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Ernst Böttcher

Rechtsanwalt Ernst Böttcher vertritt Sie bei Fragen zur Steuererklärung, zum Gesellschaftsvertrag, zum Markenschutz, zum Testament sowie zum Kaufvertrag.

Der Jurist ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Seit 1871 stellt dieser die Interessensvertretung der Deutschen Rechtsanwälte dar und repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft. Im DAV ist Ernst Böttcher Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Strafrecht und Verkehrsrecht. Er ist zudem Schlichter der Anwaltskammer in Frankfurt a.M. sowie im Vorstand des Fördervereins Stadtbibliothek Hanau Lesen & Mehr e.V. Darüber hinaus ist Herr Böttcher Vorsitzender der Verkehrswacht Hanau e.V. und Rechtsberater der Landesverkehrswacht Hessen e.V. Des Weiteren ist er ständiges Mitglied der Hanauer Arbeitsgemeinschaft Unternehmens-Nachfolge.

 

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Ernst Böttcher - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Erbrecht 50
  • Kaufrecht
  • Markenrecht
  • Privatrecht
  • Strafrecht
  • Wirtschaftsrecht

Strafrecht

Ein Schwerpunkt des Juristen ist das Strafrecht einschließlich Jugendstrafrecht. Dabei handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Jugendstrafrecht

Ein weiterer Schwerpunkt Herrn Böttchers ist das Jugendstrafrecht. Es ist ein Sonderstrafrecht in materieller und verfahrensmäßiger Hinsicht für junge Täter. Rechtsgrundlage ist das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Im Vergleich zum Erwachsenenstrafrecht unterscheidet es sich insbesondere dadurch, dass es ein Erziehungsstrafrecht ist. Es geht dabei nicht so sehr um Strafe im Sinne von Sühne als vielmehr um die erzieherische Resozialisation. Als Folgen der Tat kommen insbesondere Erziehungsmaßregeln wie beispielsweise Weisungen (Täter-Opfer-Ausgleich), Verwarnung, Auflagen oder Jugendarrest in Betracht. Über die jugendlichen Täter entscheiden die Jugendgerichte, und zwar der Amtsrichter als Jugendrichter, das Jugendschöffengericht (Schöffengericht) und die Jugendkammer (Strafkammer).

Wirtschaftsrecht

Ein weiteres Beratungsfeld von Rechtsanwalt Böttcher ist das Wirtschaftsrecht, insbesondere das Gesellschaftsrecht und Handelsrecht. Das erste regelt die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten untereinander und im Verhältnis zum Staat sowie den Güter- und Leistungstausch auf dem Markt zwischen Produzenten, Händlern und Konsumenten. Ziel des Wirtschaftsrechts ist eine Lenkung selbständiger Erwerbstätigkeit in Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft, Verkehr und den freien Berufen. Zahlreiche Gesetze und Verordnungen spielen hierbei eine Rolle, darunter die Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Handelsrecht (HGB, GmbHG, AktG, PartGG, GenG et cetera) sowie die Handwerksordnung (HandwO, HwO), Gewerbeordnung (GewO) und sonstige Zulassungsvorschriften.

Ein Unterfall des Wirtschaftsrechts ist das Gesellschaftsrecht. Rechtsanwalt Böttcher ist behilflich bei der Suche nach der richtigen Gesellschaftsform, der Abfassung von Gesellschaftsverträgen, der Vertretung von Geschäftsführern und Gesellschaftern, der Vereinbarung und Überprüfung von Wettbewerbsverboten oder der Regelung von Nachfolgeklauseln. Daneben ist er in der Kanzlei für handelsrechtliche und wettbewerbsrechtliche Fragen zuständig (Abfassung von Konkurrenzklauseln, Durchsetzung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen et cetera). Darüber hinaus berät und begleitet er Sie bei Existenzgründungen, wobei die Rechtsformwahl, die Rechtsnachfolge im Familienunternehmen, die Errichtung eines Abtretungsvertrags, die Unternehmensübertragung, der Unternehmenskauf, die Privatstiftung sowie die Erwirkung einer Firmenbucheintragung immer zu berücksichtigen sind.

Markenrecht

Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen ist das Markenrecht. Dieses fällt unter den gewerblichen Rechtsschutz, welches Namen im Rechtsverkehr schützt. Wichtigste Normen finden sich im Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (Markengesetz — MarkenG). Rechtsanwalt Böttcher berät Sie umfassend zu Themen wie beispielsweise der vorzunehmenden Markenstrategie, Markenrecherche, Markenanmeldung, Markenverteidigung, Markenüberwachung und Markenverwaltung für Ihre nationale Marke, EU-Marke (GM-Marke) und IR-Marke.

