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Gunnar Becker

Rechtsanwalt Gunnar Becker spezialisierte auf das für den Dienstleistungssektor wichtige Vertrags- und Wirtschaftsrecht sowie Schadensersatzrecht. Er ist in allen Bereichen beratend, außergerichtlich und gerichtlich tätig. Im Rahmen der Erstberatung werden die individuell sinnvollen Maßnahmen und Möglichkeiten bezüglich des weiteren Vorgehens besprochen.

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Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Kaufrecht 0
  • Medizinrecht 0
  • Privatrecht 0
  • Verkehrsrecht 0
  • Versicherungsrecht 0

 

Privatrecht & Kaufrecht

Das Privatrecht regelt alle rechtlichen Fragestellungen zwischen Privatpersonen, Unternehmen oder im Verhältnis Verbraucher/Unternehmer. Herr Rechtsanwalt Becker bearbeitet Fragen aus dem Kaufrecht ebenso wie Fragen aus den verschiedenen Bereichen des Vertragsrechts unter Beachtung der Besonderheiten des Handels- und Verbraucherschutzrechts.

In allen Bereichen des Vertragsrechts können sich folgende Probleme ergeben:

  • Vertragsabschluss und -beendigung,
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen,
  • Vollmachten, Haftung bei Missbrauch der Vertretungsmacht,
  • Gewährleistung, Verzug, Schadensersatz, Vertragsstrafe,
  • Vertrieb der Ware/Dienstleistung, Wettbewerbsverbote/Karenzentschädigung,
  • Bürgschaft/Absicherung von Forderungen,
  • Einzug offener Forderungen/Abwehr unberechtigter Forderungen,
  • bei Auslandsbezug Prüfung der anwendbaren Rechtsordnung und des Gerichtsstands

Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Becker reguliert finanzielle Ansprüche aufgrund von Verkehrsunfällen sowie aus der gewerblichen Beförderung. Die Ansprüche können sich aus Sach- und Personenschäden ergeben.

Ferner werden Streitigkeiten anlässlich von Kauf/Reparatur eines Fahrzeugs reguliert und versicherungsrechtliche Fragestellungen bearbeitet.

Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Becker vertritt Sie in Angelegenheiten bezüglich Ihrer Berufstätigkeit. Dies gilt für Rechtsfragen aus dem Bereich

  • Abschluss und Beendigung des Arbeitsvertrags,
  • Inhalt des Arbeitsvertrags
  • betriebliche Altersversorgung
  • Recht der Handelsvertreter/Versicherungsvertreter
  • Wettbewerbsverbote/Karenzentschädigung
  • Folgen eines Arbeitsunfalls, Arbeitssicherheit

Fachanwalt Medizinrecht

Das Medizinrecht umfasst alle Rechtsbereiche mit einem Bezug zur Gesundheit von Menschen oder Tieren. Herr Rechtsanwalt Becker übernimmt Mandate aus den nachfolgend beschriebenen Bereichen.

a) medizinische Behandlung, Behandlungsfehler

Die Streitigkeiten resultieren aus dem Vorwurf der medizinischen Fehlbehandlung („Kunstfehler“), dessen Folge vor allem Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld sein können. Eine Fehlbehandlung oder -begutachtung kann seitens Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Heim  oder sonstiger Leistungserbringer erfolgen.. Eine Falschbehandlung kann jedoch auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Die Auswirkungen für den Betroffenen können gravierend sein. Die finanziellen Ansprüche und die Art und Weise der Durchsetzung sollten genau besprochen werden.

Weitere Streitigkeiten und rechtliche Probleme können sich ergeben, wenn nicht der ärztliche Eingriff als solcher einen Kunstfehler darstellt, sondern die gesundheitliche Beeinträchtigung auf der Anwendung von Arzneimitteln oder Medizinprodukten beruht. Hier können Ansprüche gegenüber dem Behandler und/oder dem Hersteller bestehen.

b) Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht

Sofern Menschen ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen können, wird ein Betreuer bestellt. Dem kann man durch rechtzeitige Vorsorge zuvorkommen. Damit der Wille des Patienten bei der ärztlichen Behandlung zur Geltung kommt, werden Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten erstellt. Diese werde von Herrn Rechtsanwalt Becker, welcher selbst rechtliche Betreuungen führt, geprüft und entworfen.

Nicht alle Bevollmächtigten erfüllen die in sie gesetzten Erwartungen, vergreifen sich im Extremfall sogar an dem ihnen anvertrauten Vermögen, so dass auch hier eine strafrechtliche Verantwortlichkeit und/oder zivilrechtliche Haftung in Betracht kommt. Entsprechende Möglichkeiten werden geprüft und durchgesetzt.

c) Versicherungsschutz im Krankheitsfall

Für den Patienten ergibt sich Beratungsbedarf im Hinblick auf die Leistungsverpflichtung der gesetzlichen oder privaten Versicherung. Oftmals ist der Umfang des Versicherungsschutzes in der Krankenversicherung ungewiss oder diese verweigert die Übernahme der Behandlungskosten mit der Begründung einer Verletzung des Versicherungsvertrages (Anzeigepflichten/Obliegenheiten) oder verweigert die Bezahlung einer Arzt- bzw. Krankenhausrechnung.

