Felix Wanke
Rechtsanwalt Felix Wanke ist für die Beratung und Vertretung seiner Mandanten im Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Baurecht, Gesellschaftsrecht, Kapitalanlagenrecht und Immobilienrecht Ihr Ansprechpartner.
Die Kanzlei
Die Anwaltspartnerschaft Wanke & Rothe berät ihre Klienten in den Bereichen Arbeitsrecht, Baurecht, Erbrecht, Familienrecht, Immobilienrecht, Mietrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht sowie Zwangsvollstreckungsrecht.
Die Anwaltspartnerschaft Wanke & Rothe wurde im Jahre 1999 von den Rechtsanwälten Felix Wanke und Rainer Rothe gegründet. Dritter im Bunde ist Rechtsanwalt Hans-Axel Heuer, der unsere Kanzlei seit der Jahrtausendwende verstärkt.
Sie finden die Hamburger Büroräume im Zentrum von Hamburg-Harburg neben dem Karstadt und dem Marktplatz „Am Sand“. Die Mandanten können im nahegelegenen Karstadt-Parkhaus parken. Der S-Bahnhof „Harburg Rathaus“ ist in Fußnähe. Der Bahnhof wird von den Zügen der Linien S3 und S31 angefahren.
Die Bürozeiten sind montags bis freitags von 08.00 bis 19.00 Uhr organisiert. Bei Bedarf vereinbart das Sekretariat aber auch Besprechungstermine außerhalb der genannten Zeiten. Für Mandanten, welche die Räume der Kanzlei nicht selbst aufsuchen können, können auch Termine vor Ort bei den Mandaten vereinbart werden.
In unserem Hamburger Büro decken wir fast alle Facetten des rechtlichen „Lebens“ ab. Einen Schwerpunkt bildet die Beratung mittelständischer Unternehmen, wie beispielsweise bei gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen, der Unternehmensnachfolge, aber auch dem Forderungseinzug.
Unseren Mandanten helfen wir bei familienrechtlichen Fragestellungen, wie beispielsweise der Ehescheidung und alle damit zusammenhängenden Fragen, dem Arbeitsrecht, dem Mietrecht und allen gewöhnlichen und außergewöhnlichen Belangen des täglichen Lebens.
Wir fühlen uns mit den Menschen verbunden und sehen unsere Aufgabe in der nachhaltigen Interessenvertretung unserer Mandanten. Zusammen mit unserem Team entwickeln wir Ihre Rechtspositionen und setzen die notwendigen Schwerpunkte zur optimalen Betreuung und Durchsetzung.
Unsere spezifische Kenntnis und Erfahrung im internationalen Recht sowie unsere befreundeten Rechtsanwaltskanzleien in Sofia (Bulgarien), Wien (Österreich), Antwerpen (Belgien) und Mallorca (Spanien) setzen wir ein, wenn es nötig wird.
Nach dem Abschluss ihres Studiums im Jahre 1990 waren die Gründer der Kanzlei zunächst national, in Hamburg, Berlin, Köln und Radolfzell als Rechtsanwälte tätig. Rechtsanwalt Rothe unterhält darüber hinaus unserer Schweizer Zweigstelle in Romanshorn/CH als dort zugelassener Rechtsanwalt. Als früherer Lehrbeauftragter für Medienrecht und als Mitarbeiter am Lehrstuhl für öffentliches Recht an der Universität Erlangen-Nürnberg sowie vormaliger ständiger anwaltlicher Berater der Deutschen Publik Relations Gesellschaft (DPRG) e. V. ist Rechtsanwalt Rothe in allen Fragen des öffentlichen Rechtes sowie des Presse- und Medienrechtes bewandert. Er bearbeitet daneben die „WEG-Abteilung“ und streitet regelmäßig für die Mandanten mit Insolvenzverwaltern wegen der ärgerlichen und immer mehr vorkommenden behaupteten Anfechtungsansprüche im Insolvenzfall eines Unternehmens. Fragen Sie ihn besser! Rechtsanwalt Rothe ist in der Schweiz und in Deutschland tätig und daher Experte für alle Fragen des internationalen Handels-, Familien-, Steuer und Erbrechts.
