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Folkert Adler

Vertrauen Sie bei allen rechtlichen Problemen rund um Strafrecht (Betäubungsmittelrecht, Jugendstrafrecht), Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und öffentliches Baurecht auf Rechtsanwalt Folkert Adler.

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Rechtsgebiete

  • AGB-Recht 50
  • Jugendstrafrecht 0
  • Verkehrsrecht 0
  • Verwaltungsrecht 0

Baurecht

Das Baurecht stellt einen weiteren Tätigkeitsbereich des Anwalts dar. Dieses Rechtsgebiet beinhaltet alle Regelungen rund um den Bau. Um ein bestimmtes Gebäude, ein Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Geschäftsgebäude oder Mietshaus, zu erstellen, müssen beim Bau bestimmte gesetzliche Vorschriften eingehalten werden. Bei einem Baumangel sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden, um Schadenersatz geltend machen zu können.

Verwaltungsrecht/Ordnungswidrigkeitenrecht

Rechtsanwalt Folkert Adler berät seine Mandanten auch im Verwaltungsrecht, genauer gesagt im Ordnungswidrigkeitenrecht. Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung (Überprüfung des Messverfahrens), Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Dem betroffenen Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, den Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen.

Fachanwalt Strafrecht

 

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, so zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung und so weiter. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord et cetera. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag.

Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Folkert Adler die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich gehört hier auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum Service von Folkert Adler.

Das Jugendstrafrecht stellt eine besondere Sammlung an Rechtsvorschriften dar, die zwingend anzuwenden sind für Jugendliche ab der Strafmündigkeit vom 14. bis zum 18. Lebensjahr und fakultativ anzuwenden sind für Heranwachsende zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr. Das bedeutet, dass die Rechtsfolgen des Erwachsenenstrafrechts im Jugendstrafrecht nicht gelten. Der zweite Teil eines jeden Straftatbestandes – “…wird mit Geldstrafe, mit Freiheitsstrafe von… bis… bestraft” – ist daher schlicht wegzulassen. Stattdessen hält das Jugendgerichtsgesetz eine Fülle von unterschiedlichen Reaktionsmöglichkeiten bereit (unter den Oberbegriffen Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendstrafe), aus welchen die Gerichte weitgehend frei auswählen können. Selbstverständlich sind sie dabei an das Gesetz, das Jugendgerichtsgesetz (JGG), gebunden. Dieses gibt einen sehr weiten Beurteilungs- und Ermessensspielraum. Das Verfahren gleicht ansonsten weitgehend dem “richtigen” Strafverfahren. Wichtigster Unterschied ist, dass bei Jugendlichen (14 bis 17 Jahre) die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist. Rechtsanwalt Folkert Adler übernimmt die Verteidigung in Jugendstrafverfahren.

Rechtsanwalt Adler legt besonders in Strafverfahren größten Wert darauf, die Verteidigungsstrategie in kooperativer Zusammenarbeit mit dem Mandanten zu erarbeiten, denn nur so ist es möglich, eine effektive Strafverteidigung zu gewährleisten. Dem betroffenen Mandanten wird dabei eine Kopie der Strafakte ausgehändigt, damit er über den Stand des Verfahrens genau informiert ist.

Fachanwalt Verkehrsrecht

Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht durch Folkert Adler erstreckt sich über Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Im Bereich des Zivilrechts geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein wie der Haushaltsführungsschaden, Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es darum, bei durch einen Verkehrsunfall erlittenen Personenschäden Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen.

Einige Handlungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten, so zum Beispiel Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Auch ein Mandant, der ein Problem im Bereich Fahrerlaubnisrecht (europäischer Führerschein) oder in der Kombination von Straf- und Verkehrsrecht hat, wird durch Herrn Adler kompetent beraten und betreut.

Weder in strafrechtlichen noch in verkehrsrechtlichen Verfahren scheut sich Rechtsanwalt Adler vor Konflikten mit den Gerichten, falls dies im Interesse seiner Mandanten nötig sein sollte. Das bedeutet, dass bei Bedarf auch prozessuale Mängel gerügt werden, um ein faires Verfahren zu gewährleisten.

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Vita

Folkert Adler, 1964 in Leer geboren, studierte an der Georg-August-Universität in Göttingen Jura. Anschließend war er als Referendar im Landgerichtsbezirk Göttingen tätig. Herr Adler wurde 1996 zur Anwaltschaft zugelassen.

Rechtsanwalt Folkert Adler ist seit 1999 Fachanwalt für Strafrecht und seit 2006 Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Folkert Adler ist Mitglied im VfR Heisfelde.

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