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Gabriel Nigon

Schwerpunkte von Rechtsanwalt Gabriel Nigon sind das Baurecht und Planungsrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, Erbrecht sowie das Sportrecht und das Vertragsrecht.

Er berät und vertritt Klienten in nationalen und internationalen Belangen und besitzt Verwaltungsratsmandate.

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Rechtsgebiete

  • Bankrecht 50
  • AGB-Recht 0
  • AGB-Recht 0
  • Erbrecht 0
  • Gesellschaftsrecht 0
  • Sportrecht 0
  • Wirtschaftsrecht 0

Baurecht

Das Baurecht stellt die Gesamtheit der Normen und Gesetze, die das Bauen betreffen dar. Wichtige privatrechtliche Vorschriften für den Bauherrn und die am Bau beteiligten Handwerker, Architekten und anderen Fachplaner sind die Regelungen über den Baubetreuungsvertrag und den Werkvertrag. Herr Nigon berät und vertritt Sie professionell baubegleitend oder bei vertragsrechtlichen Fragen wie zum Beispiel Abschluss und Inhalt des Architektenvertrages, Pflichten des Architekten, plangerechte und mangelfreie Erstellung des Bauwerkes und Rechtsfolgen der Kündigung des Architektenvertrages. Im Bereich der Haftung für eine mangelhafte Architektenleistung und Ingenieurleistung steht Ihnen Rechtsanwalt Nigon beispielsweise bei fehlender Genehmigungsfähigkeit der Planung, ordnungsgemäßer Auswahl der ausführenden Unternehmer, technischen Planungsmängeln, bei einer Kostenüberschreitung und Rechtsfolgen eingetretener Bauaufsichtsfehler zur Seite. Baurechtsprozesse sind für den Bauherrn, Handwerker, Architekten, Generalunternehmer, Subunternehmer oder Bauträger durch den besonderen Umfang und spezifische Rechtsprobleme gekennzeichnet, wodurch eine versierte Hilfe unablässig wird.

Handelsrecht und Gesellschaftsrecht

Rechtsanwalt Nigon unterstützt und vertritt Sie auch im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht bei der Gestaltung Ihrer gesellschaftsrechtlichen Vorhaben. Streitigkeiten unter den Inhabern und den Gesellschaftern von Unternehmen lähmen die Unternehmensentwicklung bis hin zur Existenzfrage. Das Gesellschaftsrecht ist das Recht von Personenvereinigungen des Privatrechts, die durch Rechtsgeschäft gegründet werden, um einen bestimmten gemeinsamen Zweck zu erreichen. Es umfasst daher insbesondere alle Rechtsnormen in Bezug auf die einfache Gesellschaft, die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), sowie den Verein. Falls Sie keinen Wohnsitz in der Schweiz haben, hilft Ihnen Rechtsanwalt Nigon Ihre Steuerlast mit Hilfe von so genannten Off-Shore-Gesellschaften zu optimieren.

Durch die vernünftige und den wechselseitigen Interessen entsprechende vertragliche Regelung kann eine denkbare Streitigkeit unter Gesellschaftern und Inhabern von Unternehmen schon im Vorfeld verhindert werden. Lassen Sie sich daher eingehend von Herrn Nigon beraten, bevor Sie vertragliche Bindungen eingehen. Das Gesellschaftsrecht beinhaltet zahlreiche wirtschaftlich wichtige Bereiche wie zum Beispiel die Gründung und Umgründung von Gesellschaften unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte, die Einbringung, Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung und Realteilung von Unternehmen sowie die Errichtung von Gesellschaftsvertrag und Kooperationsvertrag. Darüber hinaus plant und setzt Gabriel Nigon eine Unternehmensnachfolge um, wobei Fragen der Rechtsformwahl, die Rechtsnachfolge im Familienunternehmen, die Errichtung eines Abtretungsvertrags, die Unternehmensübertragung, der Unternehmenskauf, die Privatstiftung sowie die Erwirkung einer Handelsregistereintragung immer zu berücksichtigen sind.