Erbrecht

Rechtsanwalt Böttcher berät Sie auch professionell und individuell im Erbrecht, und zeichnet sich durch umfangreiche Berufserfahrung und Praxis aus. Hier können zu Lebzeiten steuerliche Vorteile gewahrt werden, der Wille des Erblassers kann hier individuell abseits der gesetzlichen Erbfolge festgelegt werden. Das vermeidet unerwünschte Ergebnisse und Erbstreitigkeiten. Rechtsanwalt Böttcher ist bei der Abfassung von Testament und Erbvertrag behilflich und plant Ihre Unternehmensnachfolge. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Beratung und Interessenswahrnehmung bei der Geltendmachung von Pflichtteilsanspruch und Pflichtteilsergänzungsanspruch sowie im Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins.

Zivilrecht

Rechtsanwalt Böttcher ist darüber hinaus im allgemeinen Zivilrecht, insbesondere im Vertragsrecht tätig und verfügt hier über große Erfahrung. Hierunter fallen insbesondere Fragen und Probleme aus dem Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Gewährleistungsrecht und Schadensersatzrecht. Er bietet Ihnen eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei den Vertragsverhandlungen ebenso wie bei allen anderweitigen Rechtsstreitigkeiten. Das Vertragsrecht umfasst Gesellschaftsvertrag, Gründungsvertrag einer GmbH, Ltd. oder AG, Kooperationsvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag, Arbeitsvertrag, den Vertrag für freie Mitarbeit, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Lizenzvertrag, Vorrechtsvereinbarung et cetera. Ein guter Vertrag ist allzeit systematisch aufgebaut und logisch strukturiert. Er ist die Basis Ihrer Kooperation mit Ihren Kunden oder Geschäftspartnern. Dies erfordert eine differenzierte Abstimmung der einzelnen Interessen der jeweiligen Partner sowie eine klare Formulierung, um etwaige Streitpotentiale auch in Zukunft zu vermeiden. Bestimmte Verträge erfordern auch die Einhaltung gewisser Formvorschriften. Insbesondere ist hier der Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer GmbH zu nennen. Die spezifische und individuelle Gestaltung von Verträgen und Dokumenten sowie Ihre sorgfältige und zuverlässige Vertretung außergerichtlich und vor Gerichten durch Rechtsanwalt Böttcher machen ihn zu einem unverzichtbaren Partner im Vertragsrecht.

Die Kanzlei Böttcher & Kollegen bietet Ihnen neben der Abwicklung von Trennung, Scheidung und Unterhalt, auch die Möglichkeit der Mediation und einvernehmlichen Vereinbarung in allen Ehe-, Trennungs-, und Scheidungslagen. Mediation ist eine entwickelte Form zur außergerichtlichen und einvernehmlichen, von den Beteiligten selbst erarbeiteten Lösung von Konflikten, vor allem im Fall der Ehescheidung (zum Beispiel über die elterliche Sorge), mit Hilfe eines unparteiischen Mediators (Vermittlers). Es gilt tragfähige, individuelle Lösungen für die Zukunft zu finden und die Ergebnisse einer rechtsverbindlichen Vereinbarung zuzuführen, und zwar im Rahmen eines fairen Miteinanders. Rechtsanwalt Ernst Böttcher ist vom Konfliktlösungsverfahren Mediation im Familienrecht sowie bei Vereinen und Firmen als Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitschlichtung überzeugt, mit der manch teurer und aufwendiger Rechtsstreit vermieden werden kann.

Ein Grundsatz der Kanzlei besteht in dem Bemühen, dass ein Streit zwischen den Parteien möglichst nicht verschärft wird und alle Beteiligten nach Beendigung des Verfahrens noch Geschäfte miteinander machen können.

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Vita

Ernst Böttcher wurde 1952 in Frankfurt am Main geboren. Nach der Hochschulreife absolvierte er eine knapp zweijährige Grundausbildung bei der Kriminalpolizei. Anschließend beschäftigte er sich zunächst an der Frankfurter Johann-Wolfgang-Goethe-Universität mit Betriebswirtschaftslehre (BWL) und Volkswirtschaftslehre, bevor er zu Jura wechselte. Das Referendariat absolvierte er im Landgerichtsbezirk Hanau. 1990 erhielt er die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Rechtsanwalt Böttcher gründetet 1992 seine eigene Kanzlei in Hanau, welche seit 1995 in der heutigen Besetzung besteht. Die Ausbildung für den Fachanwalt Strafrecht schloss er 1999 ab. 2001/2 absolvierte er eine Ausbildung zum Mediator.

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