Gabriele Westhaus - aus Starnberg, Deutschland auf rechtsanwalt.com
Jahnstr. 29
82319 Starnberg
Deutschland
Auf Karte anzeigen

Sprachen:

  • Deutsch
  • Englisch
rechtsanwalt.com Rating:
6.89
Kanzlei-Logo von Rechtsanwaltskanzlei Westhaus Zum Kanzleiprofil

Gabriele Westhaus

Rechtsanwältin Gabriele Westhaus bietet umfassende Rechtsberatung im Familienrecht, Mietrecht, Nachbarrecht, Verkehrsrecht, Immobilienrecht und Maklerrecht sowie beim Forderungseinzug (Inkasso).

Die Anwältin berät und vertritt Sie unter anderem bei Angelegenheiten, in denen es um einen Ehevertrag, nachbarschaftliche Streitigkeiten, Unfallgutachten im Straßenverkehr, den Einzug berechtigter Forderungen, einen Mietvertrag oder Maklerprovisionen geht.

Frau Westhaus sieht es als oberstes Ziel an, ihren Klienten Lösungen aufzuzeigen, durch fachliche Kompetenz die Interessen der Mandanten durchzusetzen und in Konfliktsituationen kompetent zu beraten. Insbesondere legt sie großen Wert auf eine vorbeugende und individuelle Beratung, um mögliche Konflikte in Zukunft zu vermeiden.

Frau Westhaus spricht Englisch und korrespondiert auch in dieser Sprache. Sie absolvierte hierfür einen umfangreichen Sprachkurs.

Rated 0,0 out of 5
0,0/5 (0)
6.89/ 10 rechtsanwalt.com Rating

Rechtsgebiete

  • Familienrecht 50
  • AGB-Recht 0
  • Mietrecht 0
  • Nachbarrecht 0
  • Verkehrsrecht 0
  • Zwangsvollstreckungsrecht 0

Familienrecht

In allen familienrechtlichen Angelegenheiten wie Scheidungsverfahren, Fragen zu Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht sowie allen Folgeproblemen im Zusammenhang mit einer Scheidung oder Trennung – von einer Vermögensauseinandersetzung bis zur Wohnungszuweisung – berät und vertritt die Juristin Sie engagiert und fundiert. Aber auch die Gestaltung von Ehevertrag oder Partnerschaftsvertrag, um die Probleme gegebenenfalls schon im Vorfeld zu vermeiden, gehört zu ihren Beratungsleistungen. Rechtsanwältin Westhaus ist daher die richtige Ansprechpartnerin bei einer Scheidung, Unterhaltsgewährung wie auch für sinnvolle und ausgewogene ehevertragliche Regelungen, sei es im Zusammenhang mit einer Eheschließung oder auch einer Trennungsvereinbarung und Scheidungsvereinbarung. Gerade im Familienrecht ist es Frau Westhaus wichtig, dass ein gutes und vertrauensvolles Verhältnis zu den Mandanten besteht. Sie schätzt insbesondere einen fairen und intensiven Umgang mit den Mandanten bei der umfassenden Betreuung während des gesamten Trennungsprozesses.

Mietrecht

Im Mietrecht übernimmt Gabriele Westhaus das Mandat für Mieter oder Vermieter. Das Mietrecht regelt unter anderem die Rechte und Pflichten des Mieters (Art und Umfang des Gebrauchs, Instandhaltung, Verbesserung und Aufwandsersatz, Lasten, Abgaben und Betriebskosten, Mietzins, Vertragsübernahme und Zinsanhebung), die Rechte und Pflichten des Vermieters sowie die Beendigung des Bestandverhältnisses (Kündigung, außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, das heißt fristlose Kündigung). Frau Westhaus berät Vermieter und Mieter zu Mietvertrag, Kündigung und Aufhebungsvereinbarung.

Die Juristin vertritt zudem gerichtlich und außergerichtlich Hausverwaltungen bei Auseinandersetzungen mit Mietern sowie Mieter und Vermieter in den genannten Angelegenheiten, auch im Zusammenhang mit einer Modernisierung und Modernisierungsankündigung. Sie klärt Streitigkeiten zwischen den Mietvertragsparteien um Mietvertrag, Klauseln, Verzug mit der Mietzinszahlung, Mangel der Mietsache, Kündigung oder Kaution. Das Mietrecht hat in den letzen Jahren tiefgreifende Änderungen erfahren. Sowohl Vermieter als auch Mieter sind aufgrund der komplizierten Regelungen in zunehmendem Maße auf anwaltliche Hilfe angewiesen. Auch hier ist eine kompetente Vertretung durch Rechtsanwältin Westhaus gewährleistet.

