Günter Vosgröne
Rechtsanwalt Günter Vosgröne berät und vertritt Sie bei Anliegen aus den Bereichen Kaufrecht, Erbrecht, Grundstücksrecht sowie Vereinsrecht.
Im Mittelpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit stehen für Herr Vosgröne stets die Interessen seiner Klienten und deren Familien.
Die Kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei Vosgröne, Starting, Stammeijer & Rademacher berät Unternehmen und Privatleute auf den Gebieten Kaufrecht, Erbrecht, Grundstücksrecht, Höferecht, Familienrecht, Baurecht, Verkehrsrecht, Handelsrecht, Abreitsrecht, Mietrecht, Internetrecht sowie Wettbewerbsrecht.
Die Kanzlei im Alten Amtsgericht Borken geht auf die im Jahre 1933 von Rechtsanwalt Dr. Wolters gegründete und 1968 um Rechtsanwalt Thomas erweiterte Kanzlei zurück. Heute gehören die Sozien Günter Vosgröne, Hermann Starting, Monika Stammeijer und Peter Rademacher zum Team der Kanzlei.
Innerhalb der Kanzlei werden die Mandate je nach Rechtsgebiet auf die jeweiligen Juristen verteilt, sodass Sie sicher sein können, stets qualifiziert und kompetent beraten zu werden. Dabei spielt die interne Teamarbeit zwischen den Anwälten eine sehr starke Rolle. Zusätzlich war Rechtsanwalt Vosgröne seit 1979 bis 30.04.2016 und sind Rechtsanwalt Starting seit 1992 als Notar und Rechtsanwältin Stammeijer seit 2009 als Notarin zugelassen.
Bei wirtschaftlichen Fragestellungen besteht die Möglichkeit, eine im gleichen Gebäude niedergelassene Wirtschaftsprüferkanzlei, Buchprüferkanzlei und Steuerberatungskanzlei hinzuzuziehen.
Das Sekretariat ist täglich von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr telefonisch erreichbar. Die Terminabsprache erfolgt über das Sekretariat. Bei Bedarf sind auch Gesprächstermine beim Mandanten möglich.
Die Kanzleiräume, im Borkener Ortskern gelegen, befinden sich im alten Amtsgericht, einem unter Denkmalschutz stehenden Gebäude von 1902. Die Kanzlei verfügt über eigene Parkplätze und ist gut an öffentliche Verkehrsmittel angebunden.
Rechtsgebiete
- Agrarrecht 50
- Erbrecht 0
- Gesellschaftsrecht 0
- Immobilienrecht 0
- Kaufrecht 0
Erbrecht
Der Verlust eines nahestehenden Menschen ist stets mit großer Trauer verbunden. In einer solchen Situation möchte man sich nur ungern mit den erbrechtlichen Folgen befassen. Da dies jedoch auch zu dieser Zeit wichtig sein kann (etwa um relevante Fristen einzuhalten), ist es oft sinnvoll, juristischen Beistand zu Rate zu ziehen. Die kompetente Beratung eines Rechtsanwalts kann oftmals aus rechtlicher Sicht eine erheblich Last vom Mandanten nehmen, damit dieser sich auf seine Trauer konzentrieren kann.
Rechtsanwalt Vosgröne berät Sie zu sämtlichen Themen rund um Erbe, Erbvertrag und Testament sowie um alle dazugehörigen Aspekte. Diese können von steuerrechtlicher Bedeutung sein (beispielsweise Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer), können sich aber ebenso auf Ihre Rechte und Pflichten als Erbe (Pflichtteilsanspruch, Ausschlagung des Erbes) oder auf Stretigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft beziehen. Auch ist Ihnen Herr Vosgröne bei der Gestaltung der entsprechenden Dokumente (Erbvertrag, Patientenverfügung et cetera) behilflich und prüft gegebenenfalls bestehende Schriften.
Immobilienrecht und Grundstücksrecht
Das Immobilienrecht umfasst die rechtlichen Aspekte, welche in Zusammenhang mit einer Immobilie beziehungswiese einem Grundstück steht. Dabei kann es beispielsweise um den Handel mit derartigen Objekten (Immobilienkauf, Immobilienverkauf, Mieten einer Immobilie oder eines Grundstücks) gehen.
Hierbei ist Ihnen Rechtsanwalt Vosgröne beispielsweise bei der Gestaltung des Kaufvertrags, Mietvertrags oder Pachtvertrags behilflich und versucht nach Möglichkeit diesen Ihren Vorstellungen und Interessen entsprechend aufzusetzen. Auch die Prüfung solcher Verträge fällt in sein Tätigkeitsgebiet.
Ebenso können Sie sich beim Bau einer Immobilie beziehungsweise der Bebauung eines Grundstücks oder bei Streitigkeiten mit Ihrem Nachbarn an Günter Vosgröne wenden.
Kaufrecht
Das Kaufrecht behandelt die juristischen Rahmenbedingungen, die bei Kaufgeschäften zur Geltung kommen. Dazu gehören das Aufsetzen eines Kaufvertrags, die damit verbundenen Rechte und Pflichten der Vertragspartner, der Rücktritt von einem Kaufvertrag oder rechtliche Konsequenzen bei einem Vertragsbruch wie zum Beispiel Schlechtleistung, Nacherfüllung (zum Besipiel Nachlieferung) oder Schadensersatz.
Vereinsrecht
Ein weiterer Interessenschwerpunkt von Rechtsanwalt Vosgröne ist das Vereinsrecht. Hierbei werden Vereine zu rechtlichen Fragen (beispielsweise bei der Vereinsgründung) beraten. Gegenstand der Beratungen können die Inhalte einer vereinseigenen Satzung sein, welche Voraussetzungen für eine Änderung der Vereinssatzung gegeben sein müssen, Rechte und Pflichten der Vorstandsmitglieder, Beiratsmitglieder oder Ausschussmitglieder, der Ablauf von Mitgliederversammlungen, Satzungsverstöße und daraus folgende Sanktionen sowie die Rechte und Pflichten der einzelnen Vereinsmitlgieder sein.
Sprachen:
- Deutsch
Vita
Günter Vosgröne, geboren 1946 in Osnabrück, studierte an der „Westfälischen Wilhelms-Universität“ in Münster und an der Albert–Ludwigs–Universität in Freiburg im Breisgau Rechtswissenschaften. Nach dem Dienst als Rechtsreferendar wurde er 1976 zur Anwaltschaft zugelassen. Im Jahr 1979 erfolgte die Ernennung zum Notar (seit 01.05.2016 Notar a. D.). Rechtsanwalt Vosgröne verfügt über Grundkenntnisse der englischen Sprache.Es gibt noch keine Bewertungen. Schreiben Sie selbst die erste Bewertung!