Gerhard Lunkmoss - aus Bremen, Deutschland auf rechtsanwalt.com
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Gerhard Lunkmoss

Rechtsanwalt Gerhard Lunkmoss berät und vertritt Sie im Strafrecht als Fachanwalt für Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Allgemeinen Zivilrecht, Steuerrecht, Steuerstrafrecht,Verwaltungsrecht und Verkehrsrecht. Selbstverstädndlich ist Rechtsanwalt Lunkmoss je nach Lage des Einzelfalls auch dazu bereit und in der Lage, Sie auf anderen Rechtsgebieten zu vertreten und bei Bedarf mit anderen Kollegen zusammenzuarbeiten.

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Gerhard Lunkmoss - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Privatrecht 50
  • Steuerrecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht

Allgemeine Zivilrecht

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen ist das Allgemeine Zivilrecht. Dieses umfasst zum Beispiel die Überprüfung und Erstellung von Verträgen aller Art und von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Rechtsanwalt Lunkmoss unterstützt Sie auch bei der Geltendmachung von Zahlungsansprüchen, bei Gewährleistungsfragen und bei der Forderung von Ansprüchen auf Schadensersatz wegen einer Pflichtverletzung. Häufig geht es um die Durchsetzung und Beitreibung von Forderungen (Mahnschreiben, Mahnbescheid) bis hin zum Zwangsvollstreckungsverfahren.

Steuerrecht 

Das deutsche Steuerrecht ist äußerst komplex und von dem Gedanken getragen, den Interessen des Steuerpflichtigen Rechnung zu tragen, was im Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit zum Ausdruck kommt oder kommen soll. Gleichwohl gibt es nur abstrakte generalisierende Regelungen, sodass es häufig zu Auslegungsschwierigkeiten und damit Streitigkeiten kommt. Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Gerhard Lunkmoss im Steuerrecht beinhaltet vielfach die Interessenvertretung des Steuerpflichtigen wegen eines Steuerbescheides. Hier wird er tätig:

 

  • in Einspruchsangelegenheiten gegenüber dem Finanzamt
  • in Klagesachen gegenüber dem Gericht

 

Daneben geht es vielfach darum, dass eine festgesetzte Steuer zurzeit nicht gezahlt werden soll. Herr Lunkmoss stellt für Sie Anträge auf Stundung/Zahlungsaufschub oder gar Erlass der Steuerschuld oder beantragt die abweichende Feststellung der Steuer aus Billigkeitsgründen. Des Weiteren ist er Ihr Ansprechpartner, wenn das Finanzamt die Zwangsvollstreckung betreibt und vollstreckungshemmende Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Die verfahrensrechtlichen Regelungen des Steuerrechts legen auch dem Steuerpflichtigen, der zugleich Beschuldigter in einem gegen ihn geführten Strafverfahren ist, weitreichende Mitwirkungs-, Vorlage- und Dokumentationspflichten gegenüber den Finanzbehörden auf. Andererseits darf er auch im Steuerstrafverfahren nicht gezwungen werden, sich selbst strafrechtlich zu belasten und darf zu den erhobenen Tatvorwürfen schweigen. Eine Besonderheit des Stuer- und Steuerstrafrechtes ist die Selbstanzeige, die – wenn sie richtig und kompetent eingesetzt wird – zur Straffreiheit führen kann. Aus dem Blickwinkel des Strafrechts und des Steuerrechts erscheint das Steuerstrafrecht jeweils als eine besonders schwierige und unübersichtliche Materie. Notwendig ist eine ganzheitliche Vorgehensweise durch einen rechtlichen Vertreter, der beide Verfahren beherrscht und über besondere Erfahrung im Umgang mit Finanz- und Strafverfolgungsbehörden verfügt. Wenden Sie sich daher vertrauensvoll an Gerhard Lunkmoss.

Verwaltungsrecht

Rechtsanwalt Gerhard Lunkmoss ist ferner tätig im Verwaltungsrecht. Hier berät und vertritt er Sie in allen Angelegenheiten, die mit Behörden und öffentlichen Einrichtungen zu tun haben. Sie profitieren von der langjährigen Erfahrung in der Vertretung von öffentlichen Einrichtungen und denjenigen, die von staatlichem Handeln betroffen sind. Auf Grundlage dieser Erfahrung berät Herr Lunkmoss gezielt. Das Verwaltungsrecht selbst ist ein Oberbegriff für die Rechtsgebiete Staatshaftungsrecht, Straßenrecht und Wegerecht, Polizeirecht und Ordnungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, kommunales Abgabenrecht oder öffentliches Baurecht. Es regelt im Allgemeinen die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bürger und der öffentlichen Verwaltung.Fachanwalt für Strafrecht

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, so zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung und so weiter. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord et cetera. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Lunkmoss die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft oder die Übernahme einer Pflichtverteidigung. Im Übrigen übernimmt der Jurist auch Mandate aus dem Jugendstrafrecht.

Das Fachgebiet Strafrecht umfasst auch das Ordnungswidrigkeitenrecht. In vielen Lebensbereichen werden Verstöße durch Bußgelder geahndet, die zum Teil eine erhebliche Höhe erreichen können. In einigen Bereichen, wie z.B. dem Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, sind mit der Geldbuße auch weitere Folgen wie z.B. Punkte im Verkehrszentralregister oder Fahrverbote verknüpft, wodurch Ahndungen sogar existenzbedrohlich werden können.

Deshalb ist in vielen Fällen auch im Odnungswidrigkeitenrecht eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt unabdingbar.

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Vita

Gerhard Lunkmoss, 1957 in Bremen geboren, studierte an der Freien Universität Berlin Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat leistete er in Bremen. Herr Lunkmoss ist seit 1985 als Rechtsanwalt zugelassen und tätig. Seit 2000 ist er gleichzeitig Fachanwalt für Strafrecht. Der Jurist spricht gut Englisch.
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Langsame Bearbeitung und Vernachlässigung

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4. Juni 2019

Saman Shamdin

Gerhard Lunkmoss

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