Rechtsgebiete
- Arbeitsrecht 50
- Baurecht privat
- Erbrecht
- Familienrecht
- Gesellschaftsrecht
- Immobilienrecht
- Kapitalanlagenrecht
Familienrecht
Ehe und Familie sind die wichtigsten Grundlagen des Gemeinschaftslebens. Sie stehen deshalb nach Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz unter dem besonderen Schutz des Staates. Der Bereich Familienrecht umfasst eine Vielzahl von Beratungs- und Gestaltungsmöglichkeiten. Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit Felix Wankes innerhalb des Familienrechts liegt in den Bereichen Ehescheidung, Sorgerecht für ein gemeinschaftliches Kind, Umgangsrecht des nichtbetreuenden Elternteils, Kindesunterhalt (Alimente), Vermögensauseinandersetzung, Lebenspartnerschaftsrecht, Ehegattenunterhalt, Versorgungsausgleich, Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht (insbesondere der Zugewinnausgleich), Abstammung, Vaterschaftsanfechtung, vertragliche Gestaltungen, Verknüpfungen zum Gesellschaftsrecht und Steuerrecht.
Erbrecht
Rechtsanwalt Felix Wanke war langjährig in Anwaltsnotariaten beschäftigt und ist im Erbrecht, beispielsweise bei der Erstellung von Testamenten, aber auch der Nachlassregulierung erfahren und hilft in schweren Stunden.
Mit dem Ableben eines Menschen stellt sich immer die Frage, wem das Vermögen des Verstorbenen zufällt. Dabei ist von entscheidender Bedeutung, ob der Verstorbene durch Testament oder Erbvertrag geklärt hatte, wer und in welchem Umfang Erbe sein soll und wie diese Verfügung rechtlich gestaltet war. Eine Vielzahl von Fragen wirft die Abwicklung der Erbfolge auf, insbesondere unter mehreren Erben. Nicht immer läuft eine Erbschaft ohne Streitigkeiten ab – sei es, dass der Erblasser ein nur unzureichendes Testament hinterlassen hat oder dass dieses missverständlich ist und zu Interpretationen Anlass gibt, sei es, dass Miterben schon zu Lebzeiten ihren Erbteil erhalten haben, nun aber nichts mehr davon wissen wollen. Rechtsanwalt Felix Wanke möchte Ihnen in solchen Auseinandersetzungen als Ihr Verbündeter und Partner beistehen und Ihnen helfen, Ihre Interessen vorgerichtlich und wenn nötig auch im Prozess bestmöglich zu wahren.
Arbeitsrecht
Einen besonderen Schwerpunkt von Felix Wanke bildet das Arbeitsrecht. Die Tätigkeit umfasst hier nicht nur das Aushandeln der Konditionen von Arbeitsvertrag und Dienstvertrag. Hierzu gehört ebenso die Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei Themen wie Mobbing, Mutterschutz, Schwarzarbeit, Streitwert, Tariflohn, Überstunden, Urlaub, Vergütung, Versetzung, Weiterbeschäftigung, Wettbewerbsverbot, Arbeitszeugnis oder die drohende Kündigung. Herr Wanke prüft für Sie, ob und in welchem Umfang Kündigungsschutz besteht. In diesem Bereich müssen häufig kollektivrechtliche Aspekte berücksichtigt werden, insbesondere ob betriebsverfassungsrechtliche Normen missachtet wurden. Vertrauen Sie hier auf die Erfahrung, die Kompetenz und die Gründlichkeit des Juristen.
Baurecht
Schon seit dem Jahre 1993 beschäftigt sich der Anwalt zudem mit allen baurechtlichen Fragen.
