Kunstfehlern oder Schadensersatzansprüchen der Patienten. Herr Hornung vertritt und begleitet seine Mandate bei der Feststellung und Verfolgung von Ansprüchen aus medizinischen Behandlungsverträgen bzw. bei deren Abwehr. In diesem Rechtsgebiet werden sowohl Ärzte, die sich Ansprüchen ausgesetzt sehen, als auch Patienten, die die Geltendmachung etwaiger Ansprüche begehren, von Herrn Hornung beraten und vertreten.

Versicherungsrecht

Im Übrigen berät und vertritt Herr Hornung Mandanten bei Problem aus dem Bereich Versicherungsrecht. Das Verhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer ist dabei in der Regel erst dann von Relevanz, wenn es zum Streitfall darüber kommt, ob der Versicherer tatsächlich im Schadensfall eintrittspflichtig ist. In diesem Zusammenhang hat der Gesetzgeber mit dem VVG eine gesetzliche Spezialmaterie erstellt, aus dem sich diese besonderen Rechte und Pflichten ergeben. Meinungsverschiedenheiten gibt es oft bei der Frage, ob überhaupt ein Versicherungsfall vorliegt als auch beim Umfang der Leistung. Vertrauen Sie hier auf die Erfahrung und Kompetenz des Juristen.

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Vita

Hans-Georg Hornung wurde 1947 in Trier geboren. Nach dem Abitur studierte er an der „Universität des Saarlandes“ in Saarbrücken sowie an der  „Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn“ Rechtswissenschaften. Das sich an das Universitätsstudium anschließende Referendariat absolvierte er in seiner Heimatstadt Trier. Im Jahr 1976 wurde Herr Hornung zur Anwaltschaft zugelassen.

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Hans-Georg Hornung

Walramsneustraße 9
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