Sprachen:
- Deutsch
- Englisch
- Italienisch
Eva Knickenberg-Giardina
Rechtsanwältin Eva Knickenberg-Giardina berät und vertritt Sie in Italien im internationalen Handelsrecht und Wirtschaftsrecht, im Produkthaftungsrecht, Insolvenzrecht sowie im Privat- und Gesellschaftsrecht.
Sie berät ihre Mandanten den Sprachen Deutsch, Italienisch und Englisch.
Rechtsgebiete
- Gewerblicher Rechtsschutz 50
- Handelsrecht
- Insolvenzrecht
- Produkthaftungsrecht (und Produktsicherheit)
- Wirtschaftsrecht
Internationales Handelsrecht und Wirtschaftsrecht
Frau Knickenberg-Giardina ist im internationalen Handelsrecht und Wirtschaftsrecht für Unternehmen jedweder Größe tätig. Sie berät auch deutsche Gesellschaften, die grenzüberschreitend agieren und in Italien Rechtsgeschäfte tätigen. Hier ist sie Ihre Ansprechpartnerin bei der Gründung einer Niederlassung in Italien oder bei der Übernahme eines italienischen Unternehmens. Sie hat einen Schwerpunkt auf Mergers & Acquisitions (M&A) gelegt (Fusion, Unternehmenskauf, Betriebsübergang, Outsourcing, Kooperationsverträge zwischen Unternehmen). Frau Knickenberg-Giardina berät zudem in vertraglichen Angelegenheiten wie beispielsweise grenzüberschreitenden Lieferverträge, der Erstellung von Zahlungs- und Lieferbedingungen sowie Gewährleistungsbestimmungen unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen des italienischen Rechts. Zu den Beratungsfeldern gehören auch Rahmenverträgen im internationalen Vertrieb, Franchiseverträge, Handelsvertreterverträge, Lizenzverträge und Geheimhaltungsvereinbarungen (Non-Disclosure Agreement). Rechtsanwältin Knickenberg-Giardina übernimmt in streitigen Auseinandersetzungen die Vertretung vor Gericht oder in Schiedsverfahren, beispielsweise bei der Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen sowie beim Forderungseinzug.
Produkthaftungsrecht und Produktsicherheit
Rechtsanwältin Knickenberg-Giardina befasst sich ferner mit dem Produkthaftungsrecht und dem Produktsicherheitsrecht. Sie berät und vertritt Hersteller, die aufgrund eines mangelhaften Produkts von einem Verbraucher oder gewerblichen Nutzer auf Schadensersatz oder Gewährleistung verklagt werden. Im Rahmen dieser Tätigkeit, die stets eine präzise Analyse des zugrundeliegenden Sachverhalts und der technischen Aspekte erfordert, zieht Frau Knickenberg-Giardina Fachleute hinzu. Trotz der Harmonisierung der Vorschriften im Bereich der Produkthaftung und Produktsicherheit innerhalb der Europäischen Union existieren nach wie vor signifikante nationale Unterschiede, die beachtet werden müssen. Frau Knickenberg-Giardina ist dank ihrer Erfahrung und Kenntnisse der Besonderheiten des italienischen Produkthaftungsrechts eine zuverlässige Partnerin für ausländische Unternehmen, die ihre Produkte in Italien vertreiben. Im Bereich der Produktsicherheit vertritt Frau Knickenberg-Giardina die Hersteller oder Vertriebspartner in Verfahren vor den italienischen und europäischen Aufsichtsbehörden, in denen die Nichteinhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsanforderungen beanstandet wird.
Insolvenzrecht
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Beratung und Vertretung im Insolvenzrecht. Dabei stehen die Vertretung von Gläubigern bei der Forderungsanmeldung und die Geltendmachung von Herausgabeansprüchen gegenüber dem Insolvenzverwalter im Vordergrund. Neben dem klassischen Insolvenzverfahren existiert in Italien eine Vielzahl von Sonderverfahren, wie beispielsweise das concordato preventivo und die amministrazione straordinaria, bei denen besondere Regeln zu beachten sind. Oft geht es aber auch um die Beratung im Hinblick auf Risiken der Insolvenzanfechtung und die Absicherung von Gläubigerinteressen bei drohender Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit. Auch die Beratung von Schuldnerunternehmen in Krisensituationen und im Rahmen von Sanierungen unter Berücksichtigung strafrechtlicher Risiken gehört zu den Beratungsleistungen von Frau Knickenberg-Giardina. Dabei greift sie auf die Unterstützung von erfahrenen Steuerberatern und Strafrechtsexperten zurück, die Mitglieder der Kanzlei sind oder eng mit ihr zusammenarbeiten.
Gewerblicher Rechtsschutz
Frau Knickenberg-Giardina ist ferner auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, vor allem im Markenrecht, Patentrecht, Geschmacksmusterrecht und Urheberrecht tätig. Sie berät Unternehmen, die ihre Immaterialgüter in Italien vor dem Missbrauch durch Mitbewerber schützen möchten. Sie beantragt die Eintragung einer Marke (Wortmarke, Bildmarke, Kombination aus beiden) oder eines Patents bei den zuständigen Behörden sowie die Verlängerung der Schutzdauer. Auch Immaterialgüter, die in ausländischen Staaten eingetragen und geschützt sind, können in Italien Schutz genießen. Frau Knickenberg-Giardina berät Sie zu den Besonderheiten solcher Schutzrechte. Zudem vertritt sie Unternehmen, die in Italien Opfer von Produktpiraterie geworden sind oder deren Urheberrecht verletzt worden ist. Sie unterstützt Sie bei einer Unterlassungsklage oder in einem Schadensersatzverfahren.
Sprachen:
- Deutsch
- Englisch
- Italienisch
Vita
Eva Knickenberg-Giardina wurde 1963 in Köln geboren und studierte von 1982 bis 1988 Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken und an der Universität zu Köln. Nach Abschluß des zweiten Staatsexamens arbeitete sie von 1991 bis 1993 in einer deutschen Kanzlei mit Schwerpunkt im internationalen Wirtschaftsrecht. Anschließend war sie bis 1999 bei der deutsch-italienischen Handelskammer in Mailand als stellvertretende Geschäftsführerin und Leiterin der Abteilung Recht und Steuern tätig. Sie ist seit 1992 in Deutschland und seit 2010 in Italien als Rechtsanwältin zugelassen. Frau Knickenberg-Giardina spricht neben ihrer Muttersprache Deutsch fließend Italienisch und Englisch.Es gibt noch keine Bewertungen. Schreiben Sie selbst die erste Bewertung!