Bei einer längerfristigen Erkrankung muss zusätzlich die finanzielle Absicherung geregelt werden, z.B. durch Krankengeld, Rentenantrag, oder es bestehen weitere Versicherungen, z.B. Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung.

d) Abrechnung medizinischer Leistungen

Die Abrechnung der ambulanten oder stationären medizinischen Tätigkeit bzw. einer Wahlleistungsvereinbarung des Krankenhauses führt auf beiden Seiten zu Beratungsbedarf. Der Patient wird die Abrechnung kritisch prüfen, wenn diese von seiner Krankenversicherung nicht voll erstattet wird. Der Arzt benötigt Unterstützung beim Forderungsinkasso. Herr Rechtsanwalt Becker prüft die Abrechnung und setzt berechtigte Forderungen von Ärzten und Physiotherapeuten durch bzw. wehrt für Patienten unberechtigte Forderungen ab.

e) Verträge im Gesundheitswesen, berufliche Kooperation, wettbewerbsrechtliche Fragen, Vertragsarztrecht

Zur Ausübung der medizinischen Tätigkeit eines Leistungserbringers im Gesundheitswesen müssen die vertraglichen Grundlagen unter Berücksichtigung der jeweiligen berufsrechtlichen Vorgaben geschaffen werden. Dies gilt sowohl für die Gründung der Praxis/Apotheke als auch bei Änderungen während der Berufstätigkeit als auch bei der Übergabe an einen Nachfolger. Es sollten insbesondere der Miet- bzw. Pachtvertrag, Versicherungen, Beschäftigungsverhältnisse und im Falle der Kooperation mehrerer Leistungserbringer deren Zusammenarbeit so geregelt werden. Im schlimmsten Fall resultieren aus den Verträgen Streitigkeiten oder diese verstoßen gegen das maßgebliche Berufsrecht bzw. Wettbewerbsrecht

Im Vertragsrecht mit Heimen bestehen rechtliche Besonderheiten, z.B. durch das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, die zu Ansprüchen des Patienten führen können.

f) Schwerbehinderung

Das Versorgungsamt verweigert zum Teil die Anerkennung als Schwerbehinderter oder setzt den GdB zu gering fest. Die Überprüfung erfolgt durch Rechtsanwalt Becker.

Fachanwalt Versicherungsrecht

Der Mensch ist heute gegen viele Risiken des Lebens versichert. Man unterscheidet die Personenversicherung (z.B. Kranken-, Unfall-, Berufsunfähigkeitsversicherung) und die Sachversicherung (z.B. Gebäude-, Hausrat-, KfZ-Versicherung). Ein weiterer Bereich ist die Restschuldversicherung. Die Streitigkeiten in sämtlichen Bereichen der Versicherung können folgende Bereiche betreffen:

  • Abschluss, Inhalt und Beendigung des Versicherungsvertrages,
  • Fragen der Versicherungsvermittlung,
  • falsche bzw. unvollständige Angaben bei Vertragsschluss oder im Versicherungsfall,
  • Wirksamkeit der Versicherungsbedingungen,
  • Umfang der Versicherungsleistungen,
  • Fragen des Auslandsbezugs.

Die Rechtsprechung hat für den Versicherungsprozess im Vergleich zum normalen Zivilprozess zum Teil prozessuale Besonderheiten entwickelt, um beiden Parteien eine Wahrung ihrer Interessen zu ermöglichen.

Rechtsanwalt Becker übernimmt Mandate aus dem Bereich der Personen-, der Sachversicherung.

Schließlich vertritt er Mandanten gegenüber der eigenen und fremden Haftpflichtversicherung, z.B. im Interesse des Geschädigten zur Abwicklung von Verkehrsunfällen und sonstigen Schadensereignissen oder im Interesse des Schädigers bei der Verweigerung der Schadensregulierung.

Sprachen:

  • Deutsch

Vita

Gunnar Becker, geboren 1973 in Hamburg, studierte an der Philipps-Universität in Marburg Jura. Im Anschluss daran leistete er seinen Dienst als Rechtsreferendar in Darmstadt. Herr Becker, seit 2001 zur Anwaltschaft zugelassen, ist berechtigt, vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland aufzutreten.
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Nicht empfehlenswert

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1. November 2020

Der Anwalt hat sich sehr spät, wenn überhaupt auf meine E-Mails gemeldet. Wichtige Informationen wurden überhaupt nicht an mich weitergeleitet, nur durch Zufall kam ich dahinter. Dieses hätte zum Nachteil für mich enden können, dieses war ihm egal, schlimmer noch, er realisierte offenbar nichtmal,dass er und seine Mitarbeiterinnen grobe Fehler gemacht haben. Bis heute warte ich auf eine Erklärung und Entschuldigung, dafür benötigt man Rückgrat, dass hat er nicht. Ich kann jedem abraten diesen Anwalt aufzusuchen und das Mandat zu erteilen, meine Beweise für sein Fehlverhalten wurden bei der Rechtsanwaltskammer nicht beachtet, er darf also weiter wirken und Menschen Schaden zu fügen.

Christina Babin

Gunnar Becker

Weidenstieg 18
20259 Hamburg
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