Nachbarrecht

Ferner berät und vertritt Frau Westhaus Sie im Nachbarrecht. Wer hat sich nicht auch schon einmal mit dem Nachbarn wegen Regelüberschreitungen rund um den Garten gestritten? Wo Menschen so eng nebeneinander wohnen, bleiben Meinungsverschiedenheiten nicht aus. Häufig suchen Privatleute die Juristin wegen einer Grenzbepflanzung auf. Es kommt vor, dass Nachbarn Bäume zu nahe an die Grenze zum Nachbargrundstück pflanzen und damit einen Streit auslösen. Im Nachbarschaftsrecht (NachbarG) geht es vor allem darum, einerseits Interessen zu wahren (Überbau, Überwuchs, Überhang, Grenzabstand, Abstände von Bäumen, Sträuchern, Hecken, Hammerschlags- und Leitungsrecht, Beseitigung, Unterlassung) und andererseits für die Zukunft die Basis für ein weiteres gedeihliches Zusammenleben zu schaffen. Rechtsanwältin Westhaus prüft für Sie die Rechtslage und stärkt Ihre Position juristisch. Sie analysiert für Sie sorgfältig den Sachverhalt und verhilft Ihnen zu Ihrem Recht.

Verkehrsrecht

Ein weiteres Fachgebiet von Gabriele Westhaus liegt im Verkehrsrecht. Das Verkehrsrecht erstreckt sich auf die Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen über die Bereiche Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Sofern Ihnen ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Last gelegt wird, der meist mit einem Bußgeldbescheid oder einer Anklage durch die Strafverfolgungsbehörde einhergeht, ist es Ihnen zu empfehlen, Rechtsanwältin Westhaus als Rechtsbeistand zu konsultieren. Sie wird Ihnen als Verteidigerin zur Seite stehen bei Vorwürfen wie: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht, Fahrerflucht), fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung im Straßenverkehr, Alkohol, Drogen oder andere Betäubungsmittel (BtMG) am Steuer.

Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Ihnen wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Aber auch wenn Sie einen Unfall im In- oder Ausland hatten, stellen sich viele Fragen. Es geht hierbei hauptsächlich um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und – insbesondere bei Personenschaden – Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Rechtsanwältin Westhaus steht Ihnen dabei gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Maklerrecht

Ein weiterer Schwerpunkt der Juristin ist das Maklerrecht. In diesem Zusammenhang steht der Anspruch des Maklers auf seine Provision im Vordergrund. Zu klären ist hierbei das Entstehen des Anspruchs oder eine eventuelle Verwirkung. Darüber hinaus spielt auch das Schadensersatzrecht hierbei eine Rolle, falls der Makler durch eine fehlerhafte Beratung einen Schaden verursachte. Das Maklerrecht kommt im BGB mit vier Paragraphen aus. Leicht durchschaubar wird es dadurch keinesfalls. Vielmehr erfordert es anstelle des Durchblicks im Paragraphendschungel einen umfassenden Überblick über aktuelle Gerichtsurteile und Fallentscheidungen. Das Maklerrecht erfordert große Sachkenntnis.

Zwangsvollstreckungsrecht und Inkasso 

Wenn Sie eine Investition planen, ist die Kanzlei Ihr zuverlässiger Partner. Rechtsanwältin Gabriele Westhaus kennt den Immobilienmarkt und prüfen die rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit der Immobilie im Rahmen der “Due Diligence”. Auf Wunsch unterstützt die Kanzlei Sie bei der Koordination der Projektbeteiligten und dem Vertragsmanagement. Des Weiteren steht die Juristin Ihnen in diesem Zusammenhang bei der Zwangsvollstreckung und bei dem Forderungseinzug (Inkasso) mit Rat und Tat zur Seite. Indem Ihr Kunde nicht zahlt, wird auch immer Ihre Liquidität beansprucht. Frau Westhaus setzt Ihre Forderung durch und macht sie möglicherweise sogar gerichtlich geltend. Im Zweifel muss auch vollstreckt werden, häufig im Ausland. Das alles bedarf vorab eingehender Prüfung. Denn sonst droht neben dem Ausfall der Forderung der Anfall weiterer Kosten.

Sprachen:

  • Deutsch
  • Englisch

Vita

Gabriele Westhaus wurde 1961 in Regensburg geboren. Nach der Hochschulreife studierte sie an der Universität Erlangen-Nürnberg Rechtswissenschaften und schloss mit dem ersten Juristischen Staatsexamen ab. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte sie im Oberlandesgerichtsbezirk München. Die Wahlstation verbrachte sie in einer Rechtsanwaltskanzlei in Jakarta, Indonesien. Seit 1990 ist Frau Westhaus nunmehr als Rechtsanwältin zugelassen. Nachdem sie in einer Kanzlei tätig gewesen war, gründete sie 1996 ihre eigene in Starnberg. An ihrem Beruf schätzt sie die Abwechslung sowie den Umgang mit den Menschen. Sie ist jederzeit offen für die Probleme der Mandanten und nimmt sich dieser engagiert und kompetent an. Rechtsanwältin Westhaus ist Mitglied im Münchener Anwaltverein und somit auch im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Es gibt noch keine Bewertungen. Schreiben Sie selbst die erste Bewertung!

Gabriele Westhaus

Jahnstr. 29
82319 Starnberg
Deutschland

http://www.kanzlei-westhaus.de Zum Impressum