Das öffentliche Baurecht regelt die städtebauliche Bebauungsplanung (BauGB) und die Anforderungen an die Ausführung des einzelnen Bauwerks (HBauO). Gerade das Bauplanungsrecht verlangt vom Bauwilligen die Bewältigung zahlreicher Rechtsfragen, wenn die Gemeinde durch Bebauungsplan oder Flächennutzungsplan bestimmt, wie Grundstücke baulich genutzt werden dürfen. Zur Durchsetzung ihrer Planung kann sie Maßnahmen wie Veränderungssperre, Zurückstellung, Teilungsgenehmigung, Vorkaufsrecht sowie Enteignung und Erschließung ergreifen. Auch die Bauordnungen der Länder enthalten viele konstruktive und gestalterische Anforderungen an die Errichtung, Änderung, Nutzung oder den Abbruch von baulichen Anlagen. Bei einem Landschaftsschutzgebiet oder Wasserschutzgebiet kommt es oft zu schwierigen Verhandlungen mit der Behörde über Ausnahmen und Befreiungen. Liegen alle Voraussetzungen vor, hat der Bauwillige einen Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung, wobei die Rechte etwaiger Nachbarn gewahrt werden müssen.
Gerichtlicher Rechtschutz wird oft unumgänglich, wenn die Behörde die Erteilung einer Baugenehmigung ablehnt und Stilllegungsverfügung, Nutzungsverbot oder Beseitigungsanordnung erlässt. Rechtsanwalt Felix Wanke betreut seine Mandanten sowohl im Bauplanungsrecht als auch im Bauordnungsrecht.
Im privaten Baurecht gestaltet Herr Wanke Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Projektentwickler, verhandelt und formuliert Ihren Generalunternehmervertrag, Subunternehmervertrag oder Architektenvertrag. Der Jurist greift für seine Mandanten ein, sobald der Bauablauf gestört wird – sei es durch einen erkennbaren Bau-Mangel oder durch Bauverzögerung – oder bei Meinungsverschiedenheiten zur Vergütung. Dabei wirkt er an den Verhandlungen mit in dem Bestreben, durch frühzeitige Vergleichsversuche, Schiedsgutachtenverfahren oder andere Maßnahmen der Beweissicherung schnelle und kostengünstige Lösungen zu erzielen. Rechtsanwalt Wanke ist auch forensisch tätig und führt selbständige Beweisverfahren und Vergütungsprozesse sowie Gewährleistungsprozesse.
Immobilienrecht
Das Immobilienrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Eigentümer und der Nachbarschaft, aber auch die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer der Immobilie. Zum Immobilienrecht gehören zum Beispiel:
- Ankauf und Verkauf einer Immobilie
- Form und Inhalt des Kaufvertrages
- Nachbarschaftsrecht (Pflanzabstände), Wege- und Fahrtrechte
Das Immobilienrecht befasst sich aber auch mit der Verwertung von Grundstücken, zum Beispiel deren Vermietung oder Verpachtung. Rechtsanwalt Felix Wanke steht Ihnen bei all diesen Fragen und Verfahren kompetent und zuverlässig zur Verfügung.
Gesellschaftsrecht
Im Bereich des Gesellschaftsrechts finden Sie beispielsweise Beratung bei der Gesellschaftsgründung (GmbH, GbR). Doch auch mit Fragen zum Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf oder Verträgen zur Gewinnabführung und allen weiteren Aspekten des Gesellschaftsrechts können Sie sich an Rechtsanwalt Wanke wenden.
Kapitalanlagenrecht
Das Kapitalanlagenrecht umfasst in der Regel die Anlageberatung und die Druchführung von Wertpapiergeschäften. Es werden jedoch auch andere Geschäfte behandel, die im Zusammenhang mit Kapitalanlagen stehen.
Sprachen:
- Deutsch
- Englisch
Vita
Felix Wanke wurde 1964 in Bielefeld geboren. Nach dem Abitur folgte das Studium der Rechte an der Universität Hamburg. Auch das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte Herr Wanke in Hamburg. Der Jurist ist seit 1990 als Rechtsanwalt zugelassen. Er spricht gut Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Französisch und Bulgarisch.Es gibt noch keine Bewertungen. Schreiben Sie selbst die erste Bewertung!