Francisco de la Torre
Rechtsanwalt Francisco de la Torre ist bei Ferrero Abogados Ihr Ansprechpartner.
Die Kanzlei
Die in Südspanien vertretene Kanzlei Ferrero Abogados betreut nationale und internationale Mandantschaft unter anderem in den Rechtsgebieten Vertragsrecht, Erbrecht, Immobilienrecht, Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Bankrecht, Handelsrecht, Strafrecht, Familienrecht und Prozessrecht.
Seit über 20 Jahren sind die Partner von Ferrero Abogados in Spanien tätig und hat sich als Kanzlei sowohl für Privatleute als auch für Unternehmen etabliert. Ferrero Abogados unterhält Büros in Málaga, Alicante, Cartagena, Sevilla, Costa del Sol sowie in Las Palmas de Gran Canaria (Kanarische Inseln). Derzeit sind dort insgesamt 15 Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen für Sie tätig.
Effizienz wird bei Ferrero Abogados großgeschrieben, denn zeitnahes Handeln ist in rechtlichen Angelegenheiten oftmals der entscheidende Faktor auf dem Weg zum Erfolg. Die Anwälte sorgen dafür, dass Ihr Anliegen umgehend bearbeitet wird. Die Kanzlei garantiert, dass Sie innerhalb von 24 Stunden nach Eingang Ihrer Anfrage eine Rückmeldung erhalten. Den Anwälten ist es wichtig, dass Sie jederzeit auf dem Laufenden sind – Sie werden deshalb regelmäßig über den Stand Ihres Klienten informiert.
Ferrero Abogados passt sich dem Terminplan des Klienten an und nicht umgekehrt. Beratungstermine können gern individuell abgesprochen werden und auch außerhalb der üblichen Bürozeiten liegen. Hier steht der Klient im Mittelpunkt – Ihr Fall wird individuell betreut und es werden kreative Rechtslösungen erarbeitet, um Ihr Mandat zum Erfolg zu führen. Die Anwälte beraten und vertreten Sie auch vor Gericht.
Nicht nur sprachlich, sondern auch rechtlich ist die Sozietät breit aufgestellt: Hier spricht man nicht nur Spanisch, sondern auch Deutsch, Englisch und Französisch. Ferrero Abogados ist somit ein optimaler Ansprechpartner für internationale Klienten, die in Spanien geschäftlich tätig oder in einen Rechtskonflikt geraten sind.
Das Büro in Málaga ist in der Alameda Principal 35 (3. Stock) gelegen, mitten im Herzen der Stadt. Die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist problemlos: In der Alameda Principal gibt es verschiedene Bushaltestellen, die von vielen städtischen Buslinien angefahren werden (Linien 3, 1, 11, 8, 21, 23, 30, 32, 33, 34, 35, 37, 38, C2 und N2). Für Klienten mit Pkw stehen Parkplätze in der Kanzleiumgebung zur Verfügung.
Rechtsgebiete
- Erbrecht 50
- Familienrecht
- Immobilienrecht
- Prozessrecht
- Vertragsrecht
Vertrags- und Immobilienrecht
Rechtsanwalt de la Torre übernimmt für Privatkunden sowie Unternehmen alle vertragsrechtlichen Angelegenheiten. Sie haben einen spanischen Vertrag, der von einem Fachmann geprüft werden soll? Herr de la Torre übernimmt diese Aufgabe gern und sorgt dafür, dass der Vertrag Ihren Anforderungen komplett entspricht. Insbesondere bei Rechtsgeschäften mit hohem finanziellen Einsatz ist es unerlässlich, dass die Vertragsgrundlage wasserfest ist und das Rechtsgeschäft umfassend regelt. Ebenso verhält es sich auch bei Verträgen, die eng mit dem Privatleben verknüpft sind, beispielsweise der Mietvertrag, Ehevertrag oder eine Bürgschaft. Besonders anspruchsvoll ist das, wenn man sich in einer fremden Rechtsordnung bewegt, denn hier gelten andere Gesetze und Vorschriften als im eigenen Land. Francisco de la Torre hat sich deshalb darauf spezialisiert, ausländische Klienten bei einem Vertrag nach spanischem Recht zu unterstützen. Neben der Vertragsprüfung übernimmt er auch die Vertragsgestaltung: Ob Handelsvertrag, Kaufvertrag, Wartungsvertrag, Leasingvertrag, Geheimhaltungsvereinbarung, Kooperationsvertrag, Dienstvertrag oder Reisevertrag – der Anwalt hilft Ihnen weiter.
Im Rahmen des Vertragsrechts verdient das Immobilienrecht besondere Aufmerksamkeit. Seit mehr als 15 Jahren berät Rechtsanwalt de la Torre Klienten aus dem In- und Ausland bezüglich Kauf und Verkauf von Immobilieneigentum (Gewerbeimmobilie, Wohnimmobilie oder Grundbesitz). In Anbetracht der örtlichen oder regionalen Bestimmungen, die ein Kaufobjekt betreffen können, erfordert dieses Rechtsgebiet genaue Kenntnisse der Region, in der die Investition stattfinden soll.
Erbrecht
Das spanische Erbrecht beinhaltet umfassende Reglementierungen von Hinterlassenschaften, inklusive solchen, die für alle Personen unabhängig ihrer Nationalität verbindlich sind. Daher unterstützt Rechtsanwalt de la Torre seine Klienten dabei, so weit über das Erbe zu bestimmen, wie das Gesetz es zulässt, indem er die Dokumente und Testamente so vorbereitet, dass sie den Wünschen der Klienten am besten entsprechen. Im Todesfall unterstützt und betreut Rechtsanwalt de la Torre die Erben während des Prozesses der Testamentsvollstreckung und der Durchführung der Anweisungen, die von den Verstorbenen hinterlassen wurden. Eine Erbschaft in Spanien kann auch in hohem Maße steuerpflichtig sein, was jedoch durch die richtigen Entscheidungen abgemildert werden kann.
Familienrecht
Die Gesetzgebungen Spaniens und der EU gelten für Paare, die in Spanien leben; auch dann, wenn sie in einem anderen Land geheiratet haben. Das finanzielle Verhältnis zwischen Ehepartnern, ihre Rechte und Verpflichtungen sowie mögliche Konfliktlösungen können dem spanischen Familienrecht unterliegen, wodurch auch Auswirkungen im Heimatland entstehen können.
Prozessrecht
Rechtsanwalt de la Torre kann Ihnen in den obengenannten Angelegenheiten von Anfang bis Ende zur Seite stehen. Gesetz dem Fall, dass die Angelegenheit in einem Konflikt endet, der vor Gericht ausgetragen werden muss, müssen Sie sich nicht erst nach einem anderen Rechtsanwalt umsehen, da Sie Rechtsanwalt de la Torre dank seiner langjährigen Erfahrung als Prozessanwalt vor Gericht vertreten kann.
Sprachen:
- Deutsch
- Spanisch
Vita
Francisco de la Torre hat in Madrid Jura studiert und erhielt dort im Jahr 2001 seinen Abschluss. Seit seinem Abschluss praktiziert er als Anwalt, sowohl in Spanien als auch zwei Jahre in Frankreich und ein Jahr in Berlin. Dies ermöglichte es ihm, eine globale Perspektive auf seine Tätigkeit zu erlangen und die Bedürfnisse und Sorgen von Klienten aus dem Ausland zu verstehen.
Er ist Mitglied der Anwaltskammer von Málaga sowie der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung.
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