Vertragsrecht

Verträge begegnen uns im alltäglichen Leben ständig. Oft sind diese schon so selbstverstädnlich geworden, dass diese schon gar nicht mehr als Vertrag wahrgenommen werden. Grund hierfür ist auch, dass eine Vielzahl der “alltäglichen” Verträge nicht in schriftlicher Form, sondern mündlich, per Handschlag oder schweigend geschlossen werden.
Beim Einkauf im Supermarkt wird beispielswies nicht jedes Mal ein Kaufvertrag in Schriftform erstellt. Umso wichtiger sind meist die Geschäfte, welche mittels schriftlicher Verträge vereinbart werden. Daher ist es bei solchen Dokumenten auch ratsam, diese durch einen juristischen Fachmann prüfen zu lasse. Denn nur so ist gewährleistet, dass der Vertrag auch die Interessen der beiden Vertragspartner beinhaltet. Dabei spielt es auch keine Rolle, um welche Art von Vertrag (Mietvertrag, Pachtvertrag, Arbeitsvertrag, Werkvertrag, Versicherungsvertrag, Erbvertrag, Ehevertrag, Leasingvertrag et cetera) es sich handelt.

Erbrecht

Ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwalt Nigon ist das Erbrecht. Er berät Sie in Erbteilungsfragen und führt die Erbprozesse vor Gericht. Die gerichtlichen Schritte sind gemäß seiner Philosophie die ultima ratio, falls die Kompromissbemühungen nicht fruchten.
Doch auch bei rechtlichen Fragen aus dem Gebiet Erbrecht, die nicht in Verbindung mit einem Gerichtsverfahren stehen, hilft Ihnen Herr Nigon gerne weiter.
Dies umfasst zum einen die Gestaltung entsprechender Dokumente, wie Erbvertrag, Testament oder Patientenverfügung, welche bereits zu Lebzeiten aufgesetzt werden, zum anderen aber auch Fragen und Probleme bei eingetretenem Erbfall wie z.B. zu Pflichtteilsanspruch, Erbschaftssteuer, Ausschlagung des Erbes et cetera.

Sportrecht

Eine weitere Stärke des Juristen ist das Sportrecht. Gabriel Nigon hat schon in zahlreichen Vereinen aktiv mitgewirkt und war selbst Leistungssportler. Aus eigener Erfahrung ist ihm daher die Welt des Sports vertraut, und er kann Ihnen so mit Rat und Tat zur Seite stehen. Gerade im Sport sind viele Normen und Vorschriften aus allen Teilbereichen des schweizerischen Rechtssystems relevant und sind darauf anzuwenden. Aus dem Zivilrecht finden sich Vorschriften zum Sport allgemein im Vereinsrecht, Vertragsrecht und Haftpflichtrecht. Ebenfalls finden sich im Strafrecht wichtige Normen wie zum Beispiel zu Körperverletzung, fahrlässiger Tötung, Todschlag sowie Betrug. Des Weiteren findet auch das selbstgesetzte Recht des Sportes wie vor allem Anti-Dopingregeln Anwendung. Insbesondere Satzungen und Regelwerke der Sportvereine sowie Sportverbände haben Rechte und Pflichten der Mitglieder und der sonstigen der Verbandsgewalt Unterworfenen zum Inhalt. Darüber hinaus finden sich darin Normen zur Durchsetzung dieser Pflichten durch die Verbandsorgane. Rechtsanwalt Gabriel Nigon berät und vertritt dabei Sportler, Funktionäre und Verbände unter anderem vor den verschiedenen Verbandsgerichten und dem internationalen Sportgericht (TAS bzw. CAS)

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Vita

1956 in Basel geboren, studierte Gabriel Nigon an der Universität in Basel Jura und absolvierte 1989 das Advokaturexamen. Als Spitzensportler gewann er mit dem Schweizer Fechtteam Medaillen an den Weltmeisterschaften 1981 und 1982. Seit 1992 ist er Chef Leistungssport des Schweizerischen Fechtverbandes und war an den olympischen Spielen von Sidney 2000 und, Athen 2004, Peking 2008 & London 2012, Teamchef. Gabriel Nigon ist Muttersprachler in Deutsch und Französisch. Im Weiteren spricht und korrespondiert er in Englisch und Italienisch.

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Gabriel Nigon

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