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Francisco de la Torre

Rechtsanwalt Francisco de la Torre ist bei Ferrero Abogados Ihr Ansprechpartner.

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Francisco de la Torre - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Erbrecht 50
  • Familienrecht
  • Immobilienrecht
  • Prozessrecht
  • Vertragsrecht

Vertrags- und Immobilienrecht

Rechtsanwalt de la Torre übernimmt für Privatkunden sowie Unternehmen alle vertragsrechtlichen Angelegenheiten. Sie haben einen spanischen Vertrag, der von einem Fachmann geprüft werden soll? Herr de la Torre übernimmt diese Aufgabe gern und sorgt dafür, dass der Vertrag Ihren Anforderungen komplett entspricht. Insbesondere bei Rechtsgeschäften mit hohem finanziellen Einsatz ist es unerlässlich, dass die Vertragsgrundlage wasserfest ist und das Rechtsgeschäft umfassend regelt. Ebenso verhält es sich auch bei Verträgen, die eng mit dem Privatleben verknüpft sind, beispielsweise der Mietvertrag, Ehevertrag oder eine Bürgschaft. Besonders anspruchsvoll ist das, wenn man sich in einer fremden Rechtsordnung bewegt, denn hier gelten andere Gesetze und Vorschriften als im eigenen Land. Francisco de la Torre hat sich deshalb darauf spezialisiert, ausländische Klienten bei einem Vertrag nach spanischem Recht zu unterstützen. Neben der Vertragsprüfung übernimmt er auch die Vertragsgestaltung: Ob Handelsvertrag, Kaufvertrag, Wartungsvertrag, Leasingvertrag, Geheimhaltungsvereinbarung, Kooperationsvertrag, Dienstvertrag oder Reisevertrag – der Anwalt hilft Ihnen weiter.

Im Rahmen des Vertragsrechts verdient das Immobilienrecht besondere Aufmerksamkeit. Seit mehr als 15 Jahren berät Rechtsanwalt de la Torre Klienten aus dem In- und Ausland bezüglich Kauf und Verkauf von Immobilieneigentum (Gewerbeimmobilie, Wohnimmobilie oder Grundbesitz). In Anbetracht der örtlichen oder regionalen Bestimmungen, die ein Kaufobjekt betreffen können, erfordert dieses Rechtsgebiet genaue Kenntnisse der Region, in der die Investition stattfinden soll.

Erbrecht

Das spanische Erbrecht beinhaltet umfassende Reglementierungen von Hinterlassenschaften, inklusive solchen, die für alle Personen unabhängig ihrer Nationalität verbindlich sind. Daher unterstützt Rechtsanwalt de la Torre seine Klienten dabei, so weit über das Erbe zu bestimmen, wie das Gesetz es zulässt, indem er die Dokumente und Testamente so vorbereitet, dass sie den Wünschen der Klienten am besten entsprechen.  Im Todesfall unterstützt und betreut Rechtsanwalt de la Torre die Erben während des Prozesses der Testamentsvollstreckung und der Durchführung der Anweisungen, die von den Verstorbenen hinterlassen wurden. Eine Erbschaft in Spanien kann auch in hohem Maße steuerpflichtig sein, was jedoch durch die richtigen Entscheidungen abgemildert werden kann.

Familienrecht

Die Gesetzgebungen Spaniens und der EU gelten für Paare, die in Spanien leben; auch dann, wenn sie in einem anderen Land geheiratet haben. Das finanzielle Verhältnis zwischen Ehepartnern, ihre Rechte und Verpflichtungen sowie mögliche Konfliktlösungen können dem spanischen Familienrecht unterliegen, wodurch auch Auswirkungen im Heimatland entstehen können.

Prozessrecht

Rechtsanwalt de la Torre kann Ihnen in den obengenannten Angelegenheiten von Anfang bis Ende zur Seite stehen. Gesetz dem Fall, dass die Angelegenheit in einem Konflikt endet, der vor Gericht ausgetragen werden muss, müssen Sie sich nicht erst nach einem anderen Rechtsanwalt umsehen, da Sie Rechtsanwalt de la Torre dank seiner langjährigen Erfahrung als Prozessanwalt vor Gericht vertreten kann.

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Vita

Francisco de la Torre hat in Madrid Jura studiert und erhielt dort im Jahr 2001 seinen Abschluss. Seit seinem Abschluss praktiziert er als Anwalt, sowohl in Spanien als auch zwei Jahre in Frankreich und ein Jahr in Berlin. Dies ermöglichte es ihm, eine globale Perspektive auf seine Tätigkeit zu erlangen und die Bedürfnisse und Sorgen von Klienten aus dem Ausland zu verstehen.

Er ist Mitglied der Anwaltskammer von Málaga sowie der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung.

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Francisco de la